USA-Rundreise als Pauschalreise Mitte September

22. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
Pechvvogel
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
USA-Rundreise als Pauschalreise Mitte September

Guten Tag 123recht-Gemeinde,
unsere USA-/Hawaii-Rundreise als Pauschalreise findet im Zeitraum 13.9 bis 1.10.2020 statt, Buchung Ende Januar 2020.
Stornobedingungen gemäß Vertrag erlauben bis Ende Juli eine Stornierung mit Kostenpunkt ca. 35% der Gesamtkosten. Aufgrund "Sonderpreises" Reise bereits vorab voll bezahlt - wird mir nicht nochmal passieren.


Zur gegenwärtigen Lage (sicherlich bekannt):
-Reisewarnung bis Ende August
-Einreiseverbot in die USA mit ungewissem Ende
-gegenwärtig 14-tätige Quarantäne bei Rückkehr aus Nicht-EU
-...

In den meisten Fällen und Reisen bis Ende August 2020 wird auf die bestehende Reisewarnung und die „Unsicherheitseinrede" aus dem Tonner-Gutachten verwiesen.
Allerdings wie ich verstehe ohne bisherige höchstrichterliche Entscheidungen auf dem Gebiet.


Meine Überlegungen sind:
1) bei Ablauf der Stornofrist Ende Juli wird die Reisewarnung in die USA vermutlich noch bestehen (bis August 2020)
2) Ich kann mit nicht vorstellen, dass der Reiseverlauf / -Ablauf wie angedacht und gebucht, erfolgen wird
(natürlich sind es noch fast 3 Monate bis dahin ...)
3) Im Falle der fristgerechten Stornierung werden gezahte Stornokosten bei späteren Verlängerung der Reisewarnung über den August hinaus vermutlich nicht nachträglich erstattet
4) "Pokern" kann dazu führen, dass die Reisewarnung am 1.September für die USA aufgehoben wird,
dass die Flüge in die USA und in den USA (2 Inlandsflüge im Rahmen der Reise) dann anlaufen - dass diese normal stattfinden, ist Stand jetzt kaum vorstellbar...
5) Stand heute wäre nach Rückkehr eine Quarantäne in Deutschland zu beachten (unbezahlte Freistellung).
6) Behandlungskosten bei Corona-Infektion im Ausland durch Auslands-Kranken-V auf "Kulanzbasis"

Fragen über Fragen ...
Mir ist durchaus bewusst, dass es noch eine lange Zeit bis dahin ist - mich würde einfach eure Einschätzung interessieren.

Vielen Dank im Voraus.



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9 Antworten
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#1
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Es handelt sich hier wirklich um eine echte Pauschalreise - mit einem Reiseveranstalter?
Und nicht um so eine dynamic packaging Reise?

Ich würde pokern und darauf hoffen, dass der Reiseveranstalter die Reise noch absagt bzw. in wesentlichen Punkten ändert.

Zitat:
1) bei Ablauf der Stornofrist Ende Juli wird die Reisewarnung in die USA vermutlich noch bestehen (bis August 2020)


Auf keinen Fall selbst stornieren!

Zitat:
4) "Pokern" kann dazu führen, dass die Reisewarnung am 1.September für die USA aufgehoben wird,
dass die Flüge in die USA und in den USA (2 Inlandsflüge im Rahmen der Reise) dann anlaufen - dass diese normal stattfinden, ist Stand jetzt kaum vorstellbar...


Naja, momentan dürfen regelmäßig weder US-Bürger in die EU einreisen, noch EU-Bürger aus der EU in die USA einreisen. Beide Maßnahmen führen dazu, dass fast 95% der Flugkapazität eingestellt ist - und fast alle Reisen ausfallen.
Damit der Verkehr wieder aufgenommen wird, müssen beide Seiten die Grenzen wieder öffnen.
Vor der US-Wahl im November wird das Trump das sicherlich nicht tun.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Pechvvogel
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo vundaal76,

vielen Dank für Ihre Antwort - ich bin nicht sicher, ob es sich um eine "dynamic packaging Reise" handelt.
Wir haben die Hotels, die Flugzeiten etc. im Reisebüro zusammengestellt.
Die Reise wurde zum einen aus bestehenden Kontigenten des Anbieters (z.B. Hotel) und zum anderen gemäß unseren individuellen Plänen (3Tages-Zwischenstopp in SanF, Inlandsflugzeiten etc.) zusammengestellt.
-hat dies in diesem Fall Nachteile ?

Die gesamte Reise wurde meiner Ansicht nach am Ende als "Paket" gebucht - in der Reisebestätigung wird auf die Regelungen von Pauschalreisen lt. BGB verwiesen inkl. Sicherungsschein.



Was wären Ihrer Ansicht nach, "wesentliche Punktänderungen" - dies ist doch bestimmt bei jedem Einzelfall eine Auslegungssache, die im Zweifel juristisch / gerichtlich durchgesetzt werden muss.
Gibt es in diesem Bereich Rechtsprechungen für "wesentliche Änderungen" ?
-Wären wir dann in einem solchen Fall zum kostenlosen Rücktritt vom Vertrag berechtigt?




-- Editiert von Pechvvogel am 23.06.2020 20:07

-- Editiert von Pechvvogel am 23.06.2020 20:12

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Die gesamte Reise wurde meiner Ansicht nach am Ende als "Paket" gebucht - in der Reisebestätigung wird auf die Regelungen von Pauschalreisen lt. BGB verwiesen inkl. Sicherungsschein.


ok -> Wer ist denn nun konkret der Reiseveranstalter? Damit meine ich nicht das Reisebüro.

Zitat:
Die Reise wurde zum einen aus bestehenden Kontigenten des Anbieters (z.B. Hotel) und zum anderen gemäß unseren individuellen Plänen (3Tages-Zwischenstopp in SanF, Inlandsflugzeiten etc.) zusammengestellt.
-hat dies in diesem Fall Nachteile ?


Das klingt schlichtweg nicht nach einer Pauschalreise.
Der Nachteil -> es gibt eben keinen einen Anspruchsgegner, der den Reisepreis bei einer Reiseabsage erstatten muss.

Falls es keine Pauschalreise ist -> dann müssen Sie darauf hoffen, dass der Flug ab Deutschland annulliert wird. Damit haben Sie einen Anspruch auf den Flugpreis des Transatlantikflugs. Ich gehe aber davon aus, dass separate Tickets für die Inlandsflüge gebucht wurden. Das Geld bekommen Sie dann nicht zurück.

Das ist aber alles Spekulation.
Wir müssen zuerst herausfinden, wer hier der Reiseveranstalter ist.

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#4
 Von 
Pechvvogel
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo vundaal76,
vielen Dank für den Hinweis - leider bin ich nun total verunsichert.

Der Veranstalter auf Hawaii ist DER-Touristik, für das Hotel in SanFrancisco ist es FTI.
Transatlantikflug mit Lufthansa.
Ihre Einschätzung ist korrekt, dass für die USA-Inlandsflüge separate Buchungen erfolgten,
diese sind allerdings im Kundenportal von DER-Tour ebenfalls im "Paket" ersichtlich.
Nicht ersichtlich im Kundenportal sind die Lufthansa-Flüge und das FTI-Hotel.
Bei der Reiseplanung im Reisebüro konnte lt. Aussage im Rahmen des "Reisepaketes" von DER-Tour ein Hotel
eines anderen Anbieters hinzugenommen werden.

Wir hatten bereits im März über mögliche Storno- und Rücktrittsbedingungen wegen Corona im Reisebüro angefragt - hier wurde uns schriftlich versichert, dass es sich rechtlich um eine Pauschalreise handelt.
Über die Feinheiten hatten wir uns bis dato natürlich keine Gedanken gemacht.


-- Editiert von Pechvvogel am 23.06.2020 21:58

-- Editiert von Pechvvogel am 23.06.2020 22:05

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Wir hatten bereits im März über mögliche Storno- und Rücktrittsbedingungen wegen Corona im Reisebüro angefragt


Und? Gibt es spezielle Corona Storno- und Rücktrittsbedingungen?

Zitat:
hier wurde uns schriftlich versichert, dass es sich rechtlich um eine Pauschalreise handelt.


Was wurde Ihnen genau schriftlich versichert?

Zitat:
Der Veranstalter auf Hawaii ist DER-Touristik, für das Hotel in SanFrancisco ist es FTI.
Transatlantikflug mit Lufthansa.
Ihre Einschätzung ist korrekt, dass für die USA-Inlandsflüge separate Buchungen erfolgten.


Dann liegt hier keine Pauschalreise vor.
Das Reisebüro hat einfach Zimmerkontingente von FTI, DER etc. gebucht.

Das sieht jetzt natürlich sehr schlecht aus.


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#6
 Von 
Pechvvogel
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo vundaal76,
danke nochmals für Ihren Hinweis - wir waren wohl zu "blauäugig".

Es gab im März lediglich besondere Stornobedingungen für Neubuchungen bei DER und FTI (Buchungen ab 1.3.2020), unsere Buchung war bereits in Januar 2020.

In der Buchungsbestätigung der DER (kostenmäßig Großteil der Gesamtreise) wird auf die Regelungen von Pauschalreisen verwiesen (inkl. Sicherungsschein bei Pauschalreisen etc.)
und dadrauf hat sich vermutlich die Antwort des Reisebüros bezogen.

Wir haben nun nochmals das Reisebüro angeschrieben und um Aufklärung gebeten,
wie die komplette Reise - rechtlich gesehen - ausgestaltet ist.
Würde die Antwort dann hier posten.

-- Editiert von Pechvvogel am 24.06.2020 13:36

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Wer ist denn nun konkret der Reiseveranstalter? Damit meine ich nicht das Reisebüro.

Allerdings kann das Reisebüro tatsächlich zum Reiseveranstalter werden.



Zitat (von Pechvvogel):
in der Reisebestätigung wird auf die Regelungen von Pauschalreisen lt. BGB verwiesen inkl. Sicherungsschein.

Was sagt denn der Sicherungsschein, wer der Veranstalter ist?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Der Sicherungsschein benennt bestimmt DER als Reiseveranstalter. DER ist aber letztlich nur der Vermittler der Hotelzimmer.


Was steht noch einmal genau in der schriftlichen Bestätigung des Reisebüros aus dem März, dass es sich hierbei um eine Pauschalreise handelt?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Pechvvogel
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Auf dem Sicherungsschein ist die DER-Touristik als Veranstalter vermerkt,
für FTI kein Sicherungsschein gegeben.


Auskunft Reisebüro; zusammengefasst:

DER - Buchung 1
-Fernflüge (Zwischenlandung SanF)

DER - Buchung 2
-Inlandsflüge Hawaii
-Hotels Hawaii
-Transfers

-> Beide Buchungen wurden verknüpft und werden aufgrund des Flugtarifs rechtlich als Pauschalreise behandelt

meine Anmerkung:
die obigen Leistungen sind auch gänzlich als eine Reise im Kundenportal der DER aufgeführt.




FTI - Buchung 3
-Hotel SanF
-> Ist als separate Einzelleistung anzusehen




-- Editiert von Pechvvogel am 26.06.2020 21:28

-- Editiert von Pechvvogel am 26.06.2020 21:29

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