Umgangsrecht einklagen als Tante

28. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
Berliner1234
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Umgangsrecht einklagen als Tante

Guten Tag
Ich habe mich leider mit meiner Schwester zerstritten dabei sind Wörter gefallen die eine Versöhnung absolut unmöglich machen und ich möchte mit ihr auch nichts mehr zu tun haben.
Infolge dessen hat mir meine Schwester nun obwohl sie immer behauptet hat sie würde so etwas niemals tun den Kontakt zu meiner Nichte untersagt. Meine Nichte und ich haben eine starke emotionale Bindung zueinander wir lebten bis zu ihrem 1. Geburtstag in einem Haushalt und bis zu ihrem 4. Geburtstag im selben Mietshaus. Bis zu ihrem ca. 7. Geburtstag sahen wir uns beinahe täglich mittlerweile ist sie 9 Jahre alt und wir hatten bis zum letzten Tag an dem wir uns sahen (2 Wochen) ein sehr inniges Verhältnis. Ich bin total verzweifelt und weiss nicht ob ich irgendeine Chance habe ein Umgangsrecht vor Gericht zu erwirken. Am schlimmsten für mich ist dass ich keinen Kontakt zu ihr aufnehmen kann und nicht weiß was meine Schwester ihr erzählt hat wieso wir uns nicht mehr sehen werden. Ich traue meiner Schwester mittlerweile echt alles zu! Warum tut man so etwas? Streit auf dem Rücken eines Kindes austragen ist echt das allerletzte!
Vielen Dank und liebe Grüße

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Es ist ja alles noch ganz frisch. Da würde ich erst einmal abwarten, wie sich alles entwickelt.

Grundsätzlich haben Kinder auch einen Anspruch auf soziale Kontaktpersonen, wie etwa Großeltern oder eben Tanten, u.s.w. Aber, dieser Anspruch ist relativ schwach. So werden auch zu Großeltern schon Umgangsansprüche verneint, wenn dadurch eine Störung der Beziehung Kind/Eltern hervorgerufen werden kann.

Deshalb mein Rat: lass es sich beruhigen, und dann sieht man weiter.

wirdwerden

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#2
 Von 
guest-12331.01.2021 10:09:08
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 40x hilfreich)

https://www.streifler.de/artikel/umgangsrecht-3a-tante-hat-keinen-anspruch-auf-umgangsrecht-_9311

Rein rechtlich wirst du keinen Umgang durchsetzen können. In den letzten 2 Jahren habt ihr nicht zusammen gelebt. Auf eine emotionale Bindung zu setzen ist da schon sehr dünn.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Berliner1234
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Dazu muss ich noch sagen meine Schwester war noch sehr jung als sie meine Nichte bekam und maßlos überfordert mit der Situation und war stets auf Hilfe angewiesen. Ich habe meine Nichte quasi mit groß gezogen somit ist sie für mich wie mein eigenes Kind. Ich glaube auch dass sie tot traurig darüber ist das ihre Mutter den Kontakt verbietet. Wenn man sie nach ihrer Familie fragt stehe ich auf jeden Fall mit ganz oben auf der Liste. Ich habe niemals ihr wohl gefährdet oder sonst was. Wie kann es sein dass eine alleinerziehende Mutter die nix gebacken bekommt und immer überfordert ist einfach so entscheiden kann dass ihr Kind kein Kontakt mehr zu ihrer Tante haben darf zu der sie eine starke emotionale Bindung hat was sich auch bestätigen würde wenn man mit dem Kind mal reden würde.

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Letztlich geht die Rechtsprechung davon aus, dass es schon dann dem Kindeswohl schadet, wenn das Verhältnis zwischen den Eltern und der sozialen Kontaktperson gestört ist.

Deshalb ja mein Rat, erst einmal Ruhe einkehren zu lassen und dann sieht man weiter.

wirdwerden

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#5
 Von 
smogman
Status:
Student
(2798 Beiträge, 919x hilfreich)

Zitat (von Sisaak):
Rein rechtlich wirst du keinen Umgang durchsetzen können. In den letzten 2 Jahren habt ihr nicht zusammen gelebt.
Die Frage, ob die sozial-familiäre Beziehung noch fortbesteht, ist für die Einräumung eines Umgangsrechts für sich genommen, also vorbehaltlich der Frage, ob der begehrte Umgang dem Kindeswohl dient, ohne Belang. (BGH, Beschluß vom 9. 2. 2005 - XII ZB 40/02 (KG))

Ich halte die Argumentation von wirdwerden deshalb für schlüssiger.

Zitat (von Berliner1234):
Wie kann es sein dass eine alleinerziehende Mutter die nix gebacken bekommt und immer überfordert ist einfach so entscheiden kann dass ihr Kind kein Kontakt mehr zu ihrer Tante haben darf
Weil die Mutter einen verfassungsrechtlich gesicherten Anspruch darauf hat, über die Erziehung und damit auch über die Kontaktpersonen ihres Kindes zu entscheiden.

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