Fremdunterbringung kosten

31. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
nutzerM
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Fremdunterbringung kosten

Hallo zusammen,


Meine jetzt 17 jährige Tochter ist in Fremdunterbringung seit 4 Jahren, da weder ich noch mein Ex-Mann gesundheitlich/psychisch dazu in der Lage sind um uns um das Kind zu kümmern.

Aus diesem Grund auch, bin ich nicht in der Lage Vollzeit zu arbeiten und kann somit nicht dem gefordertem Betrag nachkommen.(Ich bin froh das ich überhaupt noch arbeiten kann!!)

Seit 2 Jahren habe ich nun endlich auch wieder einen Partner und wir haben schon ab und an mit dem Gedanken gespielt zu heiraten.

Was mich an der ganzen Sache aber wurmt ist, das ich nicht möchte, das der Unterhalt von meinem zukünftigen Mann geholt wird, oder dann von meinen knapp 900 Euro die ich raus bekomme, mit der Ausrede, mein Mann könnte mich ja unterstützen..
Wir haben beide, trotz das wir zusammen wohnen/leben seit bereits einem Jahr unsere eigenen Konto und entscheiden auch selbst was wir mit unserem Geld tun.
Grundkosten wie Miete/Strom trage ich ein Stück mit. Aber Schulden oder Anschaffungen, wenn sie nicht gerade für die gemeinsame Wohnung sind, werden alleine von dem getragen, der was auch immer gerade will, bei Schulden halt der Verursacher.

Ist es also möglich in der aktuellen Situation zu heiraten, ohne das mein zukünftiger Mann auf irgendeine Art und weise für mich aufkommen muss?

Kann die Forderung der Kosten für eine Fremdunterbringung verjähren?


Ich danke jedem der sich die Zeit nimmt um sich mit meiner Thematik aus einander zu setzten und mir vielleicht auch darauf antworten kann!


Vielen Dank.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14009x hilfreich)

Glückwunsch zur Beziehung. Aber so läuft das nicht. Ehe, das Institut steht unter besonderem Schutz des Grundgesetzes, mit allen Vor- und Nachteilen, das bedeutet, dass man unabdingbar füreinander einstehen muss. Zumindest innerhalb eines bestimmten Rahmens.

wirdwerden

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#2
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 72x hilfreich)

Du willst nicht, dass dann dein Mann für dich aufkommt, kannst den geforderten Unterhaltsbeitrag für dein Kind nicht zahlen, hast demnach kein Problem damit, dass der Staat für dein Kind aufkommt? Muss man nicht verstehen

-- Editiert von Catslove am 31.05.2020 10:31

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
nutzerM
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Richtig, ich möchte nicht das mein zukünftiger Mann dafür aufkommt, da er mit dem Kind nichts zu tun hat. Er hat das Kind noch nicht einmal gesehen, da auch mir leider dies verwehrt wird.
Ich bitte einfach nur um sachliche Antworten ohne Vorwürfe und Anschuldigungen.

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14009x hilfreich)

Nun ja, die hast Du doch hier bekommen. Du musst für Dein Kind aufkommen, und der Mann eventuell für Dich. Auch könnte Dein Taschengeldanspruch gegen ihn gepfändet werden.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
nutzerM
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Verstehe. Vielen Dank.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 72x hilfreich)

Wollte dir keinen Vorwurf etc. machen, sondern nur deine widersprüchliche Denkweise verstehen. Ich weiß jetzt nicht, was zu an Unterhalt zahlen müsstest, aber hast du denn mit deinem zukünftigen Mann schon über das Thema gesprochen? Vielleicht hat er eine ganz andere Denkweise und will dich finanziell unterstützen, damit du für deine Tochter aufkommen kannst.

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5661x hilfreich)

Man könnte sich das mit dem Heiraten auch gründlich überlegen.
Das löst zwar andere Probleme nicht, aber es verringert sie evtl.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
smogman
Status:
Student
(2798 Beiträge, 919x hilfreich)

Handelt es sich um eine Fremdunterbringung der Kinder- und Jugendhilfe nach §§ 27 ff. SGB VIII?

Dann würde eine Heirat im Zusammenhang mit der Kostenbeteiligung keine Rolle spielen.

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