Hallo, ein fiktiver Fall!
Am 19.05.2020 hat der Vermieter
A wegen angeblicher Vermüllung und Geruchsbelästigung bei Mieter B eine Wohnungsbegehung getätigt.
Der Vermieter hat weder eine Geruchsbelästigung noch eine Vermüllung feststellen können.
10 Tage später erneut ein Schreiben man möchte bezüglich Beschwerde wegen Geruchsbelästigung noch einmal die Wohnung begehen.
Die Geruchsbelästigung bezieht sich auf das Treppenhaus.
Es wird durch den Vermieter nicht geäußert das die Geruchsbelästigung aus der Wohnug des angeschriebenen kommt.
Der Mieter möchte den Vermieter die Begehung absagen, da vor 10 Tagen eine Begehung stattgefunden hat. Wie am besten sollte man so etwas schreiben, und wie bekommt man die Beschwerdeführer raus die mit allen Mitteln versuchen den Mieter schlecht zu machen?
Mit freundlichen Grüßen
Michael Schemann
Vermieter behauptet trotz Begehung wiederholt angeblich Geruchsbelästigung
30. Mai 2020
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Frage vom 30. Mai 2020 | 14:38
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter behauptet trotz Begehung wiederholt angeblich Geruchsbelästigung
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#1
Antwort vom 30. Mai 2020 | 17:28
Von
Status: Unbeschreiblich (32289 Beiträge, 5678x hilfreich)
So, wie man es als Mieter sieht. zB. Termin fand am xx statt. Nirgends in der Wohnung konnte Vermüllung oder Geruchsbelästigung festgestellt werden.ZitatWie am besten sollte man so etwas schreiben, :
Ein weiterer Termin wird nicht als erforderlich angesehen.
Das Treppenhaus kann der Vermieter jederzeit selbst prüfen.
keine Ahnung.Zitatwie bekommt man die Beschwerdeführer raus die mit allen Mitteln versuchen den Mieter schlecht zu machen? :
#2
Antwort vom 30. Mai 2020 | 23:07
Von
Status: Unbeschreiblich (120361 Beiträge, 39881x hilfreich)
Zitatwie bekommt man die Beschwerdeführer raus die mit allen Mitteln versuchen den Mieter schlecht zu machen? :
Gibt es die denn überhaupt?
Man könnte einfach den Vermieter fragen.
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