Vermieter behauptet trotz Begehung wiederholt angeblich Geruchsbelästigung

30. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
Antbear
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter behauptet trotz Begehung wiederholt angeblich Geruchsbelästigung

Hallo, ein fiktiver Fall!
Am 19.05.2020 hat der Vermieter A wegen angeblicher Vermüllung und Geruchsbelästigung bei Mieter B eine Wohnungsbegehung getätigt.
Der Vermieter hat weder eine Geruchsbelästigung noch eine Vermüllung feststellen können.
10 Tage später erneut ein Schreiben man möchte bezüglich Beschwerde wegen Geruchsbelästigung noch einmal die Wohnung begehen.
Die Geruchsbelästigung bezieht sich auf das Treppenhaus.
Es wird durch den Vermieter nicht geäußert das die Geruchsbelästigung aus der Wohnug des angeschriebenen kommt.
Der Mieter möchte den Vermieter die Begehung absagen, da vor 10 Tagen eine Begehung stattgefunden hat. Wie am besten sollte man so etwas schreiben, und wie bekommt man die Beschwerdeführer raus die mit allen Mitteln versuchen den Mieter schlecht zu machen?

Mit freundlichen Grüßen
Michael Schemann

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32289 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von Antbear):
Wie am besten sollte man so etwas schreiben,
So, wie man es als Mieter sieht. zB. Termin fand am xx statt. Nirgends in der Wohnung konnte Vermüllung oder Geruchsbelästigung festgestellt werden.
Ein weiterer Termin wird nicht als erforderlich angesehen.
Das Treppenhaus kann der Vermieter jederzeit selbst prüfen.
Zitat (von Antbear):
wie bekommt man die Beschwerdeführer raus die mit allen Mitteln versuchen den Mieter schlecht zu machen?
keine Ahnung.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Antbear):
wie bekommt man die Beschwerdeführer raus die mit allen Mitteln versuchen den Mieter schlecht zu machen?

Gibt es die denn überhaupt?


Man könnte einfach den Vermieter fragen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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