Zu erwartende Sonderzahlung mit im Trennungsunterhalt einbeziehen beim befristeten Vertrag?

27. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
schulden1992
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 1x hilfreich)
Zu erwartende Sonderzahlung mit im Trennungsunterhalt einbeziehen beim befristeten Vertrag?

Hi,...
Bei mir wird grad der Trennungsunterhalt berechnet,...ihr Anwalt wollte zur berechnung das Weihnachtsgeld (13.tes Gehalt) und Urlaubsgeld mit einrechnen,...mein Anwalt schrieb zurück das es nicht mitgerechnet wird weil überhaupt keiner sagen kann ob ich überhaupt etwas bekomme (weil habe nur ein befristeten Vertrag der vor Weihnachten noch endet und ich weiß nicht ob ich einen weiteren bekomme),...daraufhin meinte ihr Anwalt das er es trotzdem mit einrechnen will und er notfalls klagen würde deswegen,...jetzt meinte mein Anwalt das ich das jetzt besser so hinnehmen soll um einen Rechtsstreit aus dem Weg zu gehen .
Was meint ihr dazu?
1. ist es tatsächlich rechtens das die Sonderzahlungen mitgerechnet werden obwohl ich ja nur nen befristeten Vertrag habe und gegenwärtig davon ausgehen muss das ich überhaupt kein Weihnachtsgeld bekomme?
2. warum will mein Anwalt einen Rechtsstreit aus dem Weg gehen?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo schulden,

man sollte die Berechnung als Probe einmal mit und einmal ohne Sonderzahlung vornehmen.

Und dann den Unterschied betrachten.

Lohnt es sich dafür vor Gericht zu gehen? Denn auch ein Gerichtsverfahren kostet Geld.

edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Grundsätzlich sind Sonderzahlungen mit einzuberechnen. Aber natürlich nur, wenn sie auch geleistet werden. Das kannst Du doch jetzt bei Deinem Arbeitgeber klären.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

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