Hallo,
ich habe folgenden Text gelesen und mich würde eure rechtliche Einschätzung interessieren.
Stimmt ist, was dort steht oder ist das alles "Humbug"?
Hier ein Link:
https://tnms.info/die-gesetzeslage/
Es geht darum, dass in Holland letztes Jahr die Steuerbehöre die Zaubertrüffel als Genussmittel "legalisiert" und mit dem vollen Steuersatz versehen hat und laut EU-Recht Genussmittel überall zugelassen werden müssen.
Ich zitiere aus dem Text:
"Dieser Verwaltungsakt nennt sich „Legalisierung". Er findet häufig statt, da immer wieder neue Produkte auf den Markt gebracht werden. Seitdem sind legale Zaubertrüffel also nicht mehr bloss „nicht illegal", sondern voll versteuert und legalisiert.
Die Niederlande ist bekanntermassen Teil der Europäischen Union.
Als Mitglieder des „Binnenmarkts" verpflichten sich alle EU-Mitgliedsstaaten (EU-Info), den freien Warenverkehr legaler Güter innerhalb diese Markts zu gewährleisten. Auch die EFTA-Staaten Schweiz und Norwegen haben sich verpflichtet, legalisierte Lebens- und Genussmittel der EU auf ihren nationalen Märkten zuzulassen."
Vielen Dank
-- Editiert von Moderator am 01.06.2020 16:12
-- Thema wurde verschoben am 01.06.2020 16:12
Zauber Trüffel in Holland als Genussmittel legalisiert nun überall legal?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Fangen wir mal bei der Quelle an: Die verlinkte Seite hat kein Impressum - Das ist schon mal sehr verdächtig, denn eine seriöse Quelle braucht sich nicht zu verstecken.
Im weiteren geht es dann darum, dass man den Standpunkt vertritt, dass jedes legale Produkt (Hier ein in Holland als Genussmittel deklariert) auch überall in der EU zu kaufen sein muss. Das sehe ich anders.
Jedes Land kann eigene Regelungen aufstellen. Ein Produkt was in Land A legal erhältlich ist, kann in Land B eben nicht erhältlich und legal sein. Trotz Binnenmarkt und trotz EU
Zitat:Mit der vierten Betäubungsmittel-Gleichstellungsverordnung (4. BtMGlV)[33] vom 21. Februar 1967, in Kraft getreten am 25. Februar 1967, wurden Psilocybin und Psilocin in der Bundesrepublik Deutschland den betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften des Opiumgesetzes unterstellt. Heute sind Psilocybin und Psilocin in Anlage I zu § 1 BtMG (nicht verkehrsfähige und nicht verschreibungsfähige Stoffe) aufgelistet, das heißt, jeglicher Umgang mit diesen Substanzen (mit Ausnahme des Konsums) ist für die Allgemeinheit generell verboten.
Quelle.: https://de.wikipedia.org/wiki/Psilocybin#Rechtslage u. https://de.wikipedia.org/wiki/Psilocin#Rechtslage
Bevor die Frage kommt.: Der Konsum ist (soweit ich weiß!) bei keiner Droge verboten, dafür aber alles andere - Kauf, Handel, Besitz...
Das in den Niederlanden mehr möglich ist, sieht man z.B. bei Cannabis... hier in Deutschland ist die Rechtslage nun mal eine andere.
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Das ganze ist eine Wiederholung der Geschichte mit den "frischen Zauberpilzen" die von 2002 bis 2008 in den Niederlanden den Status eines Lebensmittels hatten [durch eine Entscheidung des höchsten Gerichtshofs in Holland in 2002. In 2008 wurden sie dann auch in Holland komplett verboten]. Dasselbe ist jetzt mit den Trüffeln in NL geschehen (also die Einstufung als Lebensmittel)
Für Deutschland hat der BGH in 2006 [BGH 1 StR 384/06] festgestellt, dass "frische Zauberpilze" unabhängig von der Rechtslage in NL, in D seit 1998 [10. BtmÄndVO] unter das BtmG fallen. Streitpunkt waren entsprechende Verfahren von Angeklagten mit Tatzeiträumen zwischen 2002 und 2005, die der Meinung waren, dass eine Strafbarkeit in D erst ab der 19. BtmÄndVO (aus 2005) vorläge.
Und spätestens seit der 19. BtmÄndVO in 2005 fallen alle Teile (und Ableger und was sonst dazu gehört) der Pilze, somit auch die Trüffel, unter das BtmG und der Besitz usw. ist strafbar. Die Einstufung der Trüffel als Lebensmittel in NL hat somit die selbe rechtliche Wirkung in D, wie seinerzeit die Einstufung der frischen Pilze als Lebensmittel in NL, nämlich keine.
Unterschied ist nur, dass es heute -15 Jahre später- die nächste Generation von Pilz-Freunden ist, die grundlos "Morgenluft wittert"
-- Editiert von !!Streetworker!! am 01.06.2020 17:44
Der Denkfehler ist in diesen Fällen, dass man meint, wenn ein EU-Land was auch immer legalisiert, dieses automatisch auch in den anderen Ländern legalisiert sein müsste. Die EU-Länder haben jedoch ihre Souveränität insoweit nicht aufgegeben. Das gilt für alle Lebensmittel, nicht nur für Rauschmittel. Nur, wenn ein Stoff in beiden betroffenen Ländern (hier NL und BRD) zugelassen sind, dann unterliegen die Importe/Exporte den EU-Bestimmungen.
wirdwerden
ZitatEs geht darum, dass in Holland letztes Jahr die Steuerbehöre die Zaubertrüffel als Genussmittel "legalisiert" :
Steuerbehörden legen die steuerliche Einordnung fest, das wars aber auch schon.
Das hat keine Auswirkung auf die lebensmittelrechtliche oder strafrechtliche Seite.
Und eine "legalisierung" findet nicht durch Änderung des Steuersatzes statt.
Zitatund laut EU-Recht Genussmittel überall zugelassen werden müssen. :
Diese Theorie ist schlicht falsch.
Grob gesagt, dürfen in einem Staat zugelassene Genussmittel nicht willkürlich in anderen Staaten verboten werden.
Zitatedes Land kann eigene Regelungen aufstellen. Ein Produkt was in Land A legal erhältlich ist, kann in Land B eben nicht erhältlich und legal sein. Trotz Binnenmarkt und trotz EU :
Man braucht nur mal an Gras zu denken, das man in Holland in Coffeeshops legal erwerben, nicht jedoch nach Deutschland einführen darf.
Schon daraus ergibt sich, daß die Logik "in einem EU-Staat legal = in allen EU-Staaten legal" falsch ist.
Ja, wobei das schon noch was anderes ist. Cannabis wird auch in NL nur "geduldet", ist nicht ausdrücklich legal. Das ist bei den Trüffeln aktuell aber der Fall, so wie es bei den "frischen" Pilzen bis 2008 war.
Um mal ein anderes legales Beispiel zu nennen: CBD-Zigaretten aus der Schweiz gibt es jetzt auch im EU-Land Luxemburg - die Einfuhr nach D ist trotzdem illegal: https://www.sr.de/sr/home/nachrichten/panorama/hanfzigaretten_in_luxemburg_100.html
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