Aufenthaltswechsel bei Bewährung

30. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
ip541540-53
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufenthaltswechsel bei Bewährung

Hallo!
Ich hätte eine Frage bzgl. einer Auflage bzw. Weisung die in einen Bewährungs-Beschluss steht.

Dort heißt es: „Der Angeklagte hat jeden Wohnungs- oder Aufenthaltswechsel unverzüglich und unaufgefordert dem Gericht mitzuteilen"

Heißt das jetzt auch, dass selbst bei Urlauben oder einen Ausflug am Wochenende dem Gericht mitgeteilt werden muss, wo man sich gerade befindet?

Würde mich über einen Antwort sehr freuen. Vielen Dank im Voraus.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat (von ip541540-53):
Heißt das jetzt auch, dass selbst bei Urlauben oder einen Ausflug am Wochenende dem Gericht mitgeteilt werden muss, wo man sich gerade befindet?


Nein, nur wenn man den Wohnsitz oder (wenn man keinen festen Wohnsitz hat) den dauernden Aufenthaltsort wechselt. Nicht bei Urlaub, Kur, Reha ... usw.

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ip541540-53
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Herzlichen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort.

0x Hilfreiche Antwort

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