Klage vom Bestatter

21. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
fb547106-39
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Klage vom Bestatter

Hallo,
Mein Bruder ist verstorben. Er hinterlässt 2 Minderjährige Kinder. Die Geschiedene Ex Frau wohnt nicht im Ort. Ich sollte alles in ihrem Auftrag erledigen bis sie ein Woche später vor Ort ist. Dies habe ich auch getan. Unterschrieben habe ich nur die Friedhofsbescheinigung. Beim Eintreffen der Ex Frau sind wir sofort zum Bestatter gefahren. Es wurde alles umgeändert. Der Bestatter sollte meine Unterlagen vernichten. Jetzt ist das passiert was sich keiner wünscht. Die Ex Frau bezahlt nicht. Und ich werde vom Bestatter verklagt. Das geht doch nicht. Was habe ich als Schwester damit zutun. Das Erbe wurde von der Ex Frau als gesetztlicher Vertreter nicht ausgeschlagen. Sie hat auch die Wohnungsauflösung in Auftrag gegebenen. Muss ich die Beerdigungkosten bezahlen.
Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt.

-- Editiert von fb547106-39 am 21.05.2020 00:26

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)

Zitat:
Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt.

Nicht so richtig.

Wer hat den Bestatter beauftragt?
Gibt es ein Testament?
Ist bei "Das Erbe wurde von der Ex Frau als gesetztlicher Vertreter nicht ausgeschlagen" gemeint, dass die Ex-Frau gesetzliche Vertreterin der minderjährigen Kinder ist und die Ex-Frau das Erbe für die Kinder nicht ausgeschlagen hat? (Die Ex-Frau selbst erbt ja nichts, wenn es kein Testament gibt. Ohne Testament wären die Kinder die Alleinerben.)

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
palino
Status:
Praktikant
(722 Beiträge, 126x hilfreich)

Ansprechpartner für den Bestatter bist erstmal du, wenn du den Auftrag unterschrieben hast.
Du kannst dir das Geld dann danach vom Erben zurück holen.

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#3
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Zitat (von fb547106-39):
Ich sollte alles in ihrem Auftrag erledigen bis sie ein Woche später vor Ort ist.


Hast Du gegenüber dem Bestatter denn erklärt, dass Du lediglich als Bevollmächtigte und insoweit nicht in eigenem Namen handelst?

Zitat (von fb547106-39):
Das Erbe wurde von der Ex Frau als gesetztlicher Vertreter nicht ausgeschlagen.


Da (angemessene) Bestattungskosten von dem Erben, hier möglicherweise die Kinder des verstorbenen Bruders, zu tragen sind, kannst Du Dich auch auf dieser Rechtsgrundlage an die ehemalige Schwägerin als gesetzliche Vertreterin der Kinder wenden und versuchen, dort schadlos zu halten.

Im Übrigen ist es so, dass bei entsprechendem Guthaben die Banken eines Verstorbenen bei Vorlage von Rechnungen über Bestattungskosten diese mitunter auch ohne Kontovollmacht ausgleichen. Ein Versuch ist es zumindest wert.

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#4
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von fb547106-39):
Muss ich die Beerdigungkosten bezahlen.

Die Kosten für die Beerdigung werden aus dem Erbe bezahlt. Reicht das nicht, müssen die Bestattungspflichtigen die Beerdigungskosten bezahlen. Sind die nicht ausreichend wirtschaftlich leistungsfähig dafür, zahlt die Gemeinde, in der der Verstorbene zuletzt seinen Wohnsitz hatte.

Bestattungspflichtige sind (in dieser Reihenfolge):

- Ehepartnerin/Ehepartner oder Lebenspartnerin/Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
- die Kinder (in einigen Bundesländern nur, wenn volljährig)
- die Eltern
- die Geschwister (in einigen Bundesländern nur, wenn volljährig)
- Partnerin/Partner einer auf Dauer angelegten nichtehelichen Lebensgemeinschaft (nur in einigen Bundesländern)
- sonstige Sorgeberechtigte (z. B. Vormund eines verstorbenen Minderjährigen; nur in Rheinland-Pfalz und Sachsen)
- die Großeltern (nicht in Brandenburg)
- die Enkelkinder (in einigen Bundesländern nur, wenn volljährig)
- Erbe (vorrangig vor allen anderen, nur nach Bestattungsgesetz Rheinland-Pfalz)
- sonstige Verwandte bis zum 3. Grad, z. B. Neffen und Nichten in Bayern, Hamburg, Sachsen; Onkel und Tanten in Hamburg und Sachsen, Verschwägerte in Bayern und Hamburg, Verlobte in Hamburg.

Aber: der Bestattungsunternehmer wendet sich mit seiner Rechnung an den, der die Bestattung bei ihm beauftragt. Der Betreffende kann sich dann ggf. die Kosten von den Erben bzw. den Bestattungspflichtigen zurückholen.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#5
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Zitat (von fb547106-39):
Muss ich die Beerdigungkosten bezahlen.

Die Kosten für die Beerdigung werden aus dem Erbe bezahlt. Reicht das nicht, müssen die Bestattungspflichtigen die Beerdigungskosten bezahlen.

Solange es Erben gibt, haben diese die Beerdigungskosten zu zahlen (auch wenn der Nachlass nicht ausreicht).

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1968.html

Die Bestattungspflichten haben die Bestattungskosten zu tragen, wenn alle Erben ausgeschlagen haben.

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#6
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Zitat (von eh1960):
Zitat (von fb547106-39):
Muss ich die Beerdigungkosten bezahlen.

Die Kosten für die Beerdigung werden aus dem Erbe bezahlt. Reicht das nicht, müssen die Bestattungspflichtigen die Beerdigungskosten bezahlen.

Solange es Erben gibt, haben diese die Beerdigungskosten zu zahlen (auch wenn der Nachlass nicht ausreicht).

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1968.html

Die Bestattungspflichten haben die Bestattungskosten zu tragen, wenn alle Erben ausgeschlagen haben.

Und die Erben werden das Erbe ausschlagen, wenn es überschuldet ist bzw. durch die Bezahlung der Bestattungskosten überschuldet würde...

Insofern bleibt es in Praxis regelmäßig beim: entweder können die Bestattungskosten aus dem Erbe bezahlt werden, oder die Bestattungspflichtigen müssen's bezahlen.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#7
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

Zitat:
Und die Erben werden das Erbe ausschlagen, wenn es überschuldet ist bzw. durch die Bezahlung der Bestattungskosten überschuldet würde...

Was die Erben tun werden oder auch nicht steht nicht zur Debatte. Aus dem Sachverhalt ergibt sich, dass die Erben nicht ausgeschlagen haben. Daher haben die Erben die Kosten zu tragen.



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#8
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Zitat (von fb547106-39):
Beim Eintreffen der Ex Frau sind wir sofort zum Bestatter gefahren. Es wurde alles umgeändert. Der Bestatter sollte meine Unterlagen vernichten.
Nach der Schilderung hätte dem Bestatter der neue und eigentliche Auftraggeber klar sein sollen. Wäre es nicht möglich den Sachverhalt über diese Argumentation und die Erbfrage zu klären und die Klage daher für Dich abzuwenden?

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#9
 Von 
fb547106-39
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Mein Bruder hat kein Testament. Er war gerade mal 39 Jahre. Die Ex Frau hat das Erbe nicht ausgeschlagen weder für Kinder oder für Sie.
Ich habe keinen Auftrag unterschrieben sondern nur die Friedhofsbescheiningung. Dies ist nur Gebühr für das Nutzungsrecht und das hat nichts mit einem Bestattungsauftrag zutun. Das ist eine Sache zwischen Bestatter und Friedhofsverwaltung.

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32293 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von fb547106-39):
Und ich werde vom Bestatter verklagt.
Hattest du dem Bestatter auf seine Zahlungserinnerung oder Mahnung nicht geantwortet, wie der Sachverhalt ist?
Wann kam die Rechnung der Bestattungskosten zu dir?
Wann kam die Mitteilung über die Klage?
Wer ist eigentlich Erbe?

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#11
 Von 
fb547106-39
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Am 4.11. Ist mein Bruder verstorben. Am 5.11 habe ich die Exfrau informiert ich war am 5.11 bei Bestatter mit der Aussage das die Exfrau am 10.11 erst kommt. Habe nur die Friedhofsbescheinigung unterschrieben keinen Auftrag. Am 11.11 Termin beim Bestatter mit der Exfrau alles umgeändert. Am 22.11 war die Beerdigung. Bis dahin war alles gut . Am 20.12 bekam ich Post vom Anwalt das ich die Rechnung bezahlen soll weil die Exfrau nicht getan hat. Im Februar bekam ich einen Mahnbescheid ich habe nicht mal eine Rechnung. 2 Wochen später lag auf einmal eine Rechnung vor die gleiche wie die Exfrau bekommen hat nur der Name ist geändert worden. Meine Eltern leben noch die haben keine Post vom Gericht bekommen. Ich habe mich erkundet ich als Schwester kann das Erbe nicht ausschlagen weil ich nicht erbberechtig bin.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
fb547106-39
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe die Rechnung von dem Anwalt des Bestattungsintitut. Die Kinder sind die Erben. Leider kümmert sich die Exfrau um nichts. Die Klage kam per Post. Für mich sieht das nach Betrug aus. Ich habe keine Unterlagen nur die Rechnung von der Exfrau mehr nicht und die ist auf einmal meine Rechnung nur der Name wurde geändert. Gleiche Auftragsnummer, gleiche Rechnungsnummer.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32293 Beiträge, 5678x hilfreich)

Wie hast du denn seit dem 20.12. reagiert? Hast du dem Anwalt geschrieben?
Wenn ja, wäre evtl. kein Mahnbescheid bekommen.
Wenn du auf den Mahnbescheid reagiert hättest, wäre evtl. keine Klage gekommen.

Zitat (von fb547106-39):
Meine Eltern leben noch
Das sind wahrscheinlich auch die Eltern deines verstorbenen Bruders.
Da hier der Sohn vor seinen Eltern verstarb, und es von ihm kein Testament gibt, sind wohl seine/deine Eltern und die 2 Kinder deines Bruders die Erben. Danach kämst du als Schwester...

Die Ex-Frau hat sich nach deiner Schilderung nur *gekümmert*.

Ich bin nicht sicher, aber die Ex-Frau (also geschiedene) ist mW keine Erbin. Die kann also weder das Erbe ausschlagen noch annehmen noch muss sie Bestattungskosten zahlen. Sie darf sich aber kümmern. Sie dürfte auch die Bestattungskosten zahlen.

Zitat (von fb547106-39):
Für mich sieht das nach Betrug aus.
Wer meinst du, betrügt hier wen?

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
sind wohl seine/deine Eltern und die 2 Kinder deines Bruders die Erben.


Es erben ausschließlich die Kinder. Erst wenn beide Kinder ausschlagen, dann erben die Eltern.

Zitat:
Habe nur die Friedhofsbescheinigung unterschrieben keinen Auftrag.


Dann sollte man dem Mahnbescheid widersprechen mit dem Hinweis, dass man keinen Vertrag mit dem Bestatter hat.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Aufträge können auch mündlich geschlossen werden.

Hast Du anlässlich des ersten Termins beim Bestatter erklärt, dass Du in Vollmacht handelst?

Hat am 11.11.2019 die ehemalige Schwägerin schriftlich einen Auftrag erteilt?

Wurde Dir eine Klage oder/und Mahnbescheid zugestellt?

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