Mädchenname wieder annehmen

29. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
Limi97
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mädchenname wieder annehmen

Hallo, und zwar haben meine eltern damals erst nach meiner Geburt geheiratet. Damals hieß ich noch xy .. und dann bekam ich den namen meines Erzeugers. Meine mutter ließ sich relativ schnell schneiden und die dame beim standesamt meinte damals „ sollte ihre tochter wieder ihren Geburtsnamen annehmen wollen ist das kein problem" . Vor einigen jahren bin ich 18 geworden und wollte sofort meinen Geburtsnamen wieder haben. Das standesamt meinte aber das dies nicht mehr ginge weil die gesetze geändert wurden.
Der name xy in verbindung mit mir existiert nicht mehr. Ich ließ mir eine Kopie meiner Geburtsurkunde zuschicken und es stehr noch immer auf der geburtsurkunde

Lisa Michaela M.
Geburtsname : xy..

Wenn ich angeblich diesen Namen nicht mehr nehmen kann , warum steht er dann auf meiner Geburtsurkunde ?

Wäre über jede hilfe dankbar. Ich leide seit vielen Jahren Psychisch unter diesem Namen.. er erinnert mich an all die schlimmen dinge die mein erzeuger getan hat .

Wäre über jede hilfe dankbar

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Du bist unter dem Namen xy geboren, deshalb steht er in der Geburtsurkunde. Das hat letztlich nichts mit Namensrecht zu tun. Du hast nach der Heirat der Eltern den Familiennamen der Eltern erhalten.

Eine Namensänderung käme dann nur unter den allgemeinen Voraussetzungen für eine Änderung in Betracht. Niemand muss z.B. Hitler heißen. Vielleicht kann Dir da ja Deine Gebärmaschine weiterhelfen, bei der Begründung des Antrags. Niemand mag hier die Vokabel "Erzeuger," weil diskriminierend.

wirdwerden

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#2
 Von 
smogman
Status:
Student
(2801 Beiträge, 921x hilfreich)

Ein echter Geburtsname würde auch auf deinem Personalausweis stehen.

Es ist aber zumindest absehbar, dass sich das deutsche Namensrecht für deine Konstellation noch während deiner Lebzeit eine Änderung ausdenken wird. Eventuelle Reformen sind bereits im fortgeschrittenen Level. Du brauchst dich also nur noch über die News zu diesem Thema auf dem laufenden halten, damit du umgehend davon profitieren kannst.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Limi97
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ahja und das Wort „ Gebärmaschine „ ist also nicht diskriminierend ? Zumal ich nicht verstehe warum Sie meine Mutter jetzt beleidigen ? Ob ich meinen Vater jetzt als Erzeuger , Papa , daddy oder sonst was bezeichne kann Ihnen egal sein. Für mich ist er einfach mein Erzeuger , mehr nicht. Ich leg Ihnen ans Herz das nächste mal einfach nur Fragen zu beantworten ohne beleidigend zu werden oder den persönlichen Senf dazuzugeben.

Lg

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#4
 Von 
car4000
Status:
Schüler
(405 Beiträge, 60x hilfreich)

Wenn schon diskriminieren, dann aber bitte beide Elternteile.
"Erzeuger" ist im Allgemeinen hier nicht gern gesehen. Der Herr ist nun mal ihr Vater. Ihr Papa anscheinend nicht.
Aber stimmt, Gebärmaschine ist doch recht ungehobelt. Analog zu "Erzeuger" kann man auch "Gebärende" sagen.


Und Sie sollten Ihren Ton mäßigen. Dies ist ein Laienforum, und alle hier nehmen sich Zeit, um freiwillg Hilfe zu geben und an Diskussionen teilzunehmen. Wenn einem die Antworten nicht passen, kann man sich aber auch von einem Anwalt beraten lassen. Der ist schließlich vom Fach.

car4000

Signatur:

- car4000 -

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Limi97
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Das dass Wort „Erzeuger „ hier nicht gern gelesen wird wusste ich vorher nicht. Man kann das natürlich auch schöner Formulieren , das stimmt. Und ich nenne ihn Erzeuger auch nur in meiner Situation. Da ich leider nicht beurteilen kann wie es ist einen Vater oder Papa zu haben.

Ich bin für mich höflich geblieben , ich habe die Person über mir gesiezt , nicht beleidigt , sondern zu verstehen gegeben das dass Wort „Gebärmaschine „ für mich eine Beleidigung gegenüber meiner Mutter war. Und die Person in Zukunft vllt nur die Frage beantwortet .
Nichts desto trotz, habe ich die Antwort auf meine eigentliche Frage trotzdem für hilfreich empfunden.

Leider ließt man im Internet einige Schreibweisen oftmals mit einem gewissen Ton , der von mir aber keinesfalls unhöflich sein sollte.

Lg

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#6
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
Das dass Wort „Erzeuger „ hier nicht gern gelesen wird wusste ich vorher nicht.
Solche Formulierungen werden (fast) nirgendwo gerne gelesen oder gehört. Außer vielleicht in ganz bestimmten Kreisen/Schichten. Ich würde mir die Verwendung solcher Formulierungen abgewöhnen.

Sie sollten sich auch nicht einreden, dass das vielleicht irgendwie die sachlich zutreffende Beschreibung wäre. Sachlich gesehen ist es ganz einfach ihr Vater.

Zitat:
Ich leide seit vielen Jahren Psychisch unter diesem Namen
Darauf könnte man vielleicht tatsächlich aufbauen. Eine Namensänderung könnte dann in Betracht kommen, wenn Sie darunter krankhaft leiden. Die Anforderungen an diesen Weg sind aber entsprechend hoch. Ihr Leiden müsste dann um einiges mehr sein als ein bloßes Empfinden oder der Wunsch, doch lieber einen anderen Namen zu haben. Im Zweifelsfall müsste sich dieses Leiden gutachterlich feststellen lassen. Ein Gefälligkeitsattest eines selbst gewählten Psychologen etwa reicht da eher nicht.

Wie hier bereits angemerkt wurde, geht der Trend dahin, die Anforderungen zu senken bzw. neue Wege zu eröffnen.

Die Auskunft, die Sie erhalten hatten, war zutreffend. Ihr Name ist der Namen des Vaters. Sie ziehen da auch nicht etwa eine Historie von Namen hinter sich her, auf die Sie wie auf ein Backup zurückgreifen könnten. Mit den früheren Namen stehen Sie tatsächlich in keiner Beziehung mehr.

Auf der Geburtsurkunde steht noch der alte Name, ja. Das liegt allein daran, dass diese Urkunde nunmal damals kurz nach Ihrer Geburt erstellt wurde. Die wird nicht nachträglich manipuliert, nur weil sich Ihr Name geändert hat. Die Urkunde beweist also zweifelsfrei, dass Sie früher mal diesen Namen gehabt haben. Aber das ist nicht entscheidend. Entscheidend ist, dass Sie keinen juristisch gehbaren Bezug mehr zu diesem Namen haben. Ihr "Anspruch" auf diesen Namen ist genau so wie meiner: nicht existent.

Es ist überaus kritisch zu sehen, dass Eheleute ihren Namen munter wechseln können, Kinder aber nicht. Das hat aber die Politik verbockt. Juristisch lässt sich das nicht lösen.

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