Hotel öffnet diesen Sommer nicht bei der Pauschalreise / Welche Möglichkeiten

22. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
fb442203-18
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 3x hilfreich)
Hotel öffnet diesen Sommer nicht bei der Pauschalreise / Welche Möglichkeiten

Schönen guten Morgen,

ich hätte gerne zu folgenden Sachverhalt eine Info.

Wir haben vor 4 Wochen eine Pauschalreise nach Griechenland gebucht, Abflug 1.7.
Seit 2 Wochen weiß ich, dass das Hotel nicht eröffnet, somit also die von uns extra ausgesuchte Unterkunft wg. dem Sport- sowie Essensangebot nicht besucht werden kann.

Leider erreiche ich bisher weder vom Vermittler, noch vom Veranstalter eine Auskunft, wie es nun weitergeht.
Beide schieben sich den Fall hin und her und sagen, dass der andere das Hotel kontaktieren muss und dies klären.

Da es nur ein Alternativhotel für uns gibt, was jedoch nur noch wenige Zimmer frei hat, ist die Frage, wie unsere rechtliche Situation ist, da wir ja einen Vertrag mit dem Veranstalter haben, da wir nämlich ungerne bald mit zwei Buchungen dastehen möchten oder die Situation ist, dass wir nicht los können ,da das alternative Hotel ausgebucht ist.

Müssen wir andere Alternativen, falls Sie dann kommen, akzeptieren oder können wir auf jedenfall zurücktreten und müssen die Alternative nicht nehmen. Ich verstehe es so, dass wir die Wahl haben und entscheiden können.

In den AGB steht:

7.4 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft der Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden,
die Inhalt des Pauschalreisevertrages geworden
sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer vom
Reiseveranstalter gleichzeitig mit Mitteilung der
Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder
die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom
Pauschalreisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn der
Reiseveranstalter ihm eine solche Reise angeboten
hat.
Der Kunde hat die Wahl, auf die Mitteilung des
Reiseveranstalters zu reagieren oder nicht. Wenn
der Kunde gegenüber dem Reiseveranstalter
reagiert, dann kann er entweder der Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer
Ersatzreise verlangen, sofern ihm eine solche
angeboten wurde, oder unentgeltlich vom Vertrag
zurücktreten.
Wenn der Kunde gegenüber dem Reiseveranstalter nicht oder nicht innerhalb der gesetzten
Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als
angenommen.
Hierauf ist der Kunde in der Erklärung gemäß
Ziffer 7.3.in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise hinzuweisen.

-- Editiert von fb442203-18 am 22.06.2020 10:14

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119547 Beiträge, 39739x hilfreich)

Zitat (von fb442203-18):
Beide schieben sich den Fall hin und her und sagen, dass der andere das Hotel kontaktieren muss und dies klären.

Man schaut einfach mal in die vertraglichen Vereinbarungen, wer der Vertragspartner für was ist.
Denn der Vermittler ist normalerweise raus, sobald die Vermittlung erfolgte.


Den Vertragspartner fordert man gerichtsfest auf, mitzuteilen wie das mit dem Alternativhotel aussieht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
fb442203-18
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von fb442203-18):
Beide schieben sich den Fall hin und her und sagen, dass der andere das Hotel kontaktieren muss und dies klären.

Man schaut einfach mal in die vertraglichen Vereinbarungen, wer der Vertragspartner für was ist.
Denn der Vermittler ist normalerweise raus, sobald die Vermittlung erfolgte.


Den Vertragspartner fordert man gerichtsfest auf, mitzuteilen wie das mit dem Alternativhotel aussieht.


Danke für den Hinweis, dies ist soweit bewusst.

Der Veranstalter sagt hier leider jedoch, dass der Vermittler Ansprechpartner für alle Belange ist, der Vermittler gerne helfen möchte, allerdings vom Veranstalter abhängig ist, was die Möglichkeiten betrifft.

Es wurden bereits drei Emails diesbezüglich verfasst, aufgrund der kürze ist es mit einem Einschreiben recht schwer & schwierig, schließlich soll es in 8 Tagen losgehen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119547 Beiträge, 39739x hilfreich)

Zitat (von fb442203-18):
Der Veranstalter sagt hier leider jedoch,

Irrelevant, das Gesetz sagt was anderes.
Ausnahme: es wäre was anderes vertraglich vereinbart.


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Der Veranstalter sagt hier leider jedoch, dass der Vermittler Ansprechpartner für alle Belange ist, der Vermittler gerne helfen möchte, allerdings vom Veranstalter abhängig ist, was die Möglichkeiten betrifft.


Der Veranstalter lügt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fb442203-18
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von fb442203-18):
Der Veranstalter sagt hier leider jedoch,

Irrelevant, das Gesetz sagt was anderes.
Ausnahme: es wäre was anderes vertraglich vereinbart.


Es bringt mir nur wenig, wenn ich hier leider keine Aussage bekomme oder Alternative. Deshalb die Frage bezüglich einer Stornierung oder Alternative

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119547 Beiträge, 39739x hilfreich)

Zitat (von fb442203-18):
Müssen wir andere Alternativen, falls Sie dann kommen, akzeptieren

Nur wenn diese vergleichbar sind.



Zitat (von fb442203-18):
oder können wir auf jedenfall zurücktreten

Kann man natürlich jederzeit - aber warum sollte man Geld verbrennen?



Zitat (von fb442203-18):
Es wurden bereits drei Emails diesbezüglich verfasst,

Und darauf gab es auch Antworten per E-Mail?



Zitat (von fb442203-18):
Es bringt mir nur wenig, wenn ich hier leider keine Aussage bekomme oder Alternative.

Stimmt, das ist Pech, wenn der Veranstalter nicht kooperativ ist.


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fb442203-18
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 3x hilfreich)

Und darauf gab es auch Antworten per E-Mail?

Nein, bisher hat der Veranstalter nur mitgeteilt, dass man sich an den Vermittler wenden soll.
Der Vermittler hat wiederum die Info bekommen, er muss beim Hotel nachfragen ,was er zurückgewiesen hat und um Info gebeten hat, wie man nun mit dem Kunden weiter umgehen soll.
Seitdem ist wieder Ruhe seitens des Veranstalters

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119547 Beiträge, 39739x hilfreich)

Zitat (von fb442203-18):
Nein,

Dann ist davon auszugehen das diese nicht angekommen sind ...



Zitat (von fb442203-18):
Seitdem ist wieder Ruhe seitens des Veranstalters

Wie gesagt, wäre der Veranstalter jetzt erst mal gerichtsfest aufzufordern seinen vertraglichen Pflichten nachzukommen.


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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
fb442203-18
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 3x hilfreich)

So, der Veranstalter hat nun die Reise ohne irgendwelche Infos, einem Alternativangebot oder ähnliches storniert.
Haben direkt ein anderes Hotel gebucht, welches aufgrund der langen Verzögerung nun über 410 € teurer ist als vor einer Woche.

Hätte der Veranstalter hier erst eine Alternative anbieten müssen oder ist eine Stornierung ohne weiteres etc. möglich. Ich meine, ich kann/konnte ja auch nicht einfach kostenfrei stornieren und hätte mich an den Vertrag halten müssen

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119547 Beiträge, 39739x hilfreich)

Zitat (von fb442203-18):
So, der Veranstalter hat nun die Reise ohne irgendwelche Infos, einem Alternativangebot oder ähnliches storniert.

Dann würde er den vollen Reisepreis erstatten müssen.



Zitat (von fb442203-18):
Hätte der Veranstalter hier erst eine Alternative anbieten müssen

Nein, er kann direkt stornieren.


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