Maßnahmen aus Übergabeprotokoll vor Einzug nicht behoben

2. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
-jacky-
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Maßnahmen aus Übergabeprotokoll vor Einzug nicht behoben

Hallo zusammen,

wir haben zum 01.06.20 einen Vertrag für eine neue Wohnung unterschrieben.

Bei der Besichtigung wurde bereits unsererseits gesagt, dass wir die Küche vom Vormieter nicht möchten.
Des Weiteren ist im Schlafzimmer eine Wand ganz dunkel (extra so ne Tapete scheinbar) und ein Stuck an einer Wand. Das alles wollen wir nicht mit übernehmen und sollte vom Vormieter erledigt werden.
Nun ist ein Monat vergangen und der alte Mieter ist zu Ende Mai raus. Die Küche hat er mitgenommen - das wars. Es ist auch noch der alte Fliesenspiegel dran (darunter ist scheinbar noch einer). Der soll aber auch wegkommen.
Im Keller steht noch Kram von ihm etc. Wir haben ein Umzugsunternehmen zum 09.06. beauftragt.

Bei der Übergabe haben darum gebeten, dass diese Dinge bis dahin behoben werden.
Nun erhalte ich die Info, dass das wohl knapp werden könnte, da scheinbar jemand die Aufgabe übernimmt, der das nebenberuflich macht. Ich denke da immer an Schwarzarbeit...

Jedenfalls wissen wir nicht was wir jetzt tun sollen. Klar man könnte einziehen allerdings wüssten wir nicht wohin mit den Schlafzimmer Möbeln, weil da ja noch jemand rein muss um "Mängel" zu beheben.
D.h. wir würden da wohnen und die Vermieterin hätte einen Schlüssel ?
Auch das mit der Küche sollte vorher erledigt sein, da wir unsere mitbringen und für den Aufbau nicht wenig bezahlen.
Hinsichtlich der Miete können wir gar nicht soviel machen, da der Mietvertrag zwar ab 01.06 beginnt (laut Vertrag) - wir für diesen Monat aber nur Nebenkosten zahlen. Das war eine Art Nettigkeit von der Vermieterin. Ist es im Prinzip ja auch, aber nicht wenn alle Dinge, die vom Vormieter nicht gemacht wurden, jetzt unser Problem sind...
Ich hätte die Wohnung so nicht abgenommen, ganz ehrlich. Besenrein war das nicht. Ist uns natürlich erst beim Putzen aufgefallen, dass das die Toilette eine Zumutung war.

Wir haben uns extra Urlaub genommen und ein Umzugsunternehmen beauftragt.

Und irgendwie bekommt man bei der Sache ein immer schlechter werdendes Gefühl bezüglich der Wohnung...

Ich denke den Vertrag können wir wohl nicht widerrufen, da wir theoretisch ja einziehen können ?

Aber was ist dann mit den Möbeln fürs Schlafzimmer die eventuell eingelagert werden müssen ? Wer trägt die Kosten ?
Und wie soll man dann ohne Schlafzimmer dort übernachten. Ist eine Couch zumutbar oder was ?

Sorry für den langen Text - bei Fragen gerne melden...

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Zitat (von -jacky-):
Ich denke den Vertrag können wir wohl nicht widerrufen, da wir theoretisch ja einziehen können ?
Wenn eine Nutzung nicht möglich wäre, dann wäre durchaus eine außerordentliche Kündigung möglich (aber nicht ein Widerruf) - aber was wolltest du dann machen? Mit Möbel und Einbauküche unter 'ner Brücke wohnen???

Zitat (von -jacky-):
Nun erhalte ich die Info, dass das wohl knapp werden könnte, da scheinbar jemand die Aufgabe übernimmt, der das nebenberuflich macht. Ich denke da immer an Schwarzarbeit...
Ob Schwarzarbeit oder nicht kann dir herzlich egal sein. Aber tatsächlich sind Handwerker wirklich schwer zu bekommen - noch dazu so kurzfristig. Und es gibt durchaus welche, die neben ihrem Anstellungsverhältnis noch ein selbständiges Gewerbe angemeldet haben - gerade solche sind oft der rettende Strohhalm, weil die auch mal kurzfristig nach Feierabend oder am Wochenende einspringen, wenn Not am Mann ist.
Hier hat der ausgezogene Mieter dir und deinem Vermieter ein Problem verursacht, weil der Mieter die Wohnung nicht in absprachegemäßem Zustand zurückgegeben hat. Da nutzt es nichts zu lamentieren - es gilt für dich und deinen Vermieter mit möglichst geringem Schaden mit diesem mietergeschaffenen Problem zurechtzukommen.

Spätestens am Tag vor deinem großen Umzugstag musst du eben mit deinem Vermieter abklären, was du tun sollst
> sollst du ganz normal einziehen und möblieren und er/sein Handwerker schafft sich dann selbst und auf seine Kosten wieder Baufreiheit? (d.h. den erforderlichen Freiraum zur Ausführung der Arbeiten, stellt die Möbel wieder weg, baut die Küche wieder ab, schützt alle deine Sachen) oder
> sollst du deine Sachen auf seine Kosten zwischenlagern lassen, selbst in eine Pension ziehen ... bis wann?
(unter Umständen hat dein Vermieter wiederum gegen deinen Mietvorgänger Anspruch auf Ersatz des ihm entstandenen Schadens)

Dabei ist vorausgesetzt, dass gemäß deiner Erzählung
> deinerseits tatsächlich ein Anspruch auf Mietbeginn = vertragsgemäße Wohnung am 01.06.2020 besteht und dein Vermieter einfach ganz entgegenkommend auf Mietzahlung für den 1. Mietmonat verzichtet hat
> die vom Vermieter auszuführenden Arbeiten tatsächlich abgesprochen/vereinbart waren > Küche: alte Fliesen werden entfernt, im Schlafzimmer: dunkle Tapete und Stuck kommen ab - bzw. wie genau sollte das Endergebnis aussehen?

Es liegt alleine an dir, ob bzw. wie du das Vorweg-Geschenk deines Vermieters wertschätzt und dich auf Kompromisse einlässt. Die Lebenserfahrung sollte sagen, dass das Echo im Verlauf deines weiteren Mietverhältnisses i.d.R. eben dementsprechend ausfallen wird.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#2
 Von 
-jacky-
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Nun es sollte der Fliesenspiegel weg (darunter ist noch ein anderer) und dieser sollte dann mit der Blende etwas aufgehübscht werden. Und im Schlafzimmer sollte der Stuck von der Wand und dann halt neu tapeziert und gestrichen werden. Und die andere Wand mit der dunklen Tapete auch raus. Letzteres sollte durch den Vormieter erledigt werden. Ist halt nicht passiert und die Wohnung wurde so abgenommen.

Unser Problem ist einfach, dass wir unserseits Termine für den Umzug gebucht haben. Sind ja auch keine geringen Kosten und haben Sorge, dass es alles nichts wird. Wir müssen unsererseits ja auch noch die neuen Maße für die Arbeitsplatte aufnehmen und uns darum kümmern.

Darüber hinaus ist die Wohnung halt alles andere als sauber. Klar könnte man uns vorwerfen, dass wir das nicht gesehen haben. Aber keine läuft bei ner Besichtigung durch die Wohnung und hält den Spiegel in die Toilette um zu sehen, dass der Vormieter wohl niemals geputzt hat.

Ist halt wirklich ärgerlich. Natürlich ist es keine Selbstverständlichkeit, dass man eine Miete geschenkt bekommt.

Ich hoffe es ist etwas nachvollziehbar.

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#3
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2332 Beiträge, 364x hilfreich)

Die zentrale Frage ist natürlich:
Mit wem habt ihr welche Absprachen?
Absprachen mit dem VORmieter binden nicht den VERmieter. Den Fliesenspiegel darf der VORmieter evtl. gar nicht abreißen.

Dein Strohhalm ist in erster Linie der vertragsgemäße Zustand und der ist beim VERmieter einzufordern. Aber halt nur das, was eben auch mit diesem abgesprochen wurde oder üblich ist (besenrein z. B.)

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#4
 Von 
3113
Status:
Praktikant
(558 Beiträge, 122x hilfreich)

Die Frage ist weiter, was steht im Vertrag?
Sind die Punkte die noch durch die Vermieterin gemacht werden sollten schriftlich fixiert?
Hat jemand im Exposé oder Vertrag von einer frisch renovierten Wohnung geschrieben?

Signatur:

3113

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
Die zentrale Frage ist natürlich:
Mit wem habt ihr welche Absprachen?
Absprachen mit dem VORmieter binden nicht den VERmieter. Den Fliesenspiegel darf der VORmieter evtl. gar nicht abreißen.


Das frage ich mich auch....

Zitat (von -jacky-):
Das alles wollen wir nicht mit übernehmen und sollte vom Vormieter erledigt werden.


Das klingt alles so nach Absprache mit dem Vormieter.....

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