Staatsanwaltschaft stellt Erpressung ein

22. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
johann33
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 0x hilfreich)
Staatsanwaltschaft stellt Erpressung ein

Folgender Sachverhalt:
Ich wurde von einem Familienangehörigen mehrfach erpresst, er wollte Geld, das ihm nicht zusteht.
Nachdem ich ihn unzählige Male darum gebeten habe, das er damit aufhören soll und er immer schlimmer wurde, und er mich sogar bei Freunden von mir nicht begangener Straftaten verleumdete, habe ich ihn angezeigt.
Die Polizei hat ihn vernommen, und er hat angegeben, ich habe noch Schulden bei ihm.
Daraufhin wurde die Sache eingestellt.
Ich habe die Polizei darauf hingewiesen, das der Erpresser ein Insolvenzverfahren betreibt, und schon deswegen es auszuschliessen sei, das die erfundenen Schulden überhaupt existieren.
Trotzdem wurde die Sache nicht wieder aufgenommen und der Erpresser hat sich bestärkt gefühlt und munter weiter gemacht.
Nun erfand er schwerste Straftaten, versuchte damit mich zu erpressen, und weil ich nicht zahlte, zeigte er mich dieser nicht begangenen Straftaten auch noch an.
Alles wurde eingestellt.
Die Behörden gehen seitdem von einem Familienstreit aus, und unternehmen nichts dagegen.
Ich kann mittlerweile sogar anhand Dokumente belegen, das es die Schulden, die er noch als Rechtfertigungsgrund angegeben hat, um sich dem Ermittlungsverfahren wegen Erpressung zu entziehen, gar nicht gibt.
Trotzdem wollen die Behörden nichts machen.

Ist es überhaupt rechtens, das die Behörden sich bei solch einem schweren Verbrechen über das Gesetz stellen dürfen und einfach nicht ermitteln wollen?
Auch Beschwerden bei der Generalstaatsanwaltschaft haben nichts gebracht, dort wird man runtergebügelt, und es wird einem mitgeteilt, man solle das dabei belassen.

Ich bin diesem Menschen völlig ausgeliefert.

Es kann doch nicht sein, das das Grundgesetz für mich nicht gilt?

Welche Möglichkeiten gibt es denn noch?
An das Justizministerium schreiben oder nach einem Abgeordneten schauen, der einem hilft?


-- Editiert von Moderator am 22.05.2020 18:47

-- Thema wurde verschoben am 22.05.2020 18:47

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Für den Anfang könnten Sie ja mal verraten, mit welcher Begründung das Verfahren eingestellt wurde...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
johann33
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Für den Anfang könnten Sie ja mal verraten, mit welcher Begründung das Verfahren eingestellt wurde...


Weil der Hauptkommissar festgestellt hat, das noch Schulden vorhanden sein können.
Der Staatsanwalt hat diese Zeile 1zu1 übernommen.

Vom Insolvenzgesetz hat er wahrscheinlich nichts gehört?

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#3
 Von 
fb522466-71
Status:
Beginner
(123 Beiträge, 29x hilfreich)

Wieso sollten sich Schulden und die Insolvenz ausschließen? Diese Argumentation hinkt ein wenig.

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#4
 Von 
johann33
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn jemand ein Insolvenzverfahren betreibt, darf er keine Schulden mehr eintreiben.
Die Forderung und Verteilung obliegt wohl alleine dem Insolvenzverwalter.

Und wenn der Insolvente doch eintreiben dürfte, stellt sich doch auch die Frage, weshalb er dann dazu erpressen muss.

-- Editiert von johann33 am 22.05.2020 19:33

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#5
 Von 
johann33
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 0x hilfreich)

Und weiter kann ich jetzt auch anhand von Dokumenten beweiskräftig darlegen, das es die Schulden, die der Erpresser zu seiner Entlastung angegeben hat, gar nicht gibt.
Er möchte gerne Geld, das ein Dritter an einem anderen Dritten verliehen hatte.
Diese Geldleihe hat damit weder mit ihm, noch etwas mit mir zu tun.

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#6
 Von 
fb522466-71
Status:
Beginner
(123 Beiträge, 29x hilfreich)

Gibt es einen Kreditvertrag, auf den der Insolvenzverwalter seine Forderung stützen könnte? Wohl kaum. Es scheint sich ja um einen privaten Kredit zu handeln (sofern es ihn gegeben hat), der nicht nachweisbar ist. Da macht ein Insolvenzverwalter null Komma gar nichts. Also fordert man als Gläubiger selbst die Kohle. Dass die dann beim Insolvenzverwalter angegeben werden müsste, sofern sie fließt, steht auf einem anderen Blatt, hat aber mit der Sache hier eigentlich nichts zu tun.

Es dürfte wohl am öffentlichen Interesse scheitern. Natürlich ist es unschön, wenn so ein Kram rumerzählt wird, aber was spricht dagegen, der Sache zu widersprechen und es ansonsten an sich abprallen zu lassen?

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#7
 Von 
johann33
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von fb522466-71):

Es dürfte wohl am öffentlichen Interesse scheitern. Natürlich ist es unschön, wenn so ein Kram rumerzählt wird, aber was spricht dagegen, der Sache zu widersprechen und es ansonsten an sich abprallen zu lassen?


Er spricht dagegen, das der Erpresser dann munter weiter gemacht hat, und mich noch schwereren Straftaten beschuldigt und mich deswegen auch noch angezeigt hat.
Er hat die Behörden einfach für seinen unbegründeten und verfolgungsorientierten Hass mißbraucht.
Das er mich "fertigmachen will" hat er in Sprachnachrichten angedroht, die den Behörden ebenfalls vorliegen.
Gibt/gab es da nicht einen Paragraphen wegen "Irreführung der Behörden"?
Falsche Anschuldigung ist das auf jeden Fall.

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#8
 Von 
johann33
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 0x hilfreich)

Darf sich jemand über das Gesetz stellen, und eine derart schwere Straftat nicht verfolgen?

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119655 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von johann33):
Ich wurde von einem Familienangehörigen mehrfach erpresst,

Und mit welchem empfindlichen Übel hat er dabei jeweils gedroht.



Zitat (von johann33):
er wollte Geld, das ihm nicht zusteht.

Das ist erstmal nicht illegal und schon gar keine Erpressung.



Zitat (von johann33):
Vom Insolvenzgesetz hat er wahrscheinlich nichts gehört?

Und? Schulden und Insolvenz passen recht gut zusammen ...



Zitat (von johann33):
Dabei ist klar:
Wenn jemand ein Insolvenzverfahren betreibt, darf er keine Schulden
mehr eintreiben.

Und diese Klarheit kommt jetzt woher genau?



Zitat (von johann33):
Ist es überhaupt rechtens, das die Behörden sich bei solch einem schweren Verbrechen über das Gesetz stellen dürfen und einfach nicht ermitteln wollen?

Das haben sie keineswegs, es dürfte sich spätestens in der Akte der § finden nach dem eingestellt wurde.



Zitat (von johann33):
Es kann doch nicht sein, das das Grundgesetz für mich nicht gilt?

Aber sicher doch, auch für Dich gilt es.
Nur halt nicht immer so wie man sich das vorstellt / wünscht.



Zitat (von johann33):
Welche Möglichkeiten gibt es denn noch?

Man klagt sich durch den Rechtsweg bis hin zum Verfassungsgericht.

Aber als allererstes sollte man mal prüfen, ob man mit dem Strafrecht nicht auf dem Holzweg ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
johann33
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Aber als allererstes sollte man mal prüfen, ob man mit dem Strafrecht nicht auf dem Holzweg ist.

Also bitte!
Wenn jemand mir androht, das er mich für viele Jahre ins Gefängnis bringen wird, wenn ich ihm kein Geld gebe, er dann zur meiner Bestrafung Straftaten erfindet und anzeigt, obwohl ich diese nicht begangen habe.
Dann bin ich mit dem Strafrecht auf dem Holzweg?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Wenn man, warum auch immer, bei der Polizei selbst nicht mehr ernst genommen wird, geht man zum Anwalt und lässt den bzgl. der vielen neuen Straftaten des Verwandten substantiiert Anzeige erstatten.

Zitat (von johann33):
Auch Beschwerden bei der Generalstaatsanwaltschaft haben nichts gebracht,


Dagegen hätte man die "gerichtliche Entscheidung" herbeiführen können.

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#12
 Von 
johann33
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 0x hilfreich)

Kostet halt dann alles viel Geld

Ich habe schon oft gehört, das ein Klageerzwingungsverfahren in den wenigstens Fällen erfolgreich ist.

-- Editiert von johann33 am 22.05.2020 22:35

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
johann33
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 0x hilfreich)

Ein Anwalt hat wortwörtlich gesagt:
"Ich fürchte, das man da selbst als Anwalt nicht weiter kommt, wenn die nicht wollen, dann wollen sie nicht"

Die Aussage verstehe ich natürlich, aber mir geht nicht in den Kopf, weshalb man so etwas nicht verfolgen muss

Schliesslich ist es schon sehr niederträchtig, einen anderen aus Rache wegen angedichteter Straftaten ins Gefängnis befördern zu wollen.
Und dann ständig Polizei und Staatsanwaltschaften anlügen und missbrauchen.
Natürlich gehört so etwas zu Recht hart bestraft.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Zitat (von johann33):
Die Aussage verstehe ich natürlich, aber mir geht nicht in den Kopf, weshalb man so etwas nicht verfolgen muss


Es wurde ja verfolgt, nur kam man offenbar zu dem Ergebnis, dass die Ermittlungsergebnisse nicht ausreichten, um den für eine Anklage notwendigen hinreichenden Tatverdacht zu begründen.

Bei neuen Anzeigen wegen neuer(!) Straftaten kann es ja wieder anders aussehen.

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