Tarifvertrag wurde gekündigt

24. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
guest-12305.11.2023 12:35:36
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 2x hilfreich)
Tarifvertrag wurde gekündigt

guten tag

Ich bin seit 2 Jahren in einem privaten busunternehmen als busfahrer eingestellt. Ich habe jeden Monat 180 Std gearbeitet wir haben einen tarifvertrag, der von Verbänden gekündigt wurde und neu verhandelt werden sollte im März. Aber wegen corona wurde das auf Eis gelegt .

Wir habe. Aktuell keine Kurzarbeit mehr. Mein AG hat mich diesen Monat also im Mai 120 std arbeiten lassen. Im tarifvertrag steht eine mindest Arbeitszeit von 38,5 Std die Woche. Gilt dieser tarifvertrag noch? Oder sind wir ohne Vertrag? Wenn wir ohne tarifvertrag sind kann ich bestehen das mein AG mir diese 38.5 std pro Woche bezahlen muss? Oder gibt es ein gewohnheitsrecht? Wo ich sagen kann das ich die 180 std bezahlt haben möchte weil ich das 2 Jahre lang hatte?

Gruß und danke für eure Antworten

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von nichtwar):
Gilt dieser tarifvertrag noch?
Ja, denn auf Eis gelegt ist nur gut aufbewahrt...
Zitat (von nichtwar):
Oder sind wir ohne Vertrag?
Nein, auf keinen Fall.
Zitat (von nichtwar):
kann ich bestehen das mein AG mir diese 38.5 std pro Woche bezahlen muss?
Ja.
Zitat (von nichtwar):
Oder gibt es ein gewohnheitsrecht?
Hier nicht. Du hast einen individuellen Arbeitsvertrag, der sich auf einen Tarifvertrag stützt.
Zitat (von nichtwar):
Wo ich sagen kann das ich die 180 std bezahlt haben möchte weil ich das 2 Jahre lang hatte?
Nein, so wird das nichts werden.

Deine 1. Frage betrifft die Corona-Situation seit ca. Februar/März 2020.
Deine 2. Frage betrifft deine ganz normale Beschäftigung vorher. Sicher wurdest du für 180 Std. bezahlt, oder?

Was steht in deinem Arbeitsvertrag zu Mehrarbeit?
Habt ihr im Betrieb Arbeitszeitkonten ( Plus-und Minus-Stunden-Aufzeichnung)?

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von nichtwar):
Gilt dieser tarifvertrag noch?

Kommt ganz darauf an, zu wann der gekündigt wurde.
Ist das Datum der Kündigung erreicht und es gibt keine neue Regelung, ist der Vertrag beeendt.



Zitat (von Anami):
Ja, denn auf Eis gelegt ist nur gut aufbewahrt...
...
Nein, auf keinen Fall.

Du solltest Dich eventuell erst mal damit beschäftigen, was "Kündigung" bedeutet, bevor Du so einen Unfug hier schreibst.



Zitat (von nichtwar):
Im tarifvertrag steht eine mindest Arbeitszeit von 38,5 Std die Woche.

Scön.
Viel wichtiger ist, was genau steht zu demThema in Deinem Vertrag?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Gekündigte Tarifverträge behalten nach § 4 Abs. 5 TVG so lange weiterhin ihre Gültigkeit, bis sie durch eine andere Abmachung ersetzt werden. Man spricht hier von einer sogenannten Nachwirkung.

Der Umfang Deiner Arbeitszeit sollte sich allerdings aus Deinem Arbeitsvertrag ergeben.

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#4
 Von 
guest-12305.11.2023 12:35:36
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für eure Antworten. Der tarifvertrag wurde Oktober 2019 gekündigt. Und im März sollte neu verhandelt werden aber das wurde bis auf weiteres verschoben. Mehr weiß ich leider auch nicht.

In meinem Arbeitsvertrag steht nichts von mindestarbeitszeit . Oder von wöchentliche mindest Arbeitsstunden.

Arbeitszeitkonto haben wir nicht bekommen uns wird jede Überstunde ausbezahlt

Ich habe gestern Abend alles nachgerechnet, ich komme auf 128 Std die ich im Mai 20 gearbeitet habe. Ich hane sehr oft gesagt das ich mehr arbeiten möchte da ich einen vollzeitjob habe und dies auch im Arbeitsvertrag steht. 120 Std ist meiner meinung nach teilzeit. Gibt es als vollzeit Kraft eine mindest Arbeitsstunden? Die ein AG dem AN zur Verfügung stellen muss? Es kann ja nicht sein das mein AG sagt liebrr Herr nichwar ab sofort arbeiten sie nur 1 Std im Monat
Bei Google hane ich leider nichts gefunden

Grus

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#5
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Nach Deinen Angaben gilt weiterhin die tarifvertraglich vereinbarte Arbeitszeit. Diese beträgt beispielsweise in Nordrhein-Westfalen 38,5 Stunden wöchentlich bzw. 166,8 Stunden monatlich. Hierauf hast Du nach wie vor Anspruch.

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#6
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2297 Beiträge, 360x hilfreich)

Mein Tip, wie man das diplomatisch angehen könnte:

Man fragt beim Chef einfach nach der Grundlage, welche Grundlage er für den Dir ausgezahlten Stundensatz kommt, weil man selbst auf einen höheren Stundensatz kommt (ohne Nennung einer Grundlage...bluff).
Dann wird sich (hoffentlich) auf den gekündigten Tarifvertrag beziehen und dann kann man ihn mit seinem eigenen Dokument schlagen (da steht aber auch Arbeitszeit.....).

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Du solltest Dich eventuell erst mal damit beschäftigen, was "Kündigung" bedeutet, bevor Du so einen Unfug hier schreibst.
Da der Tarifvertrag nachwirkt, wie man jetzt lesen kann, und das die korrekte arbeitsrechtliche Bezeichnung ist, kann man das durchaus so beschreiben, wie ich das tat, wenn der TE *auf Eis gelegt* schreibt.

Ohne Vertrag ist der TE auf keinen Fall, eben, weil der gekündigte TV nachwirkt.
------------------------------------------------
Zitat (von nichtwar):
...steht nichts...Oder von wöchentliche mindest Arbeitsstunden.
Oben hattest du geschrieben:
Zitat (von nichtwar):
Im tarifvertrag steht eine mindest Arbeitszeit von 38,5 Std die Woche.
Da der gekündigte Tarifvertrag nachwirkt, gilt auch für dich eine 38,5-std.-Woche.
Ob im Tarifvertrag tatsächlich --mindestens 38,5 std./Woche--- steht, solltest du nochmal kontrollieren.

Diese Arbeitszeit muss dein AG dir bezahlen.
Auch, wenn er dir im Moment nur weniger Arbeit zuweist/du jetzt weniger Stunden arbeitest.

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#8
 Von 
guest-12305.11.2023 12:35:36
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo

Ich habe mit meinem AG gesprochen und er sagte da da ich die letzten Monate deutlich über die mindeststunden war ( ausschlaggebend wären 12 monate) könnte er mir den aktuellen monat weniger stunden geben. Ich kann mir das nicht vorstellen das es so richtig ist

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Zitat (von nichtwar):
Ich habe mit meinem AG gesprochen und er sagte da da ich die letzten Monate deutlich über die mindeststunden war ( ausschlaggebend wären 12 monate) könnte er mir den aktuellen monat weniger stunden geben.


Und was entgegnete er auf Deinen Einwand, dass Du einen Anspruch auf die tarifvertraglich geregelte Arbeitszeit hast?

Im Übrigen bestünde ja noch gegebenenfalls die Möglichkeit, hinsichtlich der Differenzstunden Kurzarbeit einzuführen.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12305.11.2023 12:35:36
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 2x hilfreich)

Er sagte das es ok wäre , da ich ja die letzten Monate mwhrgearbeitet habe und es quasi ausgeglichen sei

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Zitat (von nichtwar):
Er sagte das es ok wäre , da ich ja die letzten Monate mwhrgearbeitet habe und es quasi ausgeglichen sei


Das ist natürlich Unsinn. Der Arbeitgeber kann nicht erst Mehrarbeit anordnen, diese wohl auch bezahlen und dann in den darauffolgenden Monaten die Arbeitszeit unter die tarifliche Arbeitszeit senken mit dem Hinweis, dass Du zuvor über die geregelte Arbeitszeit gearbeitet hättest.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2297 Beiträge, 360x hilfreich)

Zitat (von nichtwar):
Er sagte das es ok wäre , da ich ja die letzten Monate mwhrgearbeitet habe und es quasi ausgeglichen sei


Quatsch...
"mindestens 38,5 Stunden" heisst schlicht und ergreifend "niemals weniger als 38,5 Stunden" und nicht "im Mittel über einen Zeitraum 38,5 Stunden".

Wenn hingegen das "mindestens" fehlt und eben nur 38,5 Stunden vereinbart sind, dann sieht das wieder anders aus. Dann würde ich aber auf die üblicherweise recht knapp bemessenen tarifvertraglichen Ausschlußfristten für gegenseitige Ansprüche setzen. Beispiel: Wenn 3 Monate Ausschlussfrist vereinbart ist, heisst das, dass er Dir nur die in den letzten 3 Monaten geleistete Mehrarbeit überhaupt anrechnen kann. Die anderen Ansprüche sind weg.

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