Schenkung/Übertragung eines Miteigentumsanteils an Ehepartner

26. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
Jutis
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Schenkung/Übertragung eines Miteigentumsanteils an Ehepartner

Hallo allerseits,


wie kann ich meinem Ehepartner meinen Miteigentumsanteil einer vermieteten Eigentumswohnung übertragen/schenken, ohne dass eine Spekulationssteuer gezahlt werden muss? Die Wohnung wurde vor 5 Jahren gekauft.

Viele Grüße
Jutis

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Bei einer Schenkung fällt grundsätzlich keine Spekulationssteuer an.

Außerdem gilt, dass für den Fall, dass Deine Frau die Wohnung verkaufen will, die Spekulationsfrist von 10 Jahren ab der Anschaffung durch Dich und nicht erst ab dem Schenkungszeitpunkt zählt.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jutis
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Dann muss es im Notarvertrag auch exakt als Schenkung formuliert werden denke ich.

Wie ist das denn mit den Notarkosten, wenn ich 50% einer Wohnung schenken möchte. Der Notar kann doch dann auch nur die Hälfte des Wohnungswertes zu Grunde legen, oder sehe ich das falsch?

Ich beantworte mir diese Frage mal selbst, weil ich inzwischen Auskunft von einem Notar erhalten habe. Es ist so, wie ich vermute. Wenn nur 50% übertragen werden, werden auch nur diese 50% als Wert zu Grunde gelegt.

-- Editiert von Jutis am 28.05.2020 10:14

0x Hilfreiche Antwort

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