Fristlose Kündigung, ohne Anrechnung von Urlaub und Reisekosten

24. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
go547375-58
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristlose Kündigung, ohne Anrechnung von Urlaub und Reisekosten

Sachverhalt

Die Arbeitnehmerin D ist aufgrund eines wirksamen Arbeitsvertrags bei der J, in einer Arztpraxis beschäftigt. J hat mehrere Betriebsstätten in denen insgesamt mehr als 10 Arbeitnehmer tätig sind. Eingestellt wurde die D im April 2019 als Ärztin in Weiterbildung mit befristetem Arbeitsvertrag zum 31.03.2021. Laut Arbeitsvertrag beträgt die Arbeitszeit 40 Stunden (an 5 Arbeitstagen) wöchentlich. D erhält ein Jahresurlaub von 30 Arbeitstagen, bei Zugrundelegung einer durchschnittlichen regelmäßigen Arbeitszeit von 5 Arbeitstage je Kalenderwoche. Es wird weiterhin im Vertrag vereinbart, dass D für Dienstreisen mit dem eigenen Fahrzeug pro Kilometer 0,30€ ersetzt erhält. Die Kündigungsfrist beträgt 2 Monate zum Monatsende.
In Februar 2020 und März 2020 hat D unter der Anweisung von J 2 Dienstreisen in anderen Betriebsstätten von J von je 1 Woche unternommen. Dabei sind Reise- und Übernachtungskosten in Höhe von 520 Euro entstanden. Da keine weiteren Vereinbarungen getroffen worden sind, ist D davon ausgegangen, dass die Reisekosten von J erstattet werden.
Am 20.02.2020 erhielt D eine Abmahnung von J, mit dem Hinweis, dass in Dezember 2019 mehrere Beschwerden gegen D eingetroffen sind (ohne weitere Erklärungen) und dass D bei der Arbeitsorganisation nachlässig gewesen ist. In der Abmahnung ist keine Verwarnung Bezugs einer möglichen Kündigung erwähnt.
Am 30.03.2020 erhielt D eine fristlose Kündigung (ohne Begründung; betriebsbedingt) mit der Wirkung zum 31.03.2020 und wurde sofort, ohne jegliche Anrechnung von Urlaubsanspruch, freigestellt.
Nach der Kündigung hat D die Reisekosten von Februar und März durch die Vorlage von Belegen vor J geltend gemacht. J hat die Erstattung abgelehnt, mit der Begründung, dass keine vorherige Vereinbarung dafür getroffen worden sei.

Welche Ansprüche hat D gegen J?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120324 Beiträge, 39872x hilfreich)

Zitat (von go547375-58):
hat D unter der Anweisung von J 2

Wie genau sind diese nachweisbar?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go547375-58
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Anweisung ist mittels Email erfolgt. Die Reisekosten wurden anhand von Bahn-Tickets und Quittungen für die Übernachtung ermittelt.

0x Hilfreiche Antwort

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