Vermieter verlangt Grundsteuer trotz Auszug vor einem Jahr, ohne MIetvertrag

29. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
Pemac
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 88x hilfreich)
Vermieter verlangt Grundsteuer trotz Auszug vor einem Jahr, ohne MIetvertrag

Hallo,
eine Frage: Mein ehemaliger Vermieter hat mir eine erhöhte Nebenkostenabrechnung vorlegt. Ich muss dazu sagen, ich bin bereits vor einem Jahr ausgezogen. Zuvor war ein Eigentümerwechsel erfolgt, ich habe aber mit dem neuen Eigentümer keinen Mietvertrag geschlossen. So, nun hat er mir endlich die Abrechnung der Nebenkosten präsentiert, viel zu hoch und vor allem falsch. Das hat er soweit eingesehen, aber nun will er Grundsteuer. Ich habe in in 35 Jahren bei meinem alten Vermieter nie Grundsteuer bezahlt, die hat er einfach nicht berechnet. Nun soll ich die jedoch bezahlen, weil sie in meinem alten Vertrag steht. Mir kommt das ein bisschen sehr gewollt vor, wenigstens noch die Grundsteuer abverlangen, sonst würde er mir noch was zahlen müssen. Es geht mir nicht mal um die Höhe, es geht mir ums Prinzip. Weshalb sollte ich jetzt Grundsteuer bezahlen, wenn ich es in all der Zeit nicht getan habe, seit einem Jahr woanders wohne und keinen Mietvertrag mit ihm geschlossen habe. Weiß jemand eine Antwort? Vielen Dank dafür.

-- Editiert von Pemac am 29.05.2020 13:05

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Zitat:
Zuvor war ein Eigentümerwechsel erfolgt, ich habe aber mit dem neuen Eigentümer keinen Mietvertrag geschlossen


Das ist auch nicht notwendig, der Vertrag geht auf den neuen Eigentümer über.

Zitat:
Ich habe in in 35 Jahren bei meinem alten Vermieter nie Grundsteuer bezahlt, die hat er einfach nicht berechnet. Nun soll ich die jedoch bezahlen, weil sie in meinem alten Vertrag steht.


Der VM kann alle Nebenkosten, die vertragl. vereinbart sind, abrechnen (alle, die in den Abrechnungszeitraum fallen). Wenn er das in den Vorjahren nicht getan hat, hast du Glück gehabt. Aber es gibt kein "Gewohnheitsrecht".

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Pemac):
Weshalb sollte ich jetzt Grundsteuer bezahlen,

Weil es so im Vertrag steht.



Zitat (von Pemac):
wenn ich es in all der Zeit nicht getan habe,

Glück gehabt



Zitat (von Pemac):
seit einem Jahr woanders wohne

Irrelevant.



Zitat (von Pemac):
und keinen Mietvertrag mit ihm geschlossen habe.

Doch, hat man per Gesetz, der "Neue" ist Rechtsnachfolger.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von Pemac):
Ich habe in in 35 Jahren bei meinem alten Vermieter nie Grundsteuer bezahlt, die hat er einfach nicht berechnet. Nun soll ich die jedoch bezahlen, weil sie in meinem alten Vertrag steht.


35 Jahre lang Glück gehabt, wenn der Vorvermieter aus Kulanz darauf verzichtet hat. Die Grundsteuer ist lt.MV fällig.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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#4
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von Pemac):
Weshalb sollte ich jetzt Grundsteuer bezahlen,


Weil es vertraglich vereinbart ist?

Zitat (von Pemac):
wenn ich es in all der Zeit nicht getan habe


Bedanke dich bei deinem ehemaligen Vermieter.

Zitat (von Pemac):
seit einem Jahr woanders wohne


Spielt keine Rolle.

Zitat (von Pemac):
und keinen Mietvertrag mit ihm geschlossen habe.


Doch hast Du bzw. hat er den bestehenden Mietvertrag mit gekauft.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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