Arbeitszeugnis prüfen

23. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
fb546253-47
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitszeugnis prüfen

Hallo,

könnte da mal jemand einen Blick drauf werfen?
Auch wurden ein paar Tätigkeiten nicht aufgelistet, die geleistet wurden u.a eine Hands-On-Mentalität geliefert und verschiedenen Firmen als B2B Angesprochen .
Hat man da auch Anspruch darauf, das dies ergänzt wird?


Herr XXX verfügt über eine solide Fachkompetenz sowie ein gutes Praxiswissen, welches er insbesondere auch durch seine mehrjährige Berufserfahrung erworben hat. Daher war auf seine Einschätzung und Vorgehensweisen Verlass. Er aktualisierte in Eigeninitiative seine Fachkenntnisse.

Aufgrund seiner Auffassungsgabe und seiner Urteilsfähigkeit war es Herrn XXX in schwierigen Situationen möglich, erfolgreich praktikable Problemlösungen aufzuzeigen. Auch starkem Arbeitsanfall war er gewachsen. Zudem war seine Arbeitsweise gewissenhaft und systematisch. Herr Bodner war ein motivierter Mitarbeiter, der die ihm gesetzten Ziele realisierte. Sein Arbeitseinsatz und sein für unsere Kunden gezeigtes Engagement brachten gute Erfolge hervor.

Zusammenfassend waren wir mit seinen Leistungen voll zufrieden. Sein Verhalten war zuvorkommend und stets korrekt. Er hat sich zudem bei unseren kunden aufgrund seines Engagements für diese als auch sehr guten Fachkompetenz Wertschätzung erworben.

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17464 Beiträge, 6499x hilfreich)

.... sehr reserviert in den Formulierungen - ein "ausreichend", will mir scheinen.

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#2
 Von 
fb546253-47
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Denke ich mir auch...
Auch fehlt mir eine Erwähnung, das ich Mitarbeiter eingearbeitet habe...

Die Bewertung meiner Arbeitsleistung, entspricht nicht meiner tatsächlichen Leistung und Engagement...

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5676x hilfreich)

Hast du das wörtlich aus dem Zeugnis abgeschrieben?

Zitat (von fb546253-47):
u.a eine Hands-On-Mentalität geliefert
Wie ? Eine? Ich meine, auf diese Erwähnung hast du keinen Anspruch.
Zitat (von fb546253-47):
verschiedenen Firmen als B2B Angesprochen .
War das eine besondere Aufgabe oder dein Job?

Ist da keine Schlussformel bei?

-- Editiert von Anami am 23.05.2020 17:58

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#4
 Von 
fb546253-47
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Hands-On-Menthalität steht nicht bei, die habe ich mehrfach bewiesen und über meine normale Tätigkeit Mehrarbeit bewiesen.

B2B eher so ja und nein. Eigentlich war es nicht meine Aufgabe, da ich kein Filialleiter war und es keinen gibt, habe es dennoch gemacht und wurde gerne gesehen.

Nur das der Vertrag zum 07.05 beendet wurde und man mir für die weitere Zukunft alles gute wünscht

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#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16551 Beiträge, 9318x hilfreich)

Zitat:
Nur das der Vertrag zum 07.05 beendet wurde und man mir für die weitere Zukunft alles gute wünscht

Also
-- krummes Enddatum (= riecht nach "rausgeschmissen")
-- keine Begründung für das Vertragsende (wenn der Arbeitgeber nett ist, schreibt er, warum der Vertrag endete - wenn da nichts steht, klingt das negativ)
-- kein Dank für die Tätigkeit (Arbeitgeber weint dem Arbeitnehmer keine Träne nach)
Macht sich nicht gut - aber auf eine ordentliche Schlussformel hat man keinen Anspruch.

Ansonsten wäre meine Gedanken beim Durchlesen des Zeugnisses:
-- Eher ein Denker als ein Macher
-- Kein gutes Verhältnis zu Vorgesetzten und Kollegen

"Zusammenfassend waren wir mit seinen Leistungen voll zufrieden." ist zwar besser als 4.
Aber insgesamt ein Zeugnis, das man einer Bewerbung nicht gerne beilegt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von fb546253-47):
Die Bewertung meiner Arbeitsleistung, entspricht nicht meiner tatsächlichen Leistung und Engagement...


Das können wir nicht beurteilen, es gibt aber immer wieder Arbeitnehmer, die Ihre Leistung überschätzen.

Das Zeugnis klingt in die Richtung "Das was man ihm gesagt hat, hat er gemacht, aber nicht viel mehr":...

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#7
 Von 
fb546253-47
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe meinen ehemaligen Vorgesetzten eine Mail geschrieben und bat darin, mir das Zeugnis zu erläutern, wie es zu dieser Bewertung kommt und sich darum zu kümmern, das ich ein reales Zeugnis erhalte.

Bis dato noch keine Rückmeldung erhalten ...

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#8
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17464 Beiträge, 6499x hilfreich)

Da würde es mich außerordentlich wundern, wenn eine Antwort käme. Am besten dürftest du erfahren, indem du klipp und klar sagst wo du Veränderungen bzw Verbesserungen wünschst und wie die aussehen sollen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
fb546253-47
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Da fehlt mir ein Anhaltspunkt, wie ich verfahren sollte und wie ich eine Verbesserung Formulieren sollte.

Ich kann zwar eine Mail verfassen, in denen ich auch noch mal aufführe, wie ich meine Arbeitsweise sehe und was ich alles getan habe, aber ist das so dann auch der Richtige weg, oder muss ich klar Textpassagen schreiben, wie sie meines Erachtens stehen sollten?

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#10
 Von 
Frabato
Status:
Schüler
(480 Beiträge, 52x hilfreich)

Verfasse es, wie du denkst und bitte ihn, es dahingehend zu ändern, da du ansonsten einen Anwalt hinzu ziehst.

verfügt über eine solide Fachkompitenz = Er weis gerade mal die Grundbegriffe. Und das trotz mehrjähriger Berufserfahrung.

in schwierigen Situationen ... praktikable Problemlösungen = hat wie ein Praktikant gehandelt.

Arbeitsweise gewissenhaft und systematisch = hat gearbeitet wie er glaubte es richtig zu machen.

Also ich würde es eher als 4-5 vielleicht sogar als 5 (Schulnoten) bezeichnen.

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#11
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17464 Beiträge, 6499x hilfreich)

/// Da fehlt mir ein Anhaltspunkt, wie ich verfahren sollte

Muster für Zeugnisse aller Schattierungen findest du im Internet. Ein bisschen suchen und du wirst die Muster schnell erkannt haben.

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