mein Freund und ich haben uns damals 2 Katzen bei einer Züchterin geholt. Ich hatte ihr das Geld gegeben und mein Freund danach mir die Hälfte. Nun kam es zur Trennung und ich hatte einvernehmlich seine Hälfte zurückgezahlt. 10 Tage später hat er behauptet er hätte nicht zugestimmt und hat es mir zurücküberwiesen. Ich habe das Geld wieder ihm überwiesen, da ich das nicht annehme. Jetzt hat er aus der gemeinsamen Wohnung eine Katze entwendet und die andere wollte er alleine dort lassen. Diese hab ich dann zu mir geholt. Ein Anwalt ist eingeschalten und er schreibt ihm auch einen Brief. Trotzdem würde ich gerne andere Ansichten hören. Habe ich Chancen die Katze wieder zu bekommen? Wie würde das vor Gericht aussehen? Zu ihm: er ist ein sehr aggressiver Mensch, nimmt Drogen und hat sich nie so um die Katzen gekümmert, wie ich. Er füttert und macht das Klo, aber bei Fellpflege oder bei Krankheit habe ich mich gekümmert und ich hatte mich viel mehr mit den Katzen beschäftigt. Er weis noch nichtmal welches Futter wir immer hatten. Finanziell bin ich besser aufgestellt als er. Vielleicht kann mir jemand sagen wie meine Chancen stehen.
Eigentum von 2 Katzen
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo
Du könntest das im Zweifelsfall wie beweisen, dass das einvernehmlich war?Zitat:und ich hatte einvernehmlich seine Hälfte zurückgezahlt
Ehrlich gesagt, braucht eine Katze kein grosses kümmern.Zitat:und hat sich nie so um die Katzen gekümmert, wie ich.
Ist doch schon recht aussreichend.Zitat:Er füttert und macht das Klo
Das übernehmen Katzen durchaus selber.Zitat:aber bei Fellpflege
Kan man so oder so sehen, aber zu viel kümmer (also 2 Leute) kann evtl auch zu viel des Guten sein.Zitat:oder bei Krankheit habe ich mich gekümmert
Ob die jetzt die Marke "Kotzwürg" ; "Frissmich" ; "ich heisse Karl" oder sonst was fressen, bzw bekommen ist IRRELEVANT! Solange das Tier ARTGERECHT ernährt wird kann das alles möglich sein, bishin zur selbsgefangenen Maus etc.Zitat:Er weis noch nichtmal welches Futter wir immer hatten.
Auch Leute die gerade mal Geld in max Höhe des Selbstbehaltes haben, können auch eine Katze ordentlich mit durchbringen, wenn sie wollen.Zitat:Finanziell bin ich besser aufgestellt als er
Irgendwo zwischen 0-100...Zitat:Vielleicht kann mir jemand sagen wie meine Chancen stehen.
Davon abgesehen ist das wohl eher Tier als Familienrecht...
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Rein rechtlich ist eine Katze wie ein Fernseher zu sehen. Wenn ihr nach der Trennung schriftlich vereinbart habt, dass du ihm seine Katze abkaufst, wäre sie jetzt deine. Wenn das nur mündlich passiert ist, bist du sicherlich in der Beweispflicht.
ZitatJetzt hat er aus der gemeinsamen Wohnung eine Katze entwendet und die andere wollte er alleine dort lassen. Diese hab ich dann zu mir geholt. :
Er hat sein Eigentum geholt.
Habt ihr beide eine eigene Wohnung und zusätzlich eine gemeinsame Wohnung, in der die Katzen leben?
da kann man drüber streiten, ob füttern und Katzenklo säubern reicht. Ist mit Sicherheit kein Aspekt, falls das vor Gericht landen würde. Tiere sind Sachen.Zitathat sich nie so um die Katzen gekümmert, wie ich. Er füttert und macht das Klo, aber bei Fellpflege oder bei Krankheit habe ich mich gekümmert und ich hatte mich viel mehr mit den Katzen beschäftigt. :
schön für dich. Für eine Katze wirds für ihn noch reichen. Also irrelevant.ZitatFinanziell bin ich besser aufgestellt als er. :
Gibts eine Rechnung? Mit Namen? Wäre für dich zu schön....Zitatmein Freund und ich haben uns damals 2 Katzen bei einer Züchterin geholt :
Wo ich ins grübeln komme, die eine Katze war offensichtlich allein in der vormals gemeinsamen Wohnung. Sonst hätte der Ex sie ja nicht abholen können.
Ansonsten wie immer: wer etwas behauptet und haben möchte, der muss es auch beweisen können.
wirdwerden
Die Katzen kommen von einer Züchterin. Es müssten demnach Kaufverträge existieren - wer hat die abgeschlossen? Stehen dort eure beide Namen drinnen? Wessen Name steht in den Impfpässen? Sind die Katzen gechipt und registriert? Wenn ja, auf wen? Wurde mit dem Ex je etwas schriftliches zu den Katzen vereinbart?
Ehrlich gesagt, braucht eine Katze kein grosses kümmern
DAS kommt ja wohl ganz auf die Katze an! Eine Langhaar-Rassekatze zum Beispiel ist u. U. schon mit der eigenen Fellpflege überfordert...
Katzen werden nach § 90a BGB wie Sachen behandelt.
Da du das alleinige Eigentum an der Katze nicht nachweisen kannst, kannst du damit auch keine Herausgabe verlangen.
Ergo bleibt nur eine gerichtlich beantragte Zuweisung.
Es war leider alles mündlich. Ich habe nur Banküberweisungen als Beweis. Bei der Züchterin auch, da habe ich ihr das Geld gegeben. Diese hatte ich gebeten mir den mündlichen Vertrag nachträglich schriftlich zu unterschreiben. Sie möchte das jedoch nicht, da sie das nicht gewerblich macht.
Ich weiß ich habe kaum Chancen.
Es war unter Zeugen abgemacht, dass er in der Wohnung mit den Katzen bleibt. Bis wir eine Lösung gefunden haben. Diese hat er offensichtlich nicht eingehalten. Noch dazu hat er die andere Katze alleine in der Wohnung verkommen lassen wollen.
Zu den Katzen: es sind Maine Coon, welche sehr anhänglich und pflegebedürftig sind.
Ich würde die gerichtliche Zuweisung beantragen. Das wäre mir meine Katze wert. Ich würde ihn vorher aber nochmals auffordern, das Angebot der Zahlung anzunehmen und die Katze auszuhändigen.
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