Ebay Verkauf - Von Versandart abgewichen, Artikel aber nachweislich zugestellt

26. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
Syntace
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay Verkauf - Von Versandart abgewichen, Artikel aber nachweislich zugestellt

Guten Tag zusammen,

ich habe Anfang des Jahres 4 Konzertkarten auf der Auktionsplattform Ebay versteigert. Da ich in der App die gewünschte Versandart (Einschreiben) nicht gefunden habe, wurde von mir "Paket" als Versandart angegeben.
Die Tickets wurden von mir per Einwurfeinschreiben verschickt und sind laut Sendungsnachweis angekommen. Zudem habe ich bei der Post einen Nachforschungsantrag gestellt, welcher ebenfalls belegt, dass die Sendung zugestellt wurde. Ich habe auch mit der Post telefoniert, welche mir die Information gab, dass in einem Streitfall vor Gericht, ich den Auslieferungsbeleg sogar mit Empfänger Namen (eigentlich geschwärzt) anfordern könne. Zudem erhält dieser Beleg Informationen zur Postleitzahl des Empfängers und dem Namen des Zustellers inklusive seiner Unterschrift der Quittierung. Auf dem Versandschein wurde übrigens wie Ebay/Paypal es verlangt, der Name des Empfängers eingetragen.

Trotz dem Nachweis der Zustellung behauptet der Käufer er hätte die Tickets nie erhalten. Er nutze den Paypal Käuferschutz, welcher zu meinen gunsten entschieden hat. Vor kurzem erhielt ich einen Brief des Käufers in welchem er wegen nicht Erfüllung des Kaufvertrags zurücktreten wolle und gab mir 5 Tage Zeit, die Gesamtsumme (~350 Euro) auf sein Konto zu überweisen. Er drohte mir mit weiteren rechtlichen Schritten, falls ich die Summe nicht erstatte.

Ich habe ihm geantwortet, dass ein Rücktritt nicht möglich ist, da der Kaufvertrag nachweislich erfüllt wurde. Zusätzlich habe ich den Versandnachweis und die Informationen zum Nachforschungsantrag angehänt.

Nun meine Fragen:
Habe ich etwas zu befürchten? Ich bin zwar von der Versandart abgewichen, jedoch kann ich doch belegen, dass der Brief zugestellt wurde.

Sollte ich ihm eine Ausgleichszahlung für die Differenz der Versandkosten zwischen Paket und Einwurfschreiben anbieten?


Vorab vielen Dank für eure Unterstützung!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Syntace):
Habe ich etwas zu befürchten?

ggf. Schadenersatz für die Versandart. Da reden wir vielleicht von ein paar €, welche der Käufer eventuell nachweisen könnte.
Schlimmer könnte hier wiegen, dass man dem Gericht eben nicht glaubhaft darlegen kann, dass das Einschreiben den Käufer bzw. dessen Zugriffsbereich tatsächlich erreicht hat und, dass entsprechende Waren tatsächlich versendet wurden.
Es könnte z.B. sein, dass das Einschreiben zwar zugestellt, jedoch aus dem Briefkasten gestohlen wurde.
Damit wären sie evtl. Schadenersatzpflichtig (ja, eigentlich wäre es der Dieb), da Sie, anders als vereinbart, keine entsprechende Versicherung abgeschlossen haben.

Zitat (von Syntace):
Sollte ich ihm eine Ausgleichszahlung für die Differenz der Versandkosten zwischen Paket und Einwurfschreiben anbieten?
Würde ich machen, ändert aber wohl nichts am Hauptproblem.

-- Editiert von NaibaF123 am 26.05.2020 12:38

-- Editiert von NaibaF123 am 26.05.2020 12:39

-- Editiert von NaibaF123 am 26.05.2020 12:39

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

wie kann man einen 350Euro Artikel so versenden, dass die Sendung nur bis wen nich nicht irre max 25Euro versichert ist?

Man könnte sogar überlegen, ob man das als Betrug ansehen könnte, so vom Versandauftrag abzuweichen.

Ich sehe hier den TE sogar etwas deutlicher in der Haftung. Der K braucht nur angeben, dass dieser mit ABSICHT ein Versand als Paket haben wollte, da Pakete zumindest zu dem Zeitpunkt noch nur direkt an den Empfänger, bzw eine von diesem berechtigte Person übergeben wurden.

Meiner Meinung nach ist der TE hier gegenüber dem K Schadenersatzpflichtig. Der TE selber hat wiederrum wie schon erwähnt die Möglichkeit sich den Schaden vom Dieb wieder zu holen.

Auf eine Gerichtsverhandlung würde ich es da wohl nicht ankommen lassen, wenigst nicht ohne eine gute Rechtsschutz.

Allerdings würde ich in dem Fall noch einen kleinen "Bluff" versuchen. Ich würde dem K schreiben, dass man Anzeige wegen Diebstahl erstatten wird und das Ergebnis abwarten wird. (dabei weder speziell erwähnen, dass man gegen Unbekannt erstattet noch das man gegen den K Anzeige erstatten würde ; einfach nur Anzeige erstatten schreiben). Manchmal finden sich Sendungen dann wie von Wunder selber wieder. Oder es kommt nichts weiter vom K...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Syntace):
Habe ich etwas zu befürchten?

Ja, das man vor Gericht verurteilt wird.
Das man beweisen kann das ein Briefumschlag angekommen ist, ist ja ganz nett, aber wie will man beweisen, das auch die Karten angekommen sind? Bzw. eigentlich müsste man nur beweisen, das die Karten abgesendet wurde, aber auch hier wird man das beweisen müssen.

Selbst wenn einem der Beweis gelänge, haftet man für den entstandenen Schaden durch die Unterversicherung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
Es könnte z.B. sein, dass das Einschreiben zwar zugestellt, jedoch aus dem Briefkasten gestohlen wurde.


Einzug und allein das Problem des Empfängers

Zitat (von NaibaF123):
Damit wären sie evtl. Schadenersatzpflichtig


Das stimmt nicht, da Briefkasten = Machtbereich des Käufers

Zitat (von Harry van Sell):
Das man beweisen kann das ein Briefumschlag angekommen ist, ist ja ganz nett, aber wie will man beweisen, das auch die Karten angekommen sind?


Solange der Käufer nur bestreitet, dass nichts angekommen ist, kann man das ja wunderbar widerlegen

1x Hilfreiche Antwort

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