guten tag
Ich bin seit 2 Jahren in einem privaten busunternehmen als busfahrer eingestellt. Ich habe jeden Monat 180 Std gearbeitet wir haben einen tarifvertrag, der von Verbänden gekündigt wurde und neu verhandelt werden sollte im März. Aber wegen corona wurde das auf Eis gelegt .
Wir habe. Aktuell keine Kurzarbeit mehr. Mein AG hat mich diesen Monat also im Mai 120 std arbeiten lassen. Im tarifvertrag steht eine mindest Arbeitszeit
von 38,5 Std die Woche. Gilt dieser tarifvertrag noch? Oder sind wir ohne Vertrag? Wenn wir ohne tarifvertrag sind kann ich bestehen das mein AG mir diese 38.5 std pro Woche bezahlen muss? Oder gibt es ein gewohnheitsrecht? Wo ich sagen kann das ich die 180 std bezahlt haben möchte weil ich das 2 Jahre lang hatte?
Gruß und danke für eure Antworten
Tarifvertrag wurde gekündigt
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ja, denn auf Eis gelegt ist nur gut aufbewahrt...ZitatGilt dieser tarifvertrag noch? :
Nein, auf keinen Fall.ZitatOder sind wir ohne Vertrag? :
Ja.Zitatkann ich bestehen das mein AG mir diese 38.5 std pro Woche bezahlen muss? :
Hier nicht. Du hast einen individuellen Arbeitsvertrag, der sich auf einen Tarifvertrag stützt.ZitatOder gibt es ein gewohnheitsrecht? :
Nein, so wird das nichts werden.ZitatWo ich sagen kann das ich die 180 std bezahlt haben möchte weil ich das 2 Jahre lang hatte? :
Deine 1. Frage betrifft die Corona-Situation seit ca. Februar/März 2020.
Deine 2. Frage betrifft deine ganz normale Beschäftigung vorher. Sicher wurdest du für 180 Std. bezahlt, oder?
Was steht in deinem Arbeitsvertrag zu Mehrarbeit?
Habt ihr im Betrieb Arbeitszeitkonten ( Plus-und Minus-Stunden-Aufzeichnung)?
ZitatGilt dieser tarifvertrag noch? :
Kommt ganz darauf an, zu wann der gekündigt wurde.
Ist das Datum der Kündigung erreicht und es gibt keine neue Regelung, ist der Vertrag beeendt.
ZitatJa, denn auf Eis gelegt ist nur gut aufbewahrt... :
...
Nein, auf keinen Fall.
Du solltest Dich eventuell erst mal damit beschäftigen, was "Kündigung" bedeutet, bevor Du so einen Unfug hier schreibst.
ZitatIm tarifvertrag steht eine mindest Arbeitszeit von 38,5 Std die Woche. :
Scön.
Viel wichtiger ist, was genau steht zu demThema in Deinem Vertrag?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Gekündigte Tarifverträge behalten nach § 4 Abs. 5 TVG so lange weiterhin ihre Gültigkeit, bis sie durch eine andere Abmachung ersetzt werden. Man spricht hier von einer sogenannten Nachwirkung.
Der Umfang Deiner Arbeitszeit sollte sich allerdings aus Deinem Arbeitsvertrag ergeben.
Danke für eure Antworten. Der tarifvertrag wurde Oktober 2019 gekündigt. Und im März sollte neu verhandelt werden aber das wurde bis auf weiteres verschoben. Mehr weiß ich leider auch nicht.
In meinem Arbeitsvertrag steht nichts von mindestarbeitszeit . Oder von wöchentliche mindest Arbeitsstunden.
Arbeitszeitkonto haben wir nicht bekommen uns wird jede Überstunde ausbezahlt
Ich habe gestern Abend alles nachgerechnet, ich komme auf 128 Std die ich im Mai 20 gearbeitet habe. Ich hane sehr oft gesagt das ich mehr arbeiten möchte da ich einen vollzeitjob habe und dies auch im Arbeitsvertrag steht. 120 Std ist meiner meinung nach teilzeit. Gibt es als vollzeit Kraft eine mindest Arbeitsstunden? Die ein AG dem AN zur Verfügung stellen muss? Es kann ja nicht sein das mein AG sagt liebrr Herr nichwar ab sofort arbeiten sie nur 1 Std im Monat
Bei Google hane ich leider nichts gefunden
Grus
Nach Deinen Angaben gilt weiterhin die tarifvertraglich vereinbarte Arbeitszeit. Diese beträgt beispielsweise in Nordrhein-Westfalen 38,5 Stunden wöchentlich bzw. 166,8 Stunden monatlich. Hierauf hast Du nach wie vor Anspruch.
Mein Tip, wie man das diplomatisch angehen könnte:
Man fragt beim Chef einfach nach der Grundlage, welche Grundlage er für den Dir ausgezahlten Stundensatz kommt, weil man selbst auf einen höheren Stundensatz kommt (ohne Nennung einer Grundlage...bluff).
Dann wird sich (hoffentlich) auf den gekündigten Tarifvertrag beziehen und dann kann man ihn mit seinem eigenen Dokument schlagen (da steht aber auch Arbeitszeit.....).
Da der Tarifvertrag nachwirkt, wie man jetzt lesen kann, und das die korrekte arbeitsrechtliche Bezeichnung ist, kann man das durchaus so beschreiben, wie ich das tat, wenn der TE *auf Eis gelegt* schreibt.ZitatDu solltest Dich eventuell erst mal damit beschäftigen, was "Kündigung" bedeutet, bevor Du so einen Unfug hier schreibst. :
Ohne Vertrag ist der TE auf keinen Fall, eben, weil der gekündigte TV nachwirkt.
------------------------------------------------
Oben hattest du geschrieben:Zitat...steht nichts...Oder von wöchentliche mindest Arbeitsstunden. :
Da der gekündigte Tarifvertrag nachwirkt, gilt auch für dich eine 38,5-std.-Woche.ZitatIm tarifvertrag steht eine mindest Arbeitszeit von 38,5 Std die Woche. :
Ob im Tarifvertrag tatsächlich --mindestens 38,5 std./Woche--- steht, solltest du nochmal kontrollieren.
Diese Arbeitszeit muss dein AG dir bezahlen.
Auch, wenn er dir im Moment nur weniger Arbeit zuweist/du jetzt weniger Stunden arbeitest.
Hallo
Ich habe mit meinem AG gesprochen und er sagte da da ich die letzten Monate deutlich über die mindeststunden war ( ausschlaggebend wären 12 monate) könnte er mir den aktuellen monat weniger stunden geben. Ich kann mir das nicht vorstellen das es so richtig ist
Gruß
ZitatIch habe mit meinem AG gesprochen und er sagte da da ich die letzten Monate deutlich über die mindeststunden war ( ausschlaggebend wären 12 monate) könnte er mir den aktuellen monat weniger stunden geben. :
Und was entgegnete er auf Deinen Einwand, dass Du einen Anspruch auf die tarifvertraglich geregelte Arbeitszeit hast?
Im Übrigen bestünde ja noch gegebenenfalls die Möglichkeit, hinsichtlich der Differenzstunden Kurzarbeit einzuführen.
Er sagte das es ok wäre , da ich ja die letzten Monate mwhrgearbeitet habe und es quasi ausgeglichen sei
ZitatEr sagte das es ok wäre , da ich ja die letzten Monate mwhrgearbeitet habe und es quasi ausgeglichen sei :
Das ist natürlich Unsinn. Der Arbeitgeber kann nicht erst Mehrarbeit anordnen, diese wohl auch bezahlen und dann in den darauffolgenden Monaten die Arbeitszeit unter die tarifliche Arbeitszeit senken mit dem Hinweis, dass Du zuvor über die geregelte Arbeitszeit gearbeitet hättest.
ZitatEr sagte das es ok wäre , da ich ja die letzten Monate mwhrgearbeitet habe und es quasi ausgeglichen sei :
Quatsch...
"mindestens 38,5 Stunden" heisst schlicht und ergreifend "niemals weniger als 38,5 Stunden" und nicht "im Mittel über einen Zeitraum 38,5 Stunden".
Wenn hingegen das "mindestens" fehlt und eben nur 38,5 Stunden vereinbart sind, dann sieht das wieder anders aus. Dann würde ich aber auf die üblicherweise recht knapp bemessenen tarifvertraglichen Ausschlußfristten für gegenseitige Ansprüche setzen. Beispiel: Wenn 3 Monate Ausschlussfrist vereinbart ist, heisst das, dass er Dir nur die in den letzten 3 Monaten geleistete Mehrarbeit überhaupt anrechnen kann. Die anderen Ansprüche sind weg.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
6 Antworten
-
3 Antworten
-
24 Antworten
-
21 Antworten