Keine Abgrenzung der Nebenkosten durch den Vermieter. Was heißt das?

29. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
MieteHaus2000
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Keine Abgrenzung der Nebenkosten durch den Vermieter. Was heißt das?

Hallo zusammen,

Ich bin auf Ihre Unterstützung angewiesen und zwar, ich habe einen Nachtrag in meinem Mietvertrag gekriegt (von der Hausverwaltung), muss unterschreiben.
„Es erfolgt keine Abgrenzung der Nebenkosten durch den Vermieter. Die Mieter rechnen selbst ab. „

Was heißt es? Ist es gut oder schlecht? Heißt es ich muss nur heizkosten selbst abrechnen?

Danke :)

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119642 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von MieteHaus2000):
muss unterschreiben.

Warum "muss"?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2297 Beiträge, 360x hilfreich)

Ich würde da die Hausverwaltung folgendes fragen:

1. Was verstehen Sie unter Abgrenzung?
2. Mit wem rechne ich was selbst ab?
3. Welche Gegenleistung bieten Sie mir für diese Vertragsanpassung an?

Meine Vermutung: Der Vermieter oder die Hausverwaltung hat versehentlich eine Abrechnung der Heizkosten über die Nebenkosten vertraglich vereinbart obwohl im Objekt ein Gasanschluß mit Etagenheizung vorhanden ist, wo der Mieter selbst einen Vertrag schließen muss.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Zitat (von MieteHaus2000):
„Es erfolgt keine Abgrenzung der Nebenkosten durch den Vermieter. Die Mieter rechnen selbst ab. „

Dieser eine Satz so ganz nackig ergibt keinen Sinn.

Wer sind "die Mieter"?
Was sind "die Nebenkosten"?

Neben dem bereits Gesagten (Kalanndok: Heizkosten <> Etagenheizung mit Gasbezug) käme mir da noch in den Sinn:
- es handelt sich um eine WG/Mietergemeinschaft/mehrere Mieter oder der Mieter vermietet die Wohnung (teilweise) an einen Untermieter
- es geht um einen Mieterwechsel (der/die Mieter ist/sind während des laufenden Abrechnungszeitraums ausgezogen und ein neuer Mieter eingezogen)

Ohne den Kontext/die Sachumstände könnte man eine Antwort genauso gut einfach auswürfeln.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

0x Hilfreiche Antwort

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