Meine Bewerbung wurde wegen Fehler abgelehnt - was tun?

25. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
Elkstone
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 1x hilfreich)
Meine Bewerbung wurde wegen Fehler abgelehnt - was tun?

Hallo,

ich hatte mich bei einer oberen Bundesbehörde beworben und wurde trotz meines sehr gut passenden Profils (ich mache die gleichen Aufgaben derzeit woanders) ohne Begründung abgelehnt.

Auf meine Nachfrage nach den Gründen wurde mir schriftlich mitgeteilt, dass man einen "Sozialwissenschaftler" (oder Erziehungswissenschaftler bzw. Psychologen) gesucht habe. Ich hingegen hätte einen Abschluss als "Soziologe" und "Sozialarbeiter" - ja, ich habe zwei (!) Studienabschlüsse und bin auch promoviert.

Nun weiss aber jeder, dass die Bezeichnung "Soziologie" synonym verwendet wird mit "Sozialwissenschaft" und der Studieninhalt auch identisch ist. Ich vermute, der Soziologieabschluss wurde - mangels Kenntnis - mit meinem Zweitabschluss "Sozialarbeit" gleichgesetzt bzw. verwechselt. Insofern wurde meine Bewerbung aufgrund eines Auswahlfehlers nicht berücksichtigt bzw. wurde ich aufgrund dessen bei der Auswahl gegenüber anderen Mitbewerbern diskriminiert. Ich finde das sehr ungerecht, da ich mich intensiv auf diese Bewerbung vorbereitet habe und so eine Chance nur sehr selten ist.

Was für Handlungsoptionen habe ich in diesem Fall? Beschweren? Klagen?

Lieben Dank für eine erste Einschätzung.

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Elkstone):
Nun weiss aber jeder, dass die Bezeichnung "Soziologie" synonym verwendet wird mit "Sozialwissenschaft"
Dann bin ich eine Ausnahme. Denn ich weiß das anders.

Wer Soziologie studiert hat und den Abschluss hat, ist Soziologe.
Wer Soziale Arbeit/Sozialarbeit studiert hat und den Abschluss hat, ist Sozialarbeiter.
Ein Sozialwissenschaftler bist du mit beiden Abschlüssen definitiv nicht.
Die Promotion ist für dein Problem nicht relevant.

Die Ablehnung ist korrekt begründet.

Zitat (von Elkstone):
und der Studieninhalt auch identisch ist.
Auf gar keinen Fall ist das so.
Zitat (von Elkstone):
Was für Handlungsoptionen habe ich in diesem Fall?
Ich sehe keine außer:
Nachlesen, was die Unterschiede sind.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Elkstone
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Anamie, erstmal danke für die Antwort.

Als Dipl.-Soziologe bin ich sehr wohl ein Sozialwissenschaftler. Der Terminus Sozialwissenschaften ist lediglich eine Sammelbezeichnung für wissenschaftlichen Disziplinen, die sich mit den Phänomenen des gesellschaftlichen Zusammenlebens der Menschen auseinandersetzen. Und Soziologie ist ein Teil davon. Beide Bezeichnungen werden sogar häufig synonym verwendet, z.B.:

https://studienwahl.de/studienfelder/rechtswissenschaften-sozialwissenschaften/sozialwissenschaften-soziologie

Insofern wundert mich deine Einschätzung doch sehr.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17380 Beiträge, 6471x hilfreich)

Meines Erachtens muss man die Inhalte überhaupt nicht diskutieren. Selbst wenn du recht hast und wegen eines Missverständnisses aussortiert worden sein solltest, hättest du gleich gleichwohl keinen Anspruch. Kein Arbeitgeber ist durch irgendetwas gebunden, den besten oder geeignetsten Bewerber tatsächlich auszuwählen. Der Arbeitgeber könnte sogar den sprichwörtlichen Bock zum Gärtner machen und einen vollkommen ungeeigneten Bewerber nehmen. Anspruch auf ein Bewerbungsgespräch haben unter bestimmten Rücksichten Menschen mit Behinderung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

1. Zu den Studienfächern in diesem Bereich gehören neben Soziologe und Sozialwissenschaften auch ....
2. Die Sozialwissenschaften und die Soziologie ...
3. Für Sozialwissenschaftler/-innen und Soziolog(inn)en


Alles aus deiner Quelle. Sozialwissenschaftler sind keine Soziologen .
Der Studieninhalt eines Soziologen ist ein ganz anderer als der eines Sozialwissenchaftlers.

Das heißt nicht, dass ein Soziologe nicht auch Tätigkeiten eines Sozialwissenschaftlers oder eines Sozialarbeiters ausführen kann.

Leider kenne ich promovierte Soziologen, die sogar Tätigkeiten als Taxifahrer, Nachhilfelehrer, Interviewer bei Demographen usw. ausgeübt haben, bevor sie der Empfehlung folgten, doch zu der Trockenen Soziologie noch etwas *handfestes/brauchbares* zu studieren. Ein Soziologe entschied sich für Datenwissenschaft/Statistik /Bachelor.
Der andere für Film und Fernsehen.
Beide sind inzwischen in gutem Lohn und Brot. Keiner hat je etwas mit Sozialwissenschaften zu tun gehabt, außer dass sie an der gleichen Fakultät eingeschrieben waren.
Die Studienkollegen der Soziologen... lassen wir das...

Zitat (von Elkstone):
nsofern wundert mich deine Einschätzung doch sehr.
Ja, gern.

Selbstverständlich kannst du dich wehren. Mir fällt leider nichts ein, was als Angriffspunkt taugt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Man kann sich darüber streiten, ob Soziologie unter die Kathegorie Sozialwissenschaften fällt oder nicht. Jedenfalls ist klar umrissen, was ein Soziologe studiert hat, was er kann oder zumindest können sollte. Hier wurde aber offensichtlich für ein Tätigkeitsfeld gesucht, welches eben nicht durch den Bereich Soziologie abgedeckt wurde.

Das haben nun mal Oberbegriffe so an sich. Wenn ich einen Facharzt für den Bereich xy suche, dann kann sich zwar auch ein Tierarzt bewerben, entspricht allerdings nicht dem Anforderungsprofil, weil eben Arzt nicht gleich Arzt ist.

Das kann aber letztlich dahingestellt bleiben, wie @blaubär schon völlig richtig feststellte, es gibt keinen Anspruch auf eine Stelle, es gibt allenfalls einen Anspruch auf ein Vorstellungsgespräch, aber das auch nur dann, wenn die Bewerbung dem Anforderungsprofil entspricht. Und das ist hier nicht der Fall.

Damit ist das Ende der Fahnenstange erreicht.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb522466-71
Status:
Beginner
(123 Beiträge, 29x hilfreich)

Zitat (von Anami):
[i] Sozialwissenschaftler sind keine Soziologen .
.


Soziologen sind aber Sozialwissenschaftler ;) Falls du uns natürlich, wie in jedem Thread, den du kaperst, eines Besseren belehren willst, bitte direkt auch eine Durchschrift an meine Uni, wo ich u.a. Soziologie studiert habe.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Es ist zwar richtig, dass Soziologie in den Fachbereich Sozialwissenschaften fällt, aber der Studiengang Sozialwissenschaft grenzt sich von einem reinem Soziologie-Studium dadurch ab, dass ersteres explizit auch noch Politikwissenschaft beinhaltet.



0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
palino
Status:
Praktikant
(722 Beiträge, 126x hilfreich)

Selbst wenn es das Selbe wäre, spielt das keine Rolle.
Als ich noch arbeitslos war haben im übrigen auch viele Unternehmen den Fehler gemacht mich nicht einzustellen.

Einen rechtlichen Anspruch darauf eingestellt zu werden hat man eben nicht und solange keine Behinderung vorliegt, hat man auch kein Anspruch auf ein Bewerbungsgespräch. Sollten Sie einer Minderheit angehören, müssten Sie ggf. nachweisen dass Sie deshalb diskriminiert wurden. Dazu reicht es aber nicht Soziologe zu sein.
Man könnte auch einfach sagen, dass Sie überqualifiziert sind was ebenfalls ein korrekter Ablehnungsgrund wäre.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von Elkstone):
Ich vermute, der Soziologieabschluss wurde - mangels Kenntnis - mit meinem Zweitabschluss "Sozialarbeit" gleichgesetzt bzw. verwechselt.

Zitat (von Elkstone):
wurde ich aufgrund dessen bei der Auswahl gegenüber anderen Mitbewerbern diskriminiert.

Ich kann keine Diskriminierung erkennen. Das Gefühl ist also rein subjektiv, da die objektiven Voraussetzungen für eine Diskriminierung nicht erfüllt werden.


Zitat:
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
§ 1 Ziel des Gesetzes
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.


Rasse - Nein
ethnische Herkunft - Nein
Geschlecht - Nein
Religion - Nein
Weltanschauung - Nein
Behinderung - Nein
Alter - Nein
sexuelle Identität - Nein

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von Elkstone):
Insofern wurde meine Bewerbung aufgrund eines Auswahlfehlers nicht berücksichtigt bzw. wurde ich aufgrund dessen bei der Auswahl gegenüber anderen Mitbewerbern diskriminiert.


Da widersprichst du dir bereits selbst. Wenn du nach eigenem Eingeständnis aufgrund eines Fehlers nicht berücksichtigt wurdest, kann es sich nicht um Diskriminierung handeln, da diese Vorsatz voraussetzt.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

@ Fragesteller: Ist doch einerlei, ob Soziologen unter die große Gruppe der Sozialwissenschaftler fallen. Man wollte eben einen Sozialwissenschaftler aus einer anderen Sparte. Das ist das gute Recht des Stellenausschreibers. Man hat mitunter eben sehr genaue Vorstellungen Anforderungsprofils. Wieso soll der Arbeitgeber nicht selbst entscheiden dürfen, welcher Personenkreis ganz konkret in Betracht kommt?

Und woher kommt eigentlich die Erkenntnis, dass man eingestellt worden wäre? Erfahrungsgemäß gibt es bei attraktiven Ausschreibungen nun wirklich mehr als einen Bewerber, der auf die Stelle passen könnte. Auch schon mal daran gedacht?

Ein Soziologe sollte in der Lage sein, durch einfaches Durchlesen der gesetzlichen Regelungen zu erkennen, dass er nicht diskriminiert wurde. Er sollte ferner in der Lage sein, zu erfassen, dass es noch mehr Arbeitssuchende in seinem Bereich gibt, die dem Anforderungsprofil besser entsprechen. Und, dass man niemanden zwingen kann, jemanden einzustellen, nur weil er eingestellt werden will.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Elkstone
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
@ Fragesteller: Ist doch einerlei, ob Soziologen unter die große Gruppe der Sozialwissenschaftler fallen. Man wollte eben einen Sozialwissenschaftler aus einer anderen Sparte. Das ist das gute Recht des Stellenausschreibers. Man hat mitunter eben sehr genaue Vorstellungen Anforderungsprofils. Wieso soll der Arbeitgeber nicht selbst entscheiden dürfen, welcher Personenkreis ganz konkret in Betracht kommt?

Und woher kommt eigentlich die Erkenntnis, dass man eingestellt worden wäre? Erfahrungsgemäß gibt es bei attraktiven Ausschreibungen nun wirklich mehr als einen Bewerber, der auf die Stelle passen könnte. Auch schon mal daran gedacht?

Ein Soziologe sollte in der Lage sein, durch einfaches Durchlesen der gesetzlichen Regelungen zu erkennen, dass er nicht diskriminiert wurde. Er sollte ferner in der Lage sein, zu erfassen, dass es noch mehr Arbeitssuchende in seinem Bereich gibt, die dem Anforderungsprofil besser entsprechen. Und, dass man niemanden zwingen kann, jemanden einzustellen, nur weil er eingestellt werden will.

wirdwerden


Nochmal: Mir geht es nicht darum, nicht zum Gespräch eingeladen worden zu sein. Dafür habe ich jedes Verständnis, wenn man es korrekt begründen kann. War übrigens auch nie arbeitslos und bin derzeit unbefristet tätig.

Hier wurde die Ablehnung jedoch damit begründet, dass ich als Soziologe keinen Abschluss als Sozialwissenschaftler habe. Das ist formell falsch und diskriminiert sämtliche Studienabgänger einer solchen Fachrichtung. Auf Nachfrage beim Dekanat meiner ehemaligen Uni, die sich mittlerweile auch für den Fall interessiert, wurde bestätigt, dass ich mein Studium der Soziologie an einer "Sozialwissenschaftlichen Fakultät" absolviert habe und der Soziologie-Abschluss eineindeutig einem sozialwissenschaftlichen Abschluss entspricht (beinhaltete Soziologie, Statistik, Politik, Jura, Psychologie). Ich vermute hier eher einen vorgeschobenen Grund aufgrund meines höheren Alters, kann das aber nicht belegen.

Jetzt geht es darum, ob es sinnvoll ist, einem Arbeitsrechtler diesen Fall beurteilen zu lassen, denn das Anforderungsprofil habe ich formell erfüllt - und die Ablehnung erfolgte aufgrund einer fehlerhaften formellen Ablehnung, die so nicht gegeben war. Mir geht es in der Sache gar nicht so sehr um mich, sondern um Gerechtigkeit, denn ich sehe hier den ganzen Berufsstand der Soziologen benachteiligt. So jedenfalls mein Empfinden.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
palino
Status:
Praktikant
(722 Beiträge, 126x hilfreich)

Das ergibt doch keinen Sinn. Einerseits vermuten Sie, dass Sie wegen ihres Alters abgelehnt wurden und die Aussage nur ein vorgeschobener Grund ist. Andererseits wollen Sie gegen eine Diskriminierung der Soziologen kämpfen. Wofür wären Sie denn nun gerne diskriminiert? Alter oder Berufsstand?

Natürlich steht es Ihnen frei einen Anwalt zu beauftragen und ein Grundsatzurteil zu erreichen für "Soziologen eines gehobenen Alters die sich auf Stellen bewerben wo ein Sozialwissenschaftler ausgeschrieben ist und abgelehnt werden weil sie selbiges nicht sind."
Ob dafür allerdings die Verfassungsrichter in Karlsruhe einen Termin frei machen, wage ich zu bezweifeln. Ach ja, den ganzen Schmonz dürfen Sie natürlich selber bezahlen.

Ich gebe offen zu, dass ich nicht die Feinheiten der Unterschiede zwischen Sozialwissenschaftler und Soziologen kenne. Aber so wie Sie das beschrieben sind Sie ja mehr als qualifiziert für die Stelle und daran kann es eben scheitern.
Wenn ich eine Stelle für einen Maurergesellen ausschreibe und ein Meister bewirbt sich, so kann ich diesen ablehnen eben weil er Meister ist und kein Geselle auch wenn er sogar höher qualifziert ist. Beispielsweise weil er das Hierarchie-Gefüge durcheinander bringen würde, weil er nicht ins Budget passt oder ich befürchten muss das er (aufgrund dessen das es nur eine Gesellenstelle ist) bei der ersten Gelegenheit eine bessere Stelle annimmt. Das alles ist keine Diskriminierung und wenn Sie eine solch tolle Ausbildung haben, dann müssten Sie das eigentlich vor jedem anderen kapieren.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17380 Beiträge, 6471x hilfreich)

Wie lange reitet man ein totes Pferd?
Ob da ein Fehler passiert ist oder nicht, wem der Fehler zuzuschreiben ist ... alles müßig.
Da es nur für ganz wenige Ausnahmen ein Recht auf eine Einladung zum Vorstellungsgespräch gibt, sehe ich auch keinen Ansatz, der hier rechtlich zu verfolgen wäre.
Deine Enttäuschung, auf diese Weise aus dem Wettbewerb rausgeflogen zu sein, ist ja zu verstehen - hilft aber nicht wirklich. Aufstehen, Krönchen zurechtrücken und nach vorne schauen.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von fb522466-71):
Falls du uns natürlich, wie in jedem Thread, den du kaperst, eines Besseren belehren willst
Ich antwortete ausschließlich dem TE. Der bat um eine erste Einschätzung. Ich gab meine.
Wo ist deine? :???:
Ich will niemanden belehren, wie kommst du darauf?
--------------------------------------------
Zitat (von Elkstone):
Auf Nachfrage beim Dekanat meiner ehemaligen Uni, die sich mittlerweile auch für den Fall interessiert, wurde bestätigt, dass ich mein Studium der Soziologie an einer "Sozialwissenschaftlichen Fakultät" absolviert habe und der Soziologie-Abschluss eineindeutig einem sozialwissenschaftlichen Abschluss entspricht
Da sich auch schon das Dekanat von früher mit dem Fall beschäftigt, kannst du dich doch auf dieses berufen und gegen die Ablehnung angehen.
Zitat (von Elkstone):
Auf meine Nachfrage nach den Gründen
Zitat (von Elkstone):
dass ich als Soziologe keinen Abschluss als Sozialwissenschaftler habe.
Dann wehre dich doch gegen die Formulierung in dieser Ablehnung, die du für einen Fehler hältst. Evtl. erhältst du eine andere Formulierung?
Zitat (von Elkstone):
ob es sinnvoll ist, einem Arbeitsrechtler diesen Fall beurteilen zu lassen,
Ich meine weiterhin, dass das nicht sinnvoll ist. Aber du bist frei in deiner Entscheidung.
Hier gibts das nicht--- aber nebenan stehen Anwälte bereit.

Ein solcher wird dann wahrscheinlich das konkrete Stellenangebot, deine konkrete Bewerbung und die schriftliche Ablehnung der Behörde wortwörtlich lesen wollen, damit er das rechtlich beurteilen kann.
Beschränke dich bitte auf deinen Fall, denn ein RA wird garantiert nicht eine ganze Schar ungerecht behandelter und benachteiligter Soziologen beurteilen können/wollen.

ps. Es ist mir seit vielen Jahren bekannt, dass Soziologen (der reinen Lehre) es sehr schwer haben, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.
Das geht jüngeren ebenso wie älteren. Leider.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Mein Gott, wie oft denn noch: die wollen nicht so einen Sozialwissenschaftler wie Du es bist, sondern einen anderen. Und das ist das gute Recht des Stellenanbieters. Ende der Fahnenstange erreicht. Wär ja noch schöner, wenn ein Bewerber dem Anbieter rechtlich verbindlich aufgeben könnte, welches Berufsbild er für den Job xy zu akzeptieren hat. Und was der Dekan bestätigt, ist doch mit der Bewerbung hier so viel zu tun wie Bismarck mit den Preiselbeeren.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17380 Beiträge, 6471x hilfreich)

Und das Beispiel hier zeigt allerliebst auf, dass die Arbeitgeber wirklich gut beraten sind, keinerlei Begründung für eine Ablehnung zugeben.

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Elkstone
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Mein Gott, wie oft denn noch: die wollen nicht so einen Sozialwissenschaftler wie Du es bist, sondern einen anderen. Und das ist das gute Recht des Stellenanbieters. Ende der Fahnenstange erreicht. Wär ja noch schöner, wenn ein Bewerber dem Anbieter rechtlich verbindlich aufgeben könnte, welches Berufsbild er für den Job xy zu akzeptieren hat. Und was der Dekan bestätigt, ist doch mit der Bewerbung hier so viel zu tun wie Bismarck mit den Preiselbeeren.

wirdwerden


1. Jetzt pluster dich hier mal nicht so auf! Ich muss mich schon wundern, dass man hier so angemotzt wird! Ich habe verstanden, auf welcher Seite du stehst! Wenn dich das alles so aufregt, dann unterlasse einfach deine Kommentare!
2. Ich glaube, du willst es nicht verstehen. Ich übersetze jetzt extra für dich mein ursprüngliches Problem: Wenn du dich als Rechtsanwalt auf den Job deines Lebens bewirbst, du jahrelang im entsprechenden Fachgebiet gearbeitet hast, du dann aber mit der Begründung abgelehnt wirst, ein Jurist sei kein Rechtsanwalt, dann muss man das hinterfragen. Punkt!

Allen anderen vielen Dank für ihre sachlichen Kommentare, denen ich entnehme, dass man an dieser Stelle rechtlich nicht weiterkommt, da dieser Fall nach AGG nicht abgedeckt ist.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.044 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.