Strafbefehl erhalten in Laufender Bewährung

1. Juni 2020 Thema abonnieren
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guest-12303.06.2020 12:40:37
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Frischling
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Strafbefehl erhalten in Laufender Bewährung

Hallo.

Ich wurde 2015 zu 2 Jahren Haft auf 4 Jahre Bewährung verurteilt. Die Bewährung wäre eigetlich leztes Jahr im August abgelaufen. Im September lezten Jahres habe ich dann eine erneute Anzeige bekommen für das was ich aber nicht getan habe. Leider habe ich es trotzdem zugeben vor der Polizei in der Aussage. 3 Tage später habe ich mir einen Anwalt genommen, der Akteneinsicht genommen hatte und mein Gestämdniss sofort wiederrufen hat.
Die Staatsanwaltschaft obwohl nur meine IP Adresse als beweiss dient, hat dann im Janauar diesen Jahres Anklage gegen mich erstattet. Mein Anwalt hat vorher noch eine Verteidigerschrift gemacht wo drinnen stand das laut mangel an beweisen es eingestellt werden soll. Darauf hin kam halt als Antwort die Anklageschrift. Mein Anwalt hat dann einen Antrag beim Gericht gestellt, das die Anklage nicht zugelassen werden soll da hier ein Freispruch wahrscheinlicher ist als eine Verurteilung. Er bat auch um eine nach Ermittlung da nicht richtig ermittelt wurde.
3 Wochen später hat der Kripo beamte sich gemeldet das er weiter ermitteln soll und ich musste noch paar angaben machen und es wurden noch 3 leute vernommen die sogar bestätigen konnten das ich an dem besagten Tag nicht zu hause war als meine IP gelogt wurde. Das war im März. Erst jetzt im Mai kam denn auf einmal ein Strafbefehl 5 Monate auf 3 Jahre Bewährung. Mein Anwalt meint ich sollte es annehmen, alles andere wäre zockerei.Aber davon ab hätte ich auch kein Geld mehr für einen Anwalt also für die Verhandlung wenn ich in Wiedderspruch gehen würde gegen den Strafbefehl. Das man mir eh nicht glaubt bedigt durch meine Vorgeschichte war mir von anfang an klar, deshlab hatte ich es ja gleich gestanden bei der Kripo aber habe mir halt was ausgedacht hauptsache ich habe meine Ruhe . Ich weiß das man bei einem Strafbefehl keine Beweise haben muss, der Tatverdacht reicht denen aus. Naja nun habe ich aber eher Sorge was meine alte BEwährung betrifft das hängen ja immerhin 2 Jahre Haft dran. Das Landgericht hat den Entscheid ja zurück gestellt bis das verfahren beendet ist was nun ja der Fall ist mit dem Strafbefehl. Mein anwalt hingegen meint, das wenn ich Bewährung wieder bekomme das in der alten BEwährungssache die Bewähung um 1 Jahr verlämgert wird, aber ich lese oft das die trotzdem wiedderrufen können? Wie hoch sind die Chancen und ich weiß das wohl jeder andere den Strafbefehl nicht annehmen würde aber ich habe weder das Geld für einen neuen Anwalt noch die Nerven.

-- Editiert von hysterix79 am 01.06.2020 15:09

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11 Antworten
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#1
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Zitat (von hysterix79):
Ich weiß das man bei einem Strafbefehl keine Beweise haben muss, der Tatverdacht reicht denen aus.


So ist das nun auch nicht. Nach summarischer Prüfung muss die Schuld zur Überzeugung schon wahrscheinlich sein.

Problem ist das Geständnis. Und die Geschichte mit dem "war nur ausgedacht" (nachdem man dann später in der Akte gesehen hat, dass es kaum Beweise oder nur Indizien gibt) ist nun auch nicht so wahnsinnig neu. Kein vernünftiger Mensch -noch dazu unter laufender Bewährung- gesteht eine Tat, die er nicht begangen hat)

Für was gab es die Bewährung (was für eine Tat) und was für eine Tat liegt dem Strafbefehl zugrunde?

Zitat:
Mein anwalt hingegen meint, das wenn ich Bewährung wieder bekomme das in der alten BEwährungssache die Bewähung um 1 Jahr verlämgert wird, aber ich lese oft das die trotzdem wiedderrufen können?


Ja, können sie. Das muss nur speziell begründet werden, warum entgegen der Rechtsprechung, dass bei einer erneuten Bewährung eigentl. nicht widerrufen soll, ausnahmsweise doch widerrufen werden soll.

Aber mglw. hat der Anwalt hinter den Kulissen mit StA und Gericht schon eine Verlängerung ausgehandelt. Das weiß ich natürlich nicht.

Zitat (von hysterix79):
Wie hoch sind die Chancen


Welche?

Die auf einen Freispruch in der Hauptverhandlung? Wohl eher gering, aufgrund des Geständnisses. Und wenn der Vernehmer kein "Anfänger" war, wird er das auch wasserdicht gemacht haben, durch die Abfrage von Täterwissen.

Die auf Beibehaltung der 1. Bewährung?

Das kommt immer auf den konkreten Fall an und lässt sich nicht pauschal sagen. Kommt wie gesagt auch vor allem darauf an, ob und was der Anwalt mglw. im Hintergrund schon ausgekungelt hat.

Zitat (von hysterix79):
aber ich habe weder das Geld für einen neuen Anwalt


Aufgrund des drohenden Widerrufs besteht Anspruch auf einen Pflichtverteidiger. Der ist zwar auch nicht umsonst, wird aber zunächst mal vom Staat bezahlt. Bei Freispruch verbleiben die Kosten beim Staat. Bei Verurteilung kann man die Kosten in Raten an die Staatskasse zahlen.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 01.06.2020 15:37

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#2
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guest-12303.06.2020 12:40:37
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Frischling
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Die 2 Jahre damals gab es für sexuellen missbrauch von Kindern. Das jetzige ist verbreiten von kinderpornografischen Schriften 2 Bilder. Mit wurde mein PC Handy alles weg genommen aber sie haben nichts gefunden weil ich sowas nicht besitze . Die Anzeige kam aus den USA von instagram aber ich war dort nie angemeldet. Lediglich meine IP wurde wohl geloggt. Und nein ich war es nicht mei WLAN war offen zu der Zeit und wir vermuten das wohl jemand anderes mein WLAN genutzt hat . Die 2 bilder zeigen ein nacktes Kind. Bei der kripo wollte ich nur schnell wieder raus war völlig überfordert und habe den gesagt was die hören wollen weil ich davon ausgegangen bin das wegen zwei Bildern die ein nacktes Kind zeigen nicht viel passieren kann bzw gar nix. Erst als ich einem Anwalt das erzählt habe hat er gesagt man müsse sofort reagieren es war falsch dort was zu sagen. Naja nun bin ich auch schlauer . Trotzdem haben sie nur die IP Adresse als Beweiss und aussgen die bestätigen das ixh an dem Tag gar nicht zu Hause war. Letzendlich glauben sie mir nicht wegen meiner vorbelastung ganz einfach.
Und nein mein Anwalt hat mit der Staatsanwaltschaft nix besprochen wegen der alten bewährung er meint halt nur das die verlängert wird wenn ich eine erneute bewährung erhalte da immer erst das mildere Mittel ausgeschöpft wird. Und nein der beamte war kein Profi das hat mein Anwalt auch bemängelt das ich gar kein Täterwissen preis gegeben habe sondern nur 3 fragen beantwortet und das war mehr nicht. Meine Sachen wie pc und Handy habe ich ja wieder bekommen wurde ja nix gefunden weil ich sowas nicht besitze. Auch hier wurde der anfangs Verdacht nicht manifestiert.

-- Editiert von vacunas7989 am 01.06.2020 15:51

-- Editiert von vacunas7989 am 01.06.2020 15:54

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#3
 Von 
guest-12303.06.2020 12:40:37
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Frischling
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Achso meine alte Bewährung habe ich anstandslos erfüllt ohne probleme ,alle Auflagen erfüllt usw. Letzendlich geht es mir jetzt nur noch darum das meine alte bewährung nicht wiederrufen wird. In dem Schreiben vom Landgericht wo drinnen stand ,das der entscheid zurück gestellt wird bis das Verfahren beendet ist ,stand auxh drinnen am Schluss das die bewährung auch über 5 Jahre verlängert werden kann da die 5 Jahre ja dieses Jahr August wären. Heißt das sie das schon Erwägung ziehen ? Also eine Verlängerung? Oder schreiben die das generell rein .?

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#4
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Zitat (von vacunas7989):
Die 2 Jahre damals gab es für sexuellen missbrauch von Kindern. Das jetzige ist verbreiten von kinderpornografischen Schriften 2 Bilder.


Also einschlägig. Nicht gut.

Zitat:
Die Anzeige kam aus den USA von instagram aber ich war dort nie angemeldet. Lediglich meine IP wurde wohl geloggt. Und nein ich war es nicht mei WLAN war offen zu der Zeit und wir vermuten das wohl jemand anderes mein WLAN genutzt hat .


Irgendjemand nutzt zufällig das WLAN eines wg. Kindesmissbrauchs Verurteilten zum Verschicken von KIPO?! Großer Zufall...

Zitat (von vacunas7989):
Bei der kripo wollte ich nur schnell wieder raus war völlig überfordert und habe den gesagt was die hören wollen weil ich davon ausgegangen bin das wegen zwei Bildern die ein nacktes Kind zeigen nicht viel passieren kann bzw gar nix.


Wie gesagt: Die Geschichte kann man bringen, darf sich aber nicht wundern, wenn sie nicht geglaubt wird.

Zitat (von vacunas7989):
Trotzdem haben sie nur die IP Adresse als Beweiss und aussgen die bestätigen das ixh an dem Tag gar nicht zu Hause war.


Nein, sie haben auch das Geständnis als Beweis. Ein späterer Widerruf löst das nicht in Luft auf.

Zitat (von vacunas7989):
Und nein mein Anwalt hat mit der Staatsanwaltschaft nix besprochen wegen der alten bewährung


Das ist blöd

Zitat (von vacunas7989):
das die verlängert wird wenn ich eine erneute bewährung erhalte da immer erst das mildere Mittel ausgeschöpft wird.


Es ist so, wie ich schon schrieb. Die Rechtsprechung geht da hin, dass die Prognose des letzten Tatrichters gelten soll. Wenn der Bewährung gibt, soll auch eine bestehende Bewährung iaR. nicht widerrufen werden. Ausgeschlossen ist es aber dennoch nicht. Das Gericht der 1. Bewährung müsste nur speziell begründen, warum die Bewährung widerrufen werden soll, obwohl der letzte Tatrichter eine positive Prognose gestellt hat.

Zitat (von vacunas7989):
Und nein der beamte war kein Profi das hat mein Anwalt auch bemängelt das ich gar kein Täterwissen preis gegeben habe sondern nur 3 fragen beantwortet und das war mehr nicht. Meine Sachen wie pc und Handy habe ich ja wieder bekommen wurde ja nix gefunden


Naja, dann muss man sich jetzt überlegen, ob man die Bewährung annimmt und hofft, dass das Gericht der 1. Bewährung nichts in Sachen Widerruf unternimmt, oder ob man versucht in der Hauptverhandlung einen Freispruch zu erreichen, wenn man (und auch der Anwalt) die Beweise incl. Geständnis für derart schlecht hält. Bei Verurteilung bleibe ja immer noch die Möglichkeit das Urteil anzunehmen, wenn es wieder auf Bewährung lautet oder das Rechtsmittel der Berufung einzulegen. Auch kann man in der Hauptverhandlung den Einspruch noch zurücknehmen, wenn es dumm läuft (und die Staatsanwaltschaft der Rücknahme zustimmt).

Entscheiden muss und kann man das nur alleine.

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#5
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Zitat (von vacunas7989):
Oder schreiben die das generell rein .?


Das schreiben die rein, weil es in diesem Fall grundsätzlich in Frage kommen könnte.

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#6
 Von 
guest-12303.06.2020 12:40:37
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Frischling
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Aber die Staatsanwaltschaft müßte den wiedderruf beantragen oder nicht? Aber die hat ja die 5 Monate auf bewährung beantragt beim Gericht die ich ja nun bekomme habe also gehe ich mal davon aus ,dass die dann nicht einen wiederruf beantragen werden ? Naja die zwei Bilder ixh habe sie gesehen zeigen ein nacktes Mädchen ohne irgendwelche sexuellen Hintergründe. Wir haben jemanden in Verdacht der sogar mein wlan genutzt hat also dem ich es erlaubt hatte aber der ist letztes jahr im Juni verstorben daher kann da nicht ermittelt werden. Ich weiß nicht ob ich in wiederrspruch gehen sollte man liest ja viel das es auxh schlimmer ausgehen kann . Den jetzigen Anwalt kann ixh nicht bezahlen und er wohnt auxh zu weit weg als das ixh ihn als Pflichtverteidiger nehmen kann. Mein bewährungshelfer meinte das er in sein 25 Jahren es erst einmal erlebt hat das dass Gericht trotz neuer bewährung die alte wiederrufen hat und das war nicht an unserem gericht.

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#7
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!!Streetworker!!
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Zitat (von vacunas7989):
also gehe ich mal davon aus ,dass die dann nicht einen wiederruf beantragen werden ?


Wenn es dieselbe Staatsanwaltschaft ist, die auch beim 1. Urteil zuständig war, mag das so sein. Wobei auch verschiedene Sachbearbeiter derselben StA grds. unterschiedliche Ansichten haben können, oder ein Vorgesetzter, der die Sache auf den Tisch bekommt.

Zitat (von vacunas7989):
Wir haben jemanden in Verdacht der sogar mein wlan genutzt hat also dem ich es erlaubt hatte aber der ist letztes jahr im Juni verstorben daher kann da nicht ermittelt werden.


Mag so sein. Aber die "Der Tote war's" - Geschichte ist bei Gericht halt auch nicht so rasend neu.



Zitat (von vacunas7989):
Ich weiß nicht ob ich in wiederrspruch gehen sollte man liest ja viel das es auxh schlimmer ausgehen kann


Könnte es therotisch. Entscheiden kannst Du das aber nur selbst.

Zitat (von vacunas7989):
Mein bewährungshelfer meinte das er in sein 25 Jahren es erst einmal erlebt hat das dass Gericht trotz neuer bewährung die alte wiederrufen hat und das war nicht an unserem gericht.


Na dann ... musst Du halt hoffen, dass das auch in Deinem Fall so bleibt... Ist ja gut möglich.

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#8
 Von 
guest-12303.06.2020 12:40:37
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Ja es ist die gleiche Staatsanwaltschaft wie damals auch ,natürlich nicht der gleiche staatsanwalt. Aber es ist schon komisch ,das die erst eine Anklageschrift machen zum Gericht und nachdem nach ermittelt wurde auf einmal ein strafbefehl ins haus kommt. Also gehe ich davon aus ,das die Staatsanwaltschaft erst vor Gericht also Verhandlung wollte und sich dann entschieden hat zu einem Strafbefehl. Den hätten sie ja auch gleich ohne anklage beantragen können.

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#9
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Zitat (von vacunas7989):
das die erst eine Anklageschrift machen zum Gericht und nachdem nach ermittelt wurde auf einmal ein strafbefehl ins haus kommt.


Das ist aktuell gar nicht komisch. In Corona-Zeiten wird jede Hauptverhandlung vermieden, wo es geht. Und da hier ein Anwalt mit im Boot war, konnte auch eine Freiheitsstrafe zur Bewährung per Strafbefehl verhängt werden (was ohne Anwalt nicht zulässig gewesen wäre)

Zitat (von vacunas7989):
Den hätten sie ja auch gleich ohne anklage beantragen können.


Wie gesagt: Corona

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#10
 Von 
guest-12303.06.2020 12:40:37
Status:
Frischling
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Achso ok. Aber können die überhaupt eine positive Prognose abgeben ohne den Angeklagten persönlich im Gericht zu sehen geben? Eigentlich muss sich doch der Richter ein Bild machen vom Angeklagten um eine positive oder negative Prognose abgeben zu können oder reicht denen die Aktenlage aus ?

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#11
 Von 
!!Streetworker!!
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Hier hat sie dem Gericht offenbar ausgereicht.

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