Hallo zusammen,
ich hoffe es kann jemand Licht ins Dunkel bringen. Ich habe aktuell Bewährung
seit März 2018 bis September 2021. Damals waren die Auflagen für 2 Jahre Drogenscreenings abzugeben.
Anfang Februar war wieder ein Screening und anschließend meinte mein Bewährungshelfer, die Sache ist jetzt erledigt. Die zwei Jahre sind mittlerweile auch schon seit zwei Monaten vorbei.
Gestern bekomme ich einen Anruf, dass ich wieder zum Screening soll.
Meine Frage also, ist dies zulässig, können die mich weiter einbestellen?
Für eine kurze Antwort wäre ich sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Flo
-- Editiert von Flo85 am 29.05.2020 09:34
Drogenscrenning nachträglich
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Es kommt auf die genaue, wörtliche Formulierung im Bewährungsbeschluss an.
Aber selbst wenn die aktuell kein screening mehr hergibt, kann der Richter das jederzeit und innerhalb von 5 Minuten ändern, wenn er will.
Es hieß im Beschluss, dass ich mich für die Dauer von 2 Jahren jeweils zwei bis drei Screenings unterziehen muss.
Dies zu verlängern, oder Ausnahmen zu machen, da liegen keine Gründe vor.
Und wenn es so sein sollte, müsste ich nicht darüber informiert werden?
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ZitatUnd wenn es so sein sollte, müsste ich nicht darüber informiert werden? :
Ja...
Von wem kam denn überhaupt der Anruf? Vom Bewährungshelfer oder von der Stelle (Labor? Gesundheitsamt? etc.) wo die screenings gemacht werden?
Wenn letzteres, hat vermutlich der Bewährungshelfer schlicht vergessen dort Bescheid zu geben, dass der "Testzeitraum" zu Ende ist. insofern sollte man Kontakt mit ihm aufnehmen, damit er dies nachholt.
Bei uns macht bzw. kann es die Polizei machen. Haben wir so vereinbart um Kosten zu sparen. Bei denen kostet es nämlich nichts.
Stimmt, wäre auch eine Möglichkeit, dass die es schlicht nicht wissen.
Beauftragt wurden sie immer von meinem Bewährungshelfer. Ich hatte gestern noch mit ihm telefoniert, da wusste ich aber noch nichts davon. Er hatte auch nichts am Telefon erwähnt.
Also ist es so, sollten tatsächlich Änderungen sein, hab ich das Recht darüber informiert zu werden. Wäre nämlich nicht schön, wenn sie einfach ohne Gründe Auflagen des Beschlusses ändern oder übergehen könnten. Ich halte mich schließlich auch daran.
ZitatAlso ist es so, sollten tatsächlich Änderungen sein, hab ich das Recht darüber informiert zu werden :
ja
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