Sachverhalt
Die Arbeitnehmerin D ist aufgrund eines wirksamen Arbeitsvertrags bei der J, in einer Arztpraxis beschäftigt. J hat mehrere Betriebsstätten in denen insgesamt mehr als 10 Arbeitnehmer tätig sind. Eingestellt wurde die D im April 2019 als Ärztin in Weiterbildung mit befristetem Arbeitsvertrag zum 31.03.2021. Laut Arbeitsvertrag beträgt die Arbeitszeit
40 Stunden (an 5 Arbeitstagen) wöchentlich. D erhält ein Jahresurlaub von 30 Arbeitstagen, bei Zugrundelegung einer durchschnittlichen regelmäßigen Arbeitszeit von 5 Arbeitstage je Kalenderwoche. Es wird weiterhin im Vertrag vereinbart, dass D für Dienstreisen mit dem eigenen Fahrzeug pro Kilometer 0,30€ ersetzt erhält. Die Kündigungsfrist beträgt 2 Monate zum Monatsende.
In Februar 2020 und März 2020 hat D unter der Anweisung von J 2 Dienstreisen in anderen Betriebsstätten von J von je 1 Woche unternommen. Dabei sind Reise- und Übernachtungskosten in Höhe von 520 Euro entstanden. Da keine weiteren Vereinbarungen getroffen worden sind, ist D davon ausgegangen, dass die Reisekosten von J erstattet werden.
Am 20.02.2020 erhielt D eine Abmahnung von J, mit dem Hinweis, dass in Dezember 2019 mehrere Beschwerden gegen D eingetroffen sind (ohne weitere Erklärungen) und dass D bei der Arbeitsorganisation nachlässig gewesen ist. In der Abmahnung ist keine Verwarnung Bezugs einer möglichen Kündigung erwähnt.
Am 30.03.2020 erhielt D eine fristlose Kündigung (ohne Begründung; betriebsbedingt) mit der Wirkung zum 31.03.2020 und wurde sofort, ohne jegliche Anrechnung von Urlaubsanspruch, freigestellt.
Nach der Kündigung hat D die Reisekosten von Februar und März durch die Vorlage von Belegen vor J geltend gemacht. J hat die Erstattung abgelehnt, mit der Begründung, dass keine vorherige Vereinbarung dafür getroffen worden sei.
Welche Ansprüche hat D gegen J?
Fristlose Kündigung, ohne Anrechnung von Urlaub und Reisekosten
24. Mai 2020
Thema abonnieren
Frage vom 24. Mai 2020 | 21:02
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristlose Kündigung, ohne Anrechnung von Urlaub und Reisekosten
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 24. Mai 2020 | 21:27
Von
Status: Unbeschreiblich (120324 Beiträge, 39872x hilfreich)
Zitathat D unter der Anweisung von J 2 :
Wie genau sind diese nachweisbar?
#2
Antwort vom 24. Mai 2020 | 21:53
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Die Anweisung ist mittels Email erfolgt. Die Reisekosten wurden anhand von Bahn-Tickets und Quittungen für die Übernachtung ermittelt.
Und jetzt?
Schon
268.271
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
12 Antworten
-
17 Antworten
-
7 Antworten
-
4 Antworten
Top Arbeitsrecht Themen
-
69 Antworten
-
9 Antworten
-
11 Antworten
-
19 Antworten