Rentenantrag zu spät

29. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(925 Beiträge, 226x hilfreich)
Rentenantrag zu spät

Hallo
Im Freundeskreis ist folgender Fall aufgetreten. Die Rente wurde zu spät beantragt. Normalerweise muß man die Rente 3 Monate vor dem Rentenbeginn einreichen. Dies Person hat sie aber erst eine Woche vor dem Rentenbeginn eingereicht.
Gehen dadurch drei Monate Rente verloren oder wird diese nachgezahlt?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32899 Beiträge, 17273x hilfreich)

Normalerweise muß man die Rente 3 Monate vor dem Rentenbeginn einreichen. Nein, man muss das durchaus nicht. Nur wird der Antrag dann halt möglicherweise nicht rechtzeitig bearbeitet.
Gehen dadurch drei Monate Rente verloren Nein.
oder wird diese nachgezahlt? Na sicher doch.

-- Editiert von muemmel am 30.05.2020 13:47

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(925 Beiträge, 226x hilfreich)

Jetzt interessiert mich noch Folgendes:
Was wäre, wenn die Rente 1 Woche zu spät beantragt wird.
Also mal angenommen, der Rentenanwärter soll die Rente mit dem 65. Lebensjahr bekommen. Er reicht den Antrag aber erst 5 Woche nach seinem Geburtstag ein. Wie viele Rentenzahlungen gehen ihm verloren?

Signatur:

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32273 Beiträge, 5673x hilfreich)

1sec google
https://rentenbescheid24.de/verspaeteter-rentenantrag/

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