Verkäufer ist ein Betrüger mit falschem Namen

28. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
Audia627biturbo
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkäufer ist ein Betrüger mit falschem Namen

Hallo liebe Community,

erstmal vorab, ja wir haben uns komplett linken lassen . Der Hauptgrund, warum ich Euch hier schreibe ist, dass ich die Hoffnung habe, dass eventuell noch jemand mit diesem Verkäufer Erfahrungen gemacht hat und ebenfalls versucht diesen via Anwalt und Co zu finden....

Wir haben am Montag einen Audi A6 2.7 Biturbo mit 250PS in Hanau, bei Frankfurt für 2500 Euro gekauft.... Der Verkäufer war ein bräunlich gebrannter Typ mit Akzent, welchen wir auf einem Firmenparkplatz getroffen haben, wo auch der Audi stand. Eine Probefahrt war nicht möglich, da das Fahrzeug abgemeldet war. Wir sind lediglich auf dem Firmengelände zweimal rauf und runter gefahren. Da hat alles gepasst. Die äußerlichen Schäden, wie Kratzer, zwei Dellen und ein verrosteter Kotflügel haben uns nicht gestört, da wir immer solche "Rostlauben" fahren. Außerdem stand da halt das absolute Traumfahrzeug vor uns.

Der Verkäufer hat immer wieder auf die Uhr geschaut, wollte, was ich nicht mitbekommen habe, seinen Namen nicht nennen, erzählte uns, dass verschiedene Papiere, wie Kaufvertrag oder für den Austauschmotor noch bei ihm zuhause sind, er aber gerade umgezogen ist und die Sachen im Moment nicht findet... Jaaa, wir hätten misstrauisch sein sollen. Im Nachhinein ist man immer schlauer.
Nun verstehen wir auch, warum der Verkäufer so nervös war.
Der Kauf kam ohne Vertrag zustande.

Am nächsten Tag fuhren wir wieder zu dem Audi. Wir wohnen über 2 Stunden von Hanau weg.
Am Auto angekommen, Kennzeichen drauf und los gefahren.
Kurz vor unserem Heimatort hielten wir an einer Raststätte an und das Auto qualmte aus den vorderen Radläufen und dem Motorraum sehr stark weiß raus.
Daraufhin googelten wir den Vorbesitzer und hatten tatsächlich Glück und fanden eine Telefonnummer.
Es stellte sich heraus, dass der Vorbesitzer diesen Audi 5 Tage vorher als Bastlerfahrzeug an diesen Mann verkauft hat und nur deshalb 400 Euro bekommem hat, weil er noch 5 neue Sommerreifen oben drauf packte. Er erzählte uns, dass bei dem Audi sowohl das Lenkgetriebe, als auch die Kupplung defekt sind und eine Reparatur bei Audi um die 6000 € kosten würde. Zudem stimmte nicht, dass da ein Austauschmotor drin ist.
Der Vorbesitzer hatte zum Glück einen Kaufvertrag, aber er ist sich sicher, dass der Name, den der Käufer angab, nicht richtig ist. Zumal der Käufer / unser Verkäufer mit Absicht komplett unleserlich geschrieben hat. Der Vorbesitzer hat sich den Namen dann buchstabieren lassen, welches der Mann sehr widerwillig getan hat. Der Vorbesitzer war so freundlich uns seinen Kaufvertrag zukommen zu lassen. Zudem haben sie das Autokennzeichen des Käufers aufgeschrieben.
(Als wir Montag das Auto besichtigten kam der Mann ebenfalls mit diesem Kennzeichen).

Wir fuhren also Dienstag Abend noch zu unserer Werkstatt, wo sich herausstellte, dass nicht nur Lenkgetriebe und Kupplung defekt sind, sondern auch noch die Achslenklager, Bremsschläuche hinten und noch irgendwas...

Haben nun einen Anwalt eingeschaltet, der, sobald er alle Unterlagen von uns und dem Vorbesitzer hat, Strafanzeige erstellen wird.

Unser Verkäufer hatte in der Anzeige einem Ort in der Nähe von Erlensee in Hessen angegeben, hat sich aber in Hanau mit uns getroffen. (ich möchte den Namen des Ortes nicht angeben, da dieser Beitrag über Google zu finden ist und wir den Mann ja nicht verscheuchen wollen.) Wir haben 3 verschiedene Handynummern von ihm. Er selber hat einen schwarzen Audi A6 2.7 Biturbo gefahren mit österreichischem Kennzeichen. Er war ein kleinerer Mann, bräunlich gebrannt, mit Bauch und hatte einen Akzent. Angeblich ein Deutschrusse, was wir aber nicht glauben.

Vielleicht hat hier jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und sogar mit diesem Käufer /Verkäufer schon Probleme gehabt oder versucht diesen ebenfalls ausfindig zu machen. Je mehr Informationen wir zusammen bekommen, desto besser.

Lg


-- Editiert von Audia627biturbo am 28.05.2020 09:25

-- Editiert von Audia627biturbo am 28.05.2020 09:26

-- Editiert von Moderator am 28.05.2020 15:51

-- Thema wurde verschoben am 28.05.2020 15:51

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von Audia627biturbo):
Wir haben am Montag einen Audi A6 2.7 Biturbo mit 250PS in Hanau, bei Frankfurt für 2500 Euro gekauft
Ganz ehrlich? Hat dafür mehr erwartet als ein Ersatzteillager?

Zitat (von Audia627biturbo):
Eine Probefahrt war nicht möglich, da das Fahrzeug abgemeldet war.
Zitat (von Audia627biturbo):
Am nächsten Tag fuhren wir wieder zu dem Audi. Wir wohnen über 2 Stunden von Hanau weg.
Am Auto angekommen, Kennzeichen drauf und los gefahren.
Wie das? Ihr habt den Wagen am selben Tag noch angemeldet?
Zitat (von Audia627biturbo):
Der Kauf kam ohne Vertrag zustande.
Nö. Einen Kaufvertrag habt Ihr, wenn auch mündlich, geschlossen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Audia627biturbo
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von user08154711):
Zitat (von Audia627biturbo):
Wir haben am Montag einen Audi A6 2.7 Biturbo mit 250PS in Hanau, bei Frankfurt für 2500 Euro gekauft
Ganz ehrlich? Hat dafür mehr erwartet als ein Ersatzteillager?

Wir haben schon einen A4 für weniger Geld gekauft, der einwandfrei läuft und dieser ist älter und hat auch so viele Km drauf.

Zitat (von Audia627biturbo):
Eine Probefahrt war nicht möglich, da das Fahrzeug abgemeldet war.
Zitat (von Audia627biturbo):
Am nächsten Tag fuhren wir wieder zu dem Audi. Wir wohnen über 2 Stunden von Hanau weg.
Am Auto angekommen, Kennzeichen drauf und los gefahren.
Wie das? Ihr habt den Wagen am selben Tag noch angemeldet?

Wir haben einem Zulassungsdienst Montag Nacht noch die Papiere für den A6 vorbei gebracht und Dienstag Mittag war der Audi angemeldet. In Corona Zeiten bekommt man, da wo wir wohnen, über Wochen keinen Termin auf der Zulassungsstelle, deswegen der Zulassungsdienst.

Zitat (von Audia627biturbo):
Der Kauf kam ohne Vertrag zustande.
Nö. Einen Kaufvertrag habt Ihr, wenn auch mündlich, geschlossen.


Ja, hab mich falsch ausgedrückt. Kein schriftlicher Kaufvertrag, aber mündlich. Dadurch gilt dann das Stammtischrecht.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Audia627biturbo):
Wir haben schon einen A4 für weniger Geld gekauft, der einwandfrei läuft und dieser ist älter und hat auch so viele Km drauf.

Dann sollte man sich um so mehr freuen, dass der A4 ein so gutes Schnäppchen war.
Ein A6 mit den Rahmenbedingungen (ein A4 auch) ist regelmäßig Schrott.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von Audia627biturbo):
Dadurch gilt dann das Stammtischrecht.

Nö.



Zitat (von Audia627biturbo):
Haben nun einen Anwalt eingeschaltet, der, sobald er alle Unterlagen von uns und dem Vorbesitzer hat, Strafanzeige erstellen wird.

Warum Anwalt? Ein teures Vergnügen, geht bei der Polizei ganz kostenfrei.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von Audia627biturbo):
Dadurch gilt dann das Stammtischrecht.
Stammtischrecht? Was soll das denn sein?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Audia627biturbo
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von user08154711):
Zitat (von Audia627biturbo):
Dadurch gilt dann das Stammtischrecht.
Stammtischrecht? Was soll das denn sein?


So hat er es ausgedrückt. Es ist ein mündlicher Vertrag und da gibt's auch Rechte.
Im schriftlichen Kaufvertrag steht ja gerne gekauft, wie gesehen, das gibt's wohl beim mündlichen Vertrag nicht. Zumal man ein kaputtes Lenkgetriebe nicht sofort merkt, sondern erst nach einigen Km.

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#7
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Audia627biturbo):
So hat er es ausgedrückt.

Der Anwalt hat das so gesagt?
Den würde ich zum Teufel jagen...
Entweder er hat absolut keine Ahnung, von dem was er tut, oder er hält seinen Mandanten für einen totalen Idioten und erzählt dann so etwas.

Ein schriftlicher unterscheidet sich in genau einer Sache von einem mündlichen Kaufvertrag: Beim einen stehen die Vereinbarungen in Tinte, beim anderen schwirren sie lose als Schallwellen im Raum herum.

-- Editiert von NaibaF123 am 28.05.2020 11:13

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von Audia627biturbo):
das gibt's wohl beim mündlichen Vertrag nicht.

Doch, das gibt es auch da.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Audia627biturbo
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Es geht ja hier nicht darum, wie das mit dem Anwalt und der Polizei usw abläuft...
Und ja, der Anwalt ist top. Ich denke mal, er wollte es uns nur leicht verständlich erklären.

Mir geht's darum, jemanden zu finden, der ebenfalls mit genau diesem Mann in Kontakt war und ähnliches erlebt hat!

Dass das alles ganz schön blöd war, ist uns selbstverständlich bewusst. Wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht zu sorgen. Das ist uns schon klar...

Dass wir wohl auch keinen Cent mehr sehen werden, ist uns ebenfalls bewusst. Aber es wäre klasse, diesen Kerl irgendwie ausfindig und dingfest machen zu können

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
Ein schriftlicher unterscheidet sich in genau einer Sache von einem mündlichen Kaufvertrag: Beim einen stehen die Vereinbarungen in Tinte, beim anderen schwirren sie lose als Schallwellen im Raum herum.


Was hier ja für den TE von Vorteil sein könnte, da z.B. erst mal die Sachmängelhaftung besteht. Es läge nun am Verkäufer glaubhaft zu machen dass diese ausgeschloßen wurde.

Es wird aber eher die Frage sein ob man den Herren findet und ob was zu holen ist.



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Es wird aber eher die Frage sein ob man den Herren findet und ob was zu holen ist.

Genau das ist das Kernproblem - die meisten Betrüger betrügen ja nicht aus Langeweile ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Was hier ja für den TE von Vorteil sein könnte,
Unbestritten. Das hat dann aber nichts mit "Stammtischrecht" zu tun. Meine Meinung dazu ist, wenn mir ein Anwalt so einen Blödsinn erzählt, wäre er unten durch. Da gibt es für mich keine zweite Meinung. Aber sei es drum, da der TE hier keine Fragen hat, bzw nur plaudern und gleichgesinnte finden möchte, bin ich raus.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(714 Beiträge, 114x hilfreich)

Warum genau sucht ihr ihn denn? Ich meine, wollt ihr gegen ihn irgendwelche Forderungen stellen? Hält das euer Anwalt für erfolgversprechend?

Signatur:

Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar, ich bin nur Laie in diesen Dingen.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Genau, das grübele ich auch. Hier wurde ein Uraltauto gekauft mit deutlichen Gebrauchsspuren. Ganz ehrlich, so etwas tut man doch nur wenn man selbst was davon versteht, also reingucken kann und sich einen groben Eindruck verschaffen kann, oder aber man führt so ein Auto einer Werkstatt zu, die das für einen macht.

Was will man erreichen?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

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