erzwungene Übernachtung und Kleinkinderbetreuung

24. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
PeterPaule2000
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 0x hilfreich)
erzwungene Übernachtung und Kleinkinderbetreuung

Hi. Ich hoffe ihr könnt mir helfen...

Ist es rechtens, dass mein AG mich verpflichten kann in einem Hotel zu übernachten?

Es geht darum, dass ich Serviceinsätze in BY und BW mache. Nun sind diese Schlauköpfe auf die Idee gekommen einfach möglichst viele Termine zusammenzulegen, um die KM für jeden Kunden in voller Höhe anzurechnen. Das doch sicher ein Steuertrick oder irgend eine Schummellei(soll aber nicht mein Problem sein).

Bestimme nicht ich wann ich in welchem Bett schlafe? Und wenn in meinem Arbeitsvertrag nur das "Weisungsrecht nach billigem Ermessens" aufgeführt ist, geht dann nicht das Private Wohl vor?
Wieso sollte ich denn mein Leben nach der im Arbeitsvertrag aufgeführten Zeit, also nach 17:00, dem Arbeitgeber anpassen?

Meine Arbeitszeit ist von 8:00-12:00 13:00-17:00

Die Arbeitszeit meiner Frau als Artzthelferin ist von 8:00-11:00 18:30 -21:30

Wir haben zwei kleine Kinder 1+4 Jahre und keine Angehörigen in der Nähe. Wie soll das mit der Kinderbeaufsichtigung nun funktionieren?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2112 Beiträge, 734x hilfreich)

Die Arbeitsrechtler sind noch nicht wach, also versuche ich es mal :grins:

Es wird wohl auf den genauen Wortlaut der arbeitsvertraglichen Regelungen ankommen.
Aber das

Zitat (von PeterPaule2000):
Es geht darum, dass ich Serviceinsätze in BY und BW mache.

in Verbindung mit
Zitat (von PeterPaule2000):
in meinem Arbeitsvertrag nur das "Weisungsrecht nach billigem Ermessens" aufgeführt ist

ergibt für mich durchaus das Recht für den AG die Arbeit so zu verteilen, dass eine Übernachtung notwendig ist.

Nach Deiner Argumentation dürfte z. B. ein Serviceeinsatz in einem 300 km entfernten Ort nicht möglich sein, da allein durch die notwendige An- und Abfahrtszeit wohl Deine arbeitsvertraglich vereinbarte Regelarbeitszeit erreicht wird.

Einen Steuertrick kann ich hier nicht erkennen. Abrechnungstechnisch ggü. den Kunden ist das natürlich nicht die feine englische Art.

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

/// Ist es rechtens, dass mein AG mich verpflichten kann in einem Hotel zu übernachten?
.... Bestimme nicht ich wann ich in welchem Bett schlafe?

Dein AG kann dich nicht verpflichten, in einem Hotel zu übernachten - wenn du Campingplatz oder Jugendherberge oder sonstwas bevorzugst, ist das deine Sache.

Mir scheint aber, dass dein Problem ein anderes ist: Dass Termine so gelegt und koordiniert werden, dass Übernachtung unausweichlich ist, es sei denn, man hätte einen Heli. Und Servicetermine festlegen kann und darf der AG.

Wenn es keine Angehörigen in der Nähe gibt, gibt es vll. eine Tagesmutter, die die Betreuung übernehmen kann.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von PeterPaule2000):
Wir haben zwei kleine Kinder 1+4 Jahre und keine Angehörigen in der Nähe. Wie soll das mit der Kinderbeaufsichtigung nun funktionieren?

Das ist mal ganz grundsätzlich euer Problem.



Zitat (von PeterPaule2000):
Bestimme nicht ich wann ich in welchem Bett schlafe?

Nicht wenn man sich vertraglich anders verpflichtet hat - so wie es hier zu sein scheint.



Zitat (von PeterPaule2000):
Und wenn in meinem Arbeitsvertrag nur das "Weisungsrecht nach billigem Ermessens" aufgeführt ist, geht dann nicht das Private Wohl vor?

Nein.



Zitat (von PeterPaule2000):
Wieso sollte ich denn mein Leben nach der im Arbeitsvertrag aufgeführten Zeit, also nach 17:00, dem Arbeitgeber anpassen?

Weil sich vertraglich verpflichtet hat und man seinen Job noch braucht?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

/// Weisungsrecht nach billigem Ermessens

Billiges Ermessen heißt nur, dass der AG die (Gegen-)Argumente des AN in seine Entscheidung einbezieht, es bedeutet keinesfalls sowas wie ein Vetorecht.

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von PeterPaule2000):
Meine Arbeitszeit ist von 8:00-12:00 13:00-17:00
Wenn du auf Anweisung des AG länger und mit ÜF unterwegs bist, hast du entsprechend Mehrarbeit/Überstunden.

Nein, du kannst nicht immer und weil es dein Wohl sein soll, bestimmen, in welchem Bett du schläfst.
Das Konstrukt nennt sich Dienstreise.

Wie oft im Monat soll das denn stattfinden? Wenn es häufig ist, dann geht nicht die Bettstelle, sondern die Kinderbetreuung vor. Davon müsste der AG entspr. sachlich informiert werden.
Das sind dann sehr wohl familiäre Belange, die zu berücksichtigen sind.

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#6
 Von 
Eff123
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 50x hilfreich)

Wichtig ist ja auch, was zu Dienstreisen in Deinem Arbeitsvertrag steht.

Wird da eine gewisse Region vorgegeben? Oder gilt das deutschlandweit?

Im Zweifel bietet es sich an, das offene Gespräch mit dem AG zu suchen und offen mitzuteilen, wo das Problem ist. Vielleicht lassen sich die Reisen auf zwei Tage verschieben, an denen Deine Frau zu Hause ist.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2112 Beiträge, 734x hilfreich)

Zitat (von Eff123):
Wird da eine gewisse Region vorgegeben? Oder gilt das deutschlandweit?


Zitat (von PeterPaule2000):
Serviceinsätze in BY und BW


Flächenmäßig nun ja nicht gerade die kleinsten Bundesländer.

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

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#8
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von Garfield73):
Zitat (von Eff123):
Wird da eine gewisse Region vorgegeben? Oder gilt das deutschlandweit?


Zitat (von PeterPaule2000):
Serviceinsätze in BY und BW


Flächenmäßig nun ja nicht gerade die kleinsten Bundesländer.


Ja, da habe ich mich jetzt auch schon gefragt, wie man das ohne Übernachtung macht ?? Da bist Du ja mehr auf der Straße unterwegs als beim Kunden.....

Zitat (von PeterPaule2000):
Nun sind diese Schlauköpfe auf die Idee gekommen einfach möglichst viele Termine zusammenzulegen, um die KM für jeden Kunden in voller Höhe anzurechnen. Das doch sicher ein Steuertrick oder irgend eine Schummellei(soll aber nicht mein Problem sein).


Da ist eigentlich bei Servicetechnikern üblich, dass eine Anfahrtspauschale berechnet wird, auch wenn er vorher nur 2 Minuten um die Ecke zu tun hatte.

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#9
 Von 
PeterPaule2000
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 0x hilfreich)

Ah Ok. dann werde ich mal versuchen das mit meinem AG zu klären.
Es steht nur "Sein Beschäftigungsfeld wird im Service beim Kunden, Elektrotechniker und in der Produktion liegen"

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