Hallo, muss ein befristeter Arbeitsvertrag
in doppelter Ausfertigung vorliegen.
Sprich eine Ausfertigung beim Arbeitnehmer und eine beim Arbeitgeber ?
Danke
AArbeitsvertrag
22. Mai 2020
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Frage vom 22. Mai 2020 | 11:08
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
AArbeitsvertrag
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#1
Antwort vom 22. Mai 2020 | 11:13
Von
Status: Richter (8414 Beiträge, 3775x hilfreich)
Ein gesetzlich Pflicht dazu gibt es nicht. Aber man sollte von allem, was man unterschreibt, eine Abschrift in Händen halten. Egal ob AN, AG oder Sofa-Käufer.
#2
Antwort vom 22. Mai 2020 | 11:51
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8072x hilfreich)
Tatsächlich gibt es die Pflicht des Arbeitgebers, den Arbeitsvertrag zu verschriftlichen und dem Arbeitgeber auszuhändigen.
Zitat:Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen (Nachweisgesetz - NachwG)
§ 2 Nachweispflicht
(1) Der Arbeitgeber hat spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen. In die Niederschrift sind mindestens aufzunehmen:
-- Editiert von altona01 am 22.05.2020 11:52
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#3
Antwort vom 22. Mai 2020 | 13:03
Von
Status: Weiser (17027 Beiträge, 5900x hilfreich)
Du meinst sicherlich, dem Arbeitnehmer auszuhändigen. Es wurde aber gefragt, ob dies doppelt vorhanden sein muss. Nein, muss es nicht. Wenn der AG keine Durchschrift behalten möchte, dann braucht er das auch nicht.ZitatTatsächlich gibt es die Pflicht des Arbeitgebers, den Arbeitsvertrag zu verschriftlichen und dem Arbeitgeber auszuhändigen. :
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