Unterhaltsvorschuss rückzahlung und Bemühungsnachweise in Corona

20. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
fb481660-21
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltsvorschuss rückzahlung und Bemühungsnachweise in Corona

Hallo ich habe ein gewaltiges Problem, und hoffe das man mir helfen kann. Vorab das es dazu kam war z,t wirklich meine Schuld und deswegen Gebe ich mir auch selbst dem Schimpfefinger um schneller auf den Kernpunkt zu kommen.

Ich habe heute einen Brief von der Unterhaltsvorschusskasse bekommen diese wollen einen betrag von 1.150€ Unterhalt zurück den die UVK vor ein paar jahren für meinen Sohn geleistet hat da ich durch Mindestlohn Jobs nie wirklich Unterhalt leisten konnte, (kruze Arbeitslosigkeit war auch dazwischen). Dan kam ab März die Kündigung (wegen Corona) seitdem Arbeitslos, die UVK wollte daraufhin meine Bemühungsnachweise für einen Neuen Job plus Meinen ALG bescheid sehen. Habe Alles mit Einschrieben dann Hoch geschickt nach Oberhausen (dort wohnt meine ex) ich selber in Nähe Freiburg . heute kam der Brief das Meine bemühungen nicht Ausreichend waren und die UVK auf das Geld bis zum 30.06 besteht PLUS das ich zusätzlich absofort noch den Mindestunterhalt von 165€ zusätzlich zahlen soll.., und mir sonst mit einer Anklage droht... ich rief sofort bei der UVK an und erklärte das aufgrund der derzeitigen Situation es sehr schwer ist eine Arbeit jetzt pö a pö zu finden.. um somit den damaligen Vorschuss zurück zu zahlen... ich versuchte zu erklären das ich ja alles versucht habe aber eben Aufgrund der Lage es nicht ginge das ich es Zahlen könnte, die Dame meinte zwar das Corona kein Grund ist und das sie sich halt an ihre Vorgaben halten muss.. Ich bot sämtliche Mitarbeit und offenlegung an.. das einzigste was sie mir anbot war eine Ratenzahlung zu ihren bedingungen 100€ im Monat, mit den 165€ + den 100€ bin ich jetzt Quasi gar nicht mehr Lebensfähig.. ich habe nun angst um meine Existenz und davor das ich einfahren muss... beworben habe ich mich schon aber kaum eine Firma hat gesucht bzw. Überhaupt bewerbungen bearbeitet.. der denkbar schlechteste Zeitpunkt um meinen Fleiß zu prüfen (Übrigens selbst als Erntehelfer hat man mich abgelehnt).....

dieser 30.06 hängt jetzt wie ein Damokles schwert über meinen Kopf... und selbigen sehe ich schon hinter einem Vergitterten fenster... ich war zwar durch und durch Ehrlich... und habe immer mitgewirkt aber damit gewinnt man ja keinen Blumen topf... hat jemand einen Rat was ich machen könnte?! zahlen kann ich einfach nicht (nicht mal wenn ich wollte)

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6 Antworten
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#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Du kannst die Bewerbungen nachweisen?

edy

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#2
 Von 
fb481660-21
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von edy):
Hallo,

Du kannst die Bewerbungen nachweisen?

edy


ja das habe ich ja auch aber waren laut der UVK zu wenige (12 stück im monat März und leider nur 5 im April) weil ja auch wegen corona keiner gesucht hat

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#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Zitat (von fb481660-21):
(12 stück im monat März und leider nur 5 im April) weil ja auch wegen corona keiner gesucht hat


du kannst nachweisen das niemand gesucht hat?

edy

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durch.

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#4
 Von 
fb481660-21
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von edy):
Hallo,

Zitat (von fb481660-21):
(12 stück im monat März und leider nur 5 im April) weil ja auch wegen corona keiner gesucht hat


du kannst nachweisen das niemand gesucht hat?

edy


Naja ich kann zeigen welche Quellen Überhaupt Jobangebote Öffentlich gemacht haben und sie mit den dazu geschickten bewerbungen, ich kann zumindest nachweisen somit das ich auf 5 Angebotene stellen auch 5 bewerbungen geschickt habe... aber der UVK reicht das nicht aus wie gesagt (sinngemäß soll ich mich auf mehr stellen bewerben als überhaupt auf dem markt angeboten werden)... aber ich als verkäufer brauch mich ja nicht als Zahntechniker oder als Bankfillialleiter zu bewerben oder als KFZ mechatroniker.... ich hab mich für stellen in Höhe meiner Qulifikation oder auch unter meiner Qualifikation beworben aber nicht für stellen ÜBER meiner Qualifikation... es macht wenig sinn wenn ein Florist sich als Brücken-Ingenieur bewirbt (des verständnisses wegen).. leider teil die UVK diese ansicht nicht... unterstellt mir minderbemühungen und verlangt nun den gesamten Unterhalt zurückzuzahlen.. obwohl sie um meine Finanzielle situation wissen

und das jetzt in corona zeiten wenig Jobs angeboten werden weil ja alles von Insolvenz Kündigung und Kurzarbeit betroffen ist dafür kann ich ja nichts... ich hab den Virus ja nicht in die Welt geschickt aber da ist die UVK auf beiden Ohren Taub..... "Corona und erschwerte Marktbedingungen sind keine Begründung für Bemühungen die unter unserer Mindesterwartung sind" zitat ende.


-- Editiert von fb481660-21 am 21.05.2020 20:45

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31989 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von fb481660-21):
Naja ich kann zeigen welche Quellen Überhaupt Jobangebote Öffentlich gemacht haben
Das ist doch Unsinn. Das wird die UVK nicht interessieren. Ich nehme an, sie will DEINE Bewerbungsnachweise sehen.
Du kannst dich auch auf Stellen mit höherer oder geringerer Bezahlung bewerben, auch auf --ähnliche--Stellen, auch auf ---artfremde--- Stellen.
Die UVK verlangt auf keinen Fall, dass du dann mit der Ausbildung Verkäufer als Zahnarzt oder Pilot arbeitest. ;)

Bitte unterscheide zwischen *Bewerben und Bewerbungen nachweisen* und *einen Job bekommen*.

Selbstverständlich kannst du dich auch bei allen LaWi-Betrieben in deinem Umland als Erntehelfer bewerben. Ob man dir einen Job gibt, sieht man später.
Wenn nicht---kannst du aber der UVK deine Bewerbungen nachweisen.

Initiativ-Bewerbung--- schon mal gehört?

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#6
 Von 
smogman
Status:
Student
(2781 Beiträge, 914x hilfreich)

Zitat (von fb481660-21):
seitdem Arbeitslos,
Wie viel Arbeitslosengeld erhältst du?

Zitat (von fb481660-21):
heute kam der Brief das Meine bemühungen nicht Ausreichend waren
Zu der Bewertung kann man bei 17 Bewerbungen in 2 Monaten durchaus kommen. Erwartet werden von Unterhaltspflichtigen ca. 20-30 im Monat, auch überregional, also deutschlandweit.

Zitat (von fb481660-21):
und die UVK auf das Geld bis zum 30.06 besteht PLUS das ich zusätzlich absofort noch den Mindestunterhalt von 165€ zusätzlich zahlen soll.., und mir sonst mit einer Anklage droht
Wenn du die Entscheidung in Ihrer Sache akzeptierst, also die angenommene Leistungsfähigkeit aufgrund fiktiver Einkünfte, dann könntest du zumindest die Unterhaltsklage durch eine freiwillige Titulierung des geforderten Betrages verhindern. Ob das am Ende günstiger ist als sich vielleicht lieber einen Anwalt zu suchen und gegen die Entscheidung der UVK vorzugehen, lässt sich nur schwer abschätzen.

Zitat (von fb481660-21):
und davor das ich einfahren muss
Das wäre nur bei einem Strafverfahren möglich, wird eher selten angewendet und hat oft auch keine Aussicht auf Erfolg. Die Frau sprach sicherlich von einer Unterhaltsklage.

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