Kurzfristige Beschäftigung als Arbeitslos gemeldete Person

24. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
go547323-51
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Kurzfristige Beschäftigung als Arbeitslos gemeldete Person

Hallo,
und zwar habe ich folgendes Anliegen:
Ich bin aufgrund meiner vorhergehenden sv-pflichtigen Beschäftigung (Ausbildung) arbeitslos gemeldet und bekomme 600€.
Jetzt hätte ich einen saisonalen Job auf einem Erdbeerfeld. Im Herbst fange ich studieren an und bevor ich arbeitslos wurde, war ich Schüler auf der BOS. Ich wohne bei meiner Mutter und bin auf das Geld nicht existenziell angewiesen. Wenn ich jetzt jedoch wegen meinem Arbeitslosstatus nur als Minijobbler also sprich 450€ arbeiten kann, ist es doff, da ich ja dann mehr ALG bekommen würde.
Meine Frage wäre jetzt, gibt es hier irgendwie eine Lösung, dass ich für die saisonale Zeit mich vom Arbeitsamt abmelde und kurzfristig beschäftigt werde?

Vielen Dank schon mal.
Lg

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7125 Beiträge, 1492x hilfreich)

https://www.haufe.de/personal/entgelt/minijob-bei-arbeitslosigkeit-was-ist-zu-beachten_78_415524.html

Die Frage ist ja: welches Arbeitsverhältnis wäre das passendste.
450 EUR Job oder kurzfristige Beschäftigung

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31968 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von go547323-51):
gibt es hier irgendwie eine Lösung
1.Du kannst arbeitslos gemeldet bleiben, also die 600,- ALG1 erhalten und zusätzlich aus dem Minijob noch max. 165,- dazu. Damit hättest du mtl. max. 765,- zur Verfügung. Du kannst ja sparen für arme Studentenzeiten, wenn du das Geld ---jetzt--- nicht brauchst.
Die Regelung zum Nebeneinkommen ist hier zu finden:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__155.html

2. Du kannst dich bei der Agentur abmelden. Dann ruht dein ALG1-Anspruch. Dann erhältst du nur den Lohn aus dem Minijob/kurzfristige Beschäftigung/Erntehelfer.

ICH würde zu Lösung 1 tendieren.

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32831 Beiträge, 17249x hilfreich)

Wer Arbeitslosengeld kriegt, darf gar keine "kurzfristige Beschäftigung" ausüben - die darf nämlich nicht "berufsmäßig" sein, und das wäre sie in dem Fall.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
go547323-51
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Wer Arbeitslosengeld kriegt, darf gar keine "kurzfristige Beschäftigung" ausüben - die darf nämlich nicht "berufsmäßig" sein, und das wäre sie in dem Fall.



Ja meine Frage wäre gewesen, ob ich mich einfach vom Arbeitsamt abmelden und die kurzfrisitige Beschäftigung ausüben kann. Da ich ja dann nicht mehr arbeitslos wäre, kann es ja dann sein, dass ich nicht mehr unter dem Kriterium der Berufsmäßigkeit falle. Wenn ich aber nicht mehr arbeitslos wäre, würde ich ja sozusagen als Schülabgänger zählen, der bald zu studieren anfängt, oder?
Lg

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32831 Beiträge, 17249x hilfreich)

Ja. Freilich stellt sich dann die Frage nach der Krankenversicherung - über die k. B. ist man nicht versichert, und für die Familienversicherung verdient man zuviel. Also bleibt nur die teure "freiwillige" Versicherung.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32831 Beiträge, 17249x hilfreich)

Ich muß mich korrigieren - zwischen Schule und Studium wäre eine k. B. möglich, hier aber nicht, weil sich der TE zwischen Ausbildung und Studium befindet.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31968 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von go547323-51):
abmelden und die kurzfrisitige Beschäftigung ausüben kann.
Ja. Das geht.
Zitat (von go547323-51):
Wenn ich aber nicht mehr arbeitslos wäre, würde ich ja sozusagen als Schülabgänger zählen,
Wo würdest du so gezählt? Ob du Schulabgänger bist und bald mit dem Studium anfängst oder Angler wirst, ist doch für den Landwirt=AG egal. Der braucht Erntehelfer.

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#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32831 Beiträge, 17249x hilfreich)

@Anami: Der "Landwirt" kann aber nicht einfach jeden SV-frei als k. B. anstellen - vielleicht einfach mal damit befassen, was eine k. B. und wie sie sich von einer normalen Anstellung unterscheidet... Und deswegen unterscheidet das der Landwirt sehr wohl, um nicht plötzlich mit SV-Nachzahlungen belastet zu werden

-- Editiert von muemmel am 24.05.2020 13:43

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#9
 Von 
go547323-51
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Ausbildung habe ich von 2015-2018 ausgeübt. Von 2018-2019 habe ich die Berufsoberschule gemacht. Dann war ich im Ausland und seitdem ich wieder hier bin, bekomme ich ALG.
Also zähle ich trotzdem, auch wenn ich mich vom Arbeitsamt jetzt abmelde nicht als Schüler in der Übergangszeit zum Studium?
Zu welcher Personengruppe gehöre ich denn dann, wenn ich nicht mehr arbeitslos gemeldet bin?

Wäre es denn möglich, mir einfach eine Hauptbeschäftigung auf Teilzeit zu suchen über die Zeit der kurzfristigen BS, damit es für mich nicht von wirtschaftlicher Bedeutung ist?

Lg und vielen Dank

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#10
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32831 Beiträge, 17249x hilfreich)

Das wäre sicher eine Lösung - es könnte dann nur zeitlich schwierig werden. Im Übrigen würde es auch das schon erwähnte Problem der Krankenversicherung lösen...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31968 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Und deswegen unterscheidet das der Landwirt sehr wohl, um nicht plötzlich mit SV-Nachzahlungen belastet zu werden
Das ist mir klar. Ich weiß aber gar nicht, wie der seine Erntehelfer einstellt.
Zitat (von go547323-51):
Jetzt hätte ich einen saisonalen Job auf einem Erdbeerfeld.
Hier fragt ein Arbeitsloser. Also sollte der mal den Landwirt fragen, als was er dort eingestellt werden würde.
Ich ging davon aus, dass ein Arbeitsloser einen Minijob mit Freibetrag 165,- machen kann und trotzdem seinen ALG1-Anspruch behält. Dazu natürlich die Bedingung aus § 155 mit den max. 15 Wochenstunden.

Evtl. habe ich die Überschrift des Beitrages nicht gewürdigt.
Kurzfristig
saisonal
Alg1


-- Editiert von Anami am 24.05.2020 14:17

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#12
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32831 Beiträge, 17249x hilfreich)

Der TE hat explizit nach einer k. B. gefragt, nicht nach einem regulären Job oder Minijob. Und da eine k. B. üblicherweise ein kurzfristiger Vollzeitjob ist, vertrüge sie sich schon deswegen nicht mit einem Alg-1-Bezug - von den speziellen Vorausetzungen einer k. B. gar nicht zu reden.

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