gemietet wird wie gesehen

1. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
Fragenet
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 3x hilfreich)
gemietet wird wie gesehen

Guten Morgen :-)

in meinem Mietvertrag steht unter..... folgende weitere Vereinbarungen:

Parkettboden ( Pflegeanleitung anbei) ; gemietet wird wie gesehen


Kein Punkt zum Abschluss.
Ich habe es als 2 getrennte Sätze angesehen.
1.) Das ich für den Parkettboden eine Pflegeanleitung erhalten habe
2.) Das ich die Wohnung Miete wie gesehen.

Es gibt noch weitere kleinere Mängel ..... an den Heizkörpern befindet sich unten Rost. Die Heizkörper verlieren schon den Lack. ( sind keine Guss Heizkörper)
Auch die Badewanne hat am Ablauf matte Stellen und sieht leicht vergilbt aus.

Das alles wurde bei der Anmietung unter "gemietet wird wie gesehen" deklariert.
Aber nun kommen Bedenken, dass es sich nicht um allgemein "gemietet wird wie gesehen" handelt.

Da ich die Wohnung nur für 18 Monate mieten wollte, war das für mich nicht so schlimm.

Was meint Ihr ?
Im Übergabeprotokoll ist nichts vermerkt.
Wurde alles nur mit Anmeldung und Stromlieferanten vollgekritzelt.

Durch das Semikolon habe ich das unabhängig und getrennt angesehen.
Also 2 unabhängigen Informationen.

Nun habe ich bedenken, dass dieser Zusatz nach dem Semikolon nur auf das Parkett bezieht, da ein alter Wasserschaden vorhanden ist.

-- Editiert von Fragenet am 01.06.2020 01:20

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119993 Beiträge, 39812x hilfreich)

Zitat (von Fragenet):
Durch das Semikolon habe ich das unabhängig und getrennt angesehen.
Also 2 unabhängigen Informationen.

Ja, und?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Fragenet
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 3x hilfreich)

Nun habe ich bedenken, dass dieser Zusatz nach dem Semikolon nur auf das Parkett bezieht, da ein alter Wasserschaden vorhanden ist.

0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
Fragenet
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Flo Ryan):
in das du Schäden nicht hast aufnehmen lassen.

Signatur:


mit dem Hinweis des Vermieters......... (wörtlich und schriftlich) gemietet wird wie gesehen.

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32121 Beiträge, 5650x hilfreich)

Zitat (von Fragenet):
da ein alter Wasserschaden vorhanden ist.
Was hat der mit dem Parkett vor dem Komma zu tun?
Zitat (von Fragenet):
Aber nun kommen Bedenken, dass es sich nicht um allgemein "gemietet wird wie gesehen" handelt.
Warum jetzt?

Dass du unten am Heizkörper Roststellen gefunden hast, hast du so *übernommen*. Das wäre auch nicht als Mangel oder Schaden ins Übergabeprotokoll aufgenommen worden.
Dass in der Wanne Gebrauchsspuren und matte Stellen sind, hast du auch so *übernommen. Das wäre auch nicht ins Protokoll gekommen.
Zitat (von Fragenet):
Da ich die Wohnung nur für 18 Monate mieten wollte, war das für mich nicht so schlimm.
Du wolltest? Was ist der aktuelle Stand? Willst du jetzt ausziehen?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Fragenet
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Dass du unten am Heizkörper Roststellen gefunden hast, hast du so *übernommen*. Das wäre auch nicht als Mangel oder Schaden ins Übergabeprotokoll aufgenommen worden.
Dass in der Wanne Gebrauchsspuren und matte Stellen sind, hast du auch so *übernommen. Das wäre auch nicht ins Protokoll gekommen.


Ich habe es auch nicht als Schaden moniert. Bin daher davon ausgegangen, dass ich wirklich gemietet habe wie gesehen.

Aber nun sagt der VM, dass ich ihm diese Beschädigungen ersetzen soll.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119993 Beiträge, 39812x hilfreich)

Zitat (von Fragenet):
Aber nun sagt der VM, dass ich ihm diese Beschädigungen ersetzen soll.

Normale Abnutzung ist mit der Miete abgegolten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Fragenet
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Normale Abnutzung ist mit der Miete abgegolten.


Schön wäre es, denn er beruft sich auf das Protokoll, dass diese Schäden dort nicht stehen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32121 Beiträge, 5650x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Du wolltest? Was ist der aktuelle Stand? Willst du jetzt ausziehen?
Zitat (von Fragenet):
Aber nun sagt der VM, dass ich ihm diese Beschädigungen ersetzen soll.
Sagen kann man viel
Welche Beschädigungen?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Also mal zusammengefasst:

Du hats 18 Monate dort gewohnt, ziehst jetzt aus und sollst u.a. den Wasserschaden am Parkett, welcher aber schon vorher da war, ersetzen ??

26x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Der Satz "gemietet wie gesehen" besagt unabhängig davon ob es sich nun nur aufs Parkett oder auf die ganze Wohnung bezieht, dass der Vermieter sich um die bei Wohnungsübergabe vorhandenen Mängel nicht kümmern wird.

Dein Problem ist ein ganz anderes. Du musst nachweisen, dass es bei der Wohnungsübergabe bereits Mängel gab.

Dazu eignet sich das Wohnungsübergabeprotokoll, weil man dort alle vorgefundenen Mängel erfasst.
Dass in Deinem Protokoll keine Mängel erwähnt sind, ist erstmal ein starkes Indiz dafür, dass es sie damals nicht gab.
Aber eben auch nicht mehr als ein Indiz, dass Du durch andere Belege (Fotos, Zeugenaussagen etc.) durchaus erschüttern kannst.
Wie genau, hängt vom Einzelfall ab, dass must Du selbst wissen.

Die Meinung, dass bestimmte Sachen nicht ins Protokoll aufgenommen worden wären, teile ich nicht.
Ich begehe mit meinen Mietern die Wohnung und nehme alles, auch Kleinigkeiten auf, denn die Erinnerung ist nach ggf. einigen Jahren und mehreren Wohnungen nicht mehr so dolle.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Ich begehe mit meinen Mietern die Wohnung und nehme alles, auch Kleinigkeiten auf, denn die Erinnerung ist nach ggf. einigen Jahren und mehreren Wohnungen nicht mehr so dolle.


Hatte ich mal…. kleines Loch im Parkett, Vermieter -> muss man nicht aufschreiben merke ich mir schon -> Bei Auszug nach 12 Monaten -> Vermieter -> Da ist ja ein Loch im Parkett

Und es war ein netter Vermieter, der hatte das wirklich vergessen.....

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Fragenet
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Aber eben auch nicht mehr als ein Indiz, dass Du durch andere Belege (Fotos, Zeugenaussagen etc.) durchaus erschüttern kannst.


Ich habe Foto die das Belegen. Zeugen , mehr als Finger an einer Hand.
Trotzdem eine Sauerei... ..... sich nun damit herumschlagen zu müssen.

Behauptet Felsen fest, dass die Heizkörper unten nicht verrostet waren, dabei sind diese auf den Fotos nicht zu übersehen.


Die Bilder sind entstanden, als ich mit der Vormieterin die Wohnung ( leer) besichtigte und 7 Tage später den Mietvertrag unterschrieben habe. Da habe ich wohl noch glück, dass all diese "Schäden" auf den Handy Bildern drauf sind.

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