Unterhalt nach der Trennung

18. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
Realy
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt nach der Trennung

Hallo an alle,

ich würde mich erkündigt wie es ist.

Ich bin seit 3 Jahre verheiratet, leider klappt nicht mehr wo wie wir uns es vorgestellt haben.

Kurz zu uns: Wir beide sind 30 und arbeiten, ohne Kindern.
Ich verdienen 1000 Euro mehr monatlich als Sie.

Wir möchten uns trennen, ich weiß es folgt noch das Trennungsjahr.

Muss ich Unterhalt oder irgendwas zahlen, wenn wir uns trennen obwohl wir kein Kind, kein gemeinsame Konto, keine Wohnung gekauft haben?

Auf eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.

Viele Grüße

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38356 Beiträge, 13981x hilfreich)

Auf eine sehr pauschale Frage kann man nur eine sehr pauschale Antwort geben. Für die Trennungszeit, kann sein, wahrscheinlich maximal ein Jahr. Aber, da müssten die beiden Einkommen erst einmal bereinigt werden, dann ist der Betrag, der zu zahlen ist, im Zweifel doch recht überschaubar. Da zumindest einer von Euch ohnehin einen Anwalt benötigt, um das Scheidungsverfahren durchzuziehen, würde ich empfehlen, denselben schon jetzt einzubeziehen. Damit das alles sauber geregelt wird.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31951 Beiträge, 5627x hilfreich)

Zitat (von Santana5155):
Ich verdienen 1000 Euro mehr monatlich als Sie.
Wahrscheinlich ziehst du aus der Wohnung aus? Dann kannst du mit deiner Frau vereinbaren (noch alles ohne Anwalt), was sie behält und was du mitnimmst.
zB. Ihr macht einen privaten Vertrag---Sie behält die Möbel und das Auto und den Laptop und alle Küchengeräte...
Das kostet als Wiederbeschaffung für dich ja auch ziemlich viel... du würdest dir das vielleicht wieder kaufen müssen. Außerdem müsstest du auch Miete für deine Wohnung bezahlen...
So kann man die Sache mit dem Trennungsunterhalt auch regeln. Dann bezahlst du nichts oder sehr wenig an sie, denn sie hat schon alles.

Und einen Anwalt braucht man erst zur Scheidung. Jetzt noch nicht... Der kostet nämlich...ziemlich viel. Wenn ein Anwalt sich jetzt schon um Trennungsunterhalt kümmern soll, will er dafür auch immer Geld.

Wenn man nicht total zerstritten ist und noch miteinander reden und verhandeln kann- kann man die Trennung auch selbst sauber durchziehen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Realy
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wahrscheinlich ziehst du aus der Wohnung aus?
Ja ich werde aus der jetzige Wohnung ausziehen. Der Mietvertrag läuft über Sie.
Zitat (von Anami):
Dann kannst du mit deiner Frau vereinbaren (noch alles ohne Anwalt), was sie behält und was du mitnimmst
Die behält alles. Ich nehme nur ein Fernseher, wir haben 2 und den Shisha :D Das habe ich mir letztes Jahr gekauft.
Den Laptop gehört mir aber ich lasse es Ihr, da wir nur eins haben.

Zitat (von Anami):
Und einen Anwalt braucht man erst zur Scheidung. Jetzt noch nicht... Der kostet nämlich...ziemlich viel. Wenn ein Anwalt sich jetzt schon um Trennungsunterhalt kümmern soll, will er dafür auch immer Geld.
Ah ok dann warten wir bis ein Jahr, dann Anwalt nehmen? Ich dachte gleich am Anfang..

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38356 Beiträge, 13981x hilfreich)

Wenn etwas zu regeln ist, macht es Sinn, gleich am Anfang einen Anwalt zu nehmen. Das könnte z.B. der Unterhalt sein.

Wäre auch wegen des Versorgungsausgleichs wichtig. Wenn Scheidung rechtshängig ist, unter drei Jahren, dann wäre der Versorgungsuagleich entbehrlich. Du müsstest also keine Anwalrtschaften übertragen.

wirdwerden

-- Editiert von wirdwerden am 18.05.2020 18:22

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31951 Beiträge, 5627x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Wenn etwas zu regeln ist, macht es Sinn, gleich am Anfang einen Anwalt zu nehmen.
Ich bitte dich. Sorry, hier in diesem Fall macht es doch gar keinen Sinn. Und es gibt immer etwas zu regeln. Und nicht immer braucht es einen Anwalt von Anfang.
Beide haben schon geregelt, wer was behält und wer was mitnimmt. Und der Mann muss sich eine andere Wohnung mieten. Sie denken jetzt beide nach, wann sie sich tatsächlich trennen.

Warum sollen sie jetzt einen Anwalt nehmen? Hast du evtl. einen notleidenden Familienrechts-Anwalt zu versorgen? :augenroll:


Bitte lies doch mal, was der TE noch so schreibt...als Ausländer

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38356 Beiträge, 13981x hilfreich)

Wo ist der Trennungsunterhalt geregelt?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31951 Beiträge, 5627x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Wo ist der Trennungsunterhalt geregelt?
Wo? Keine Ahnung. Ist jetzt noch nicht nötig.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Wo ist der Trennungsunterhalt geregelt?
Zitat (von Anami):
Wo? Keine Ahnung. Ist jetzt noch nicht nötig.


Letzteres wird die Noch-Ehefrau wohl deutlich anders beurteilen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31951 Beiträge, 5627x hilfreich)

Zitat (von Ratsuchender@123net):
Letzteres wird die Noch-Ehefrau wohl deutlich anders beurteilen.
Mag sein. Da aber hier der Ehemann fragt, und Hellseherei nicht gewünscht ist, ist es Sache der Noch-Ehefrau, sich um derlei zu kümmern.
Ich ging bis eben davon aus, dass du das Forum verstanden hast...

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Da aber hier der Ehemann fragt, und Hellseherei nicht gewünscht ist, ist es Sache der Noch-Ehefrau, sich um derlei zu kümmern.


Ja, aber Du schriebst:

Zitat (von Anami):
Warum sollen sie jetzt einen Anwalt nehmen?


Deine Frage bezog sich mithin auf beide Ehepartner.

Insoweit war nachstehende Frage von "wirdwerden" angebracht
Zitat (von wirdwerden):
Wo ist der Trennungsunterhalt geregelt?


Zitat (von Anami):
Ich ging bis eben davon aus, dass du das Forum verstanden hast...


Ich zumindest verstehe das Forum hier sehr gut. Nicht immer mehr verstehe ich hier allerdings Deine "Beiträge". Diese sind teilweise nicht mehr nachvollziehbar und krude.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31951 Beiträge, 5627x hilfreich)

Da @wirdwerden nie zitiert, kann man annehmen, dass sie den TE fragt, wo der Trennungsunterhalt geregelt ist.
Da sie nie zitiert und unter meinem Beitrag schreibt, kann es auch sein, dass sie mich fragt, weil ich sie fragte.
Da sie die anderen Beiträge des TE evtl. nicht liest und deshalb einen Anwalt für beide empfiehlt, entgegnete ich, dass es jetzt noch nicht nötig sei. Bitte lies #5 und zieh nicht nur einen Satz dort raus.

Der TE hat erklärt, was er mitnimmt, was ihr gehört und wie viel mehr er verdient. Seit wann, ist unbekannt. Hat auch erklärt, dass die Trennung erst vollzogen wird, wenn die Einbürgerung durch ist.
Die Ehe besteht grad 3 Jahre, was soll also der Satz in #4 mit dem Versorgungsausgleich?

WO könnte der Trennungsunterhalt geregelt sein? WAS könnte der TE antworten?

WAS ist hier krude?
Man kann in diesem Forum annehmen, dass Fragesteller keine Juristen sind, die sich in Spitzfindigkeiten und Schachtelsätzen und halb-bis ganz zynischen Halb-Fragesätzen und juristischen Akrobatensätzen zurechtfinden.
Wenn das für dich besser nachvollziehbar ist... bitte sehr...

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Ich zitiere - im Gegensatz zu manch anderen hier - nicht aus dem Zusammenhang.

In #5 führst Du ausführlich aus, warum die Ehepartner noch keinen Rechtsanwalt benötigen. Der Einwand, dass die Ehefrau, von der Du ja ebenfalls gesprochen hast, Interesse an der Berechnung und Geltendmachung von Trennungsunterhalt haben könnte, ist für Dich nicht verständlich und Du stellst Dich auf den Standpunkt, dass Du nur den fragestellenden Ehemann "berätst". Das ist - mit Verlaub - eine krude Haltung.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38356 Beiträge, 13981x hilfreich)

Nochmals, es geht ja gerade um Unterhalt nach der Trennung. Dafür ist die Einschaltung des Anwalts angesagt. Und - es geht um noch was, was Anami wohl auch nicht realisiert hat. Wenn die Scheidung zum richtigen Datum eingereicht und dann auch rechtshängig wird, dann entfällt der Versorgungsausgleich. Das kann für den Fragesteller durchaus interessant sein. Also, zuwarten kann richtig teuer werden, für den Fragesteller. Und da einfach zu schreiben, man könne doch warten, das halte ich juristisch für bedenklich.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Realy
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry Leute, da ich nicht Jurist bin, verstehe ich euch nicht richtig.
Muss Ich Unterhalt zahlen, obwohl ich von der jetzigen Wohnung fast nichts mitnehme?
Wir sind gerade 2Jahre 8 Monate verheiraten und seitdem wir zusammen wohnen, zahlen wir die Miete gemeinsam (hälfte/hälfte).
Davor hat Sie allein gelebt mit dem selben Mietkosten und dem selben Gehalt.

Am Anfang der Diskussion habe ich verstanden, dass ich ausziehen kann und nach einem Jahr ein Anwalt nehmen muss für die Scheidung. Jetzt verstehe ich aber nicht mehr was ihr so meint.

Zitat (von wirdwerden):
Also, zuwarten kann richtig teuer werden, für den Fragesteller. Und da einfach zu schreiben, man könne doch warten, das halte ich juristisch für bedenklich.
Könntest du mir erklären, was du damit meinst???

Zitat (von Ratsuchender@123net):
Letzteres wird die Noch-Ehefrau wohl deutlich anders beurteilen.
Wie beurteilt??

Auf eine Rückmeldung von euch würde ich mich sehr freuen.

Viele Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38356 Beiträge, 13981x hilfreich)

Schau mal, wenn die Ehefrau Unterhalt geltend macht, dann wirst Du vermutlich für ein Jahr denselben zahlen müssen, wohl nicht für länger. Um das sauber zu berechnen ist gerade für jemanden, der in diesen Sachen nicht so fit ist, fachkundige Hilfe angesagt. Wenn sie denn Unterhalt geltend macht, aber das war ja Deine Frage.

Versorgungsausgleich, da geht es um die Übertragung von Rentenpunkten. DA Du mehr verdienst, müsstest Du welche auf sie übertragen. Wenn man unter drei Jahren bei Rechtshängigkeit der Scheidung verheiratet war, dann wird nichts übertragen. Auch da kann der Anwalt helfen.

Das waren meine Überlegungen.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31951 Beiträge, 5627x hilfreich)

Zitat (von Santana5155):
Wie beurteilt??
Wenn deine Frau meint, sie will Trennungsunterhalt von dir (für das Jahr der Trennung) , dann sollte sie zum Anwalt gehen. Du nicht.
Deine Frau könnte dich auch einfach fragen, ob du ihr wegen Miete usw. etwas zahlst...geht auch ohne Anwalt.

Wenn dein Frau keinen Trennungsunterhalt will--- dann braucht sie nicht zum Anwalt gehen. Du auch nicht.
Dann könnt ihr euch ohne Anwalt einig werden.

Wenn man nicht fit ist in solchen Fragen--- kann man dann einen fitten fragen.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.765 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen