Hi. Ich hoffe ihr könnt mir helfen...
Ist es rechtens, dass mein AG mich verpflichten kann in einem Hotel zu übernachten?
Es geht darum, dass ich Serviceinsätze in BY und BW mache. Nun sind diese Schlauköpfe auf die Idee gekommen einfach möglichst viele Termine zusammenzulegen, um die KM für jeden Kunden in voller Höhe anzurechnen. Das doch sicher ein Steuertrick oder irgend eine Schummellei(soll aber nicht mein Problem sein).
Bestimme nicht ich wann ich in welchem Bett schlafe? Und wenn in meinem Arbeitsvertrag nur das "Weisungsrecht nach billigem Ermessens" aufgeführt ist, geht dann nicht das Private Wohl vor?
Wieso sollte ich denn mein Leben nach der im Arbeitsvertrag aufgeführten Zeit, also nach 17:00, dem Arbeitgeber anpassen?
Meine Arbeitszeit ist von 8:00-12:00 13:00-17:00
Die Arbeitszeit meiner Frau als Artzthelferin ist von 8:00-11:00 18:30 -21:30
Wir haben zwei kleine Kinder 1+4 Jahre und keine Angehörigen in der Nähe. Wie soll das mit der Kinderbeaufsichtigung nun funktionieren?
erzwungene Übernachtung und Kleinkinderbetreuung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Die Arbeitsrechtler sind noch nicht wach, also versuche ich es mal
Es wird wohl auf den genauen Wortlaut der arbeitsvertraglichen Regelungen ankommen.
Aber das
ZitatEs geht darum, dass ich Serviceinsätze in BY und BW mache. :
in Verbindung mit
Zitatin meinem Arbeitsvertrag nur das "Weisungsrecht nach billigem Ermessens" aufgeführt ist :
ergibt für mich durchaus das Recht für den AG die Arbeit so zu verteilen, dass eine Übernachtung notwendig ist.
Nach Deiner Argumentation dürfte z. B. ein Serviceeinsatz in einem 300 km entfernten Ort nicht möglich sein, da allein durch die notwendige An- und Abfahrtszeit wohl Deine arbeitsvertraglich vereinbarte Regelarbeitszeit erreicht wird.
Einen Steuertrick kann ich hier nicht erkennen. Abrechnungstechnisch ggü. den Kunden ist das natürlich nicht die feine englische Art.
/// Ist es rechtens, dass mein AG mich verpflichten kann in einem Hotel zu übernachten?
.... Bestimme nicht ich wann ich in welchem Bett schlafe?
Dein AG kann dich nicht verpflichten, in einem Hotel zu übernachten - wenn du Campingplatz oder Jugendherberge oder sonstwas bevorzugst, ist das deine Sache.
Mir scheint aber, dass dein Problem ein anderes ist: Dass Termine so gelegt und koordiniert werden, dass Übernachtung unausweichlich ist, es sei denn, man hätte einen Heli. Und Servicetermine festlegen kann und darf der AG.
Wenn es keine Angehörigen in der Nähe gibt, gibt es vll. eine Tagesmutter, die die Betreuung übernehmen kann.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ZitatWir haben zwei kleine Kinder 1+4 Jahre und keine Angehörigen in der Nähe. Wie soll das mit der Kinderbeaufsichtigung nun funktionieren? :
Das ist mal ganz grundsätzlich euer Problem.
ZitatBestimme nicht ich wann ich in welchem Bett schlafe? :
Nicht wenn man sich vertraglich anders verpflichtet hat - so wie es hier zu sein scheint.
ZitatUnd wenn in meinem Arbeitsvertrag nur das "Weisungsrecht nach billigem Ermessens" aufgeführt ist, geht dann nicht das Private Wohl vor? :
Nein.
ZitatWieso sollte ich denn mein Leben nach der im Arbeitsvertrag aufgeführten Zeit, also nach 17:00, dem Arbeitgeber anpassen? :
Weil sich vertraglich verpflichtet hat und man seinen Job noch braucht?
/// Weisungsrecht nach billigem Ermessens
Billiges Ermessen heißt nur, dass der AG die (Gegen-)Argumente des AN in seine Entscheidung einbezieht, es bedeutet keinesfalls sowas wie ein Vetorecht.
Wenn du auf Anweisung des AG länger und mit ÜF unterwegs bist, hast du entsprechend Mehrarbeit/Überstunden.ZitatMeine Arbeitszeit ist von 8:00-12:00 13:00-17:00 :
Nein, du kannst nicht immer und weil es dein Wohl sein soll, bestimmen, in welchem Bett du schläfst.
Das Konstrukt nennt sich Dienstreise.
Wie oft im Monat soll das denn stattfinden? Wenn es häufig ist, dann geht nicht die Bettstelle, sondern die Kinderbetreuung vor. Davon müsste der AG entspr. sachlich informiert werden.
Das sind dann sehr wohl familiäre Belange, die zu berücksichtigen sind.
Wichtig ist ja auch, was zu Dienstreisen in Deinem Arbeitsvertrag steht.
Wird da eine gewisse Region vorgegeben? Oder gilt das deutschlandweit?
Im Zweifel bietet es sich an, das offene Gespräch mit dem AG zu suchen und offen mitzuteilen, wo das Problem ist. Vielleicht lassen sich die Reisen auf zwei Tage verschieben, an denen Deine Frau zu Hause ist.
ZitatWird da eine gewisse Region vorgegeben? Oder gilt das deutschlandweit? :
ZitatServiceinsätze in BY und BW :
Flächenmäßig nun ja nicht gerade die kleinsten Bundesländer.
Zitat:ZitatWird da eine gewisse Region vorgegeben? Oder gilt das deutschlandweit? :
ZitatServiceinsätze in BY und BW :
Flächenmäßig nun ja nicht gerade die kleinsten Bundesländer.
Ja, da habe ich mich jetzt auch schon gefragt, wie man das ohne Übernachtung macht ?? Da bist Du ja mehr auf der Straße unterwegs als beim Kunden.....
ZitatNun sind diese Schlauköpfe auf die Idee gekommen einfach möglichst viele Termine zusammenzulegen, um die KM für jeden Kunden in voller Höhe anzurechnen. Das doch sicher ein Steuertrick oder irgend eine Schummellei(soll aber nicht mein Problem sein). :
Da ist eigentlich bei Servicetechnikern üblich, dass eine Anfahrtspauschale berechnet wird, auch wenn er vorher nur 2 Minuten um die Ecke zu tun hatte.
Ah Ok. dann werde ich mal versuchen das mit meinem AG zu klären.
Es steht nur "Sein Beschäftigungsfeld wird im Service beim Kunden, Elektrotechniker und in der Produktion liegen"
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
7 Antworten
-
3 Antworten
-
18 Antworten
-
9 Antworten
-
24 Antworten
-
21 Antworten
-
11 Antworten