Erbbaurecht Kaufen dann Erbbau-Grundstück und dann Haus kaufen?

24. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
Andre1123mitglied
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbbaurecht Kaufen dann Erbbau-Grundstück und dann Haus kaufen?

Guten Tag,
folgende für meine Frau und mich etwas verwirrende Situation:
Wir verhandeln mit Pächter über Hauskauf auf einem Erbpachtgrundstück. Das Grundstück gehört der Stadt. Es besteht als Pächter die Möglichkeit, das Grundstück zu kaufen.

Wir möchten Hauskauf und Grundstückskauf gern in einem Ruck erledigen um die Finanzierung des Gesamtbetrages und entsprechende Förderung zu nutzen. Die Stadt sagt dies würde nicht gehen und wir müssten dem Hausbesitzer erst sein Erbbaurecht abkaufen. Danach könnte die Stadt uns ein Angebot für das Grundstück unterbreiten.

Ist es möglich das Erbbaurecht ohne dazugehöriges Haus zu verkaufen?
Gibt es andere Möglichkeiten?
Oder müssen wir damit leben Erst das Haus zu Kaufen und danach das Grundstück?

Der jetzige Hausbesitzer möchte verständlicherweise jetzt nicht das Grundstück kaufen.

vielen Dank für eure Hilfe

Freundliche Grüße André

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ölpreis sinkt
Status:
Schüler
(163 Beiträge, 62x hilfreich)

:forum:
Gehört eher in Kaufrecht.

Signatur:

Das ist mein Rechtempfinden!!
Immer schön hilfreich drücken und abonnieren!!

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#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10694 Beiträge, 4208x hilfreich)

Geht einfach zu einem Notar und lasst euch beraten, egal ob Erbpacht, Erbbaurecht, Grundstück oder Haus, den Notar braucht Ihr für alles.

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#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4506x hilfreich)

Zitat (von Andre1123mitglied):
Wir verhandeln mit Pächter über Hauskauf auf einem Erbpachtgrundstück.

Das ist kein Pächter, sondern der Erbbauberechtigte.
Zitat:
Ist es möglich das Erbbaurecht ohne dazugehöriges Haus zu verkaufen?

Das Erbbaurecht ist das Haus. Später kann das Grundstück gekauft werden.
Zitat:
Gibt es andere Möglichkeiten?

Nein.
Zitat:
Oder müssen wir damit leben Erst das Haus zu Kaufen und danach das Grundstück?

Da das die Vorgabe der Stadt ist - ja. Die Stadt ist nicht verpflichtet das Grundstück zu verkaufen.

-- Editiert von cruncc1 am 25.06.2020 12:49

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32153 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von Andre1123mitglied):
Die Stadt sagt dies würde nicht gehen und wir müssten dem Hausbesitzer erst sein Erbbaurecht abkaufen.
Die Stadt wird wissen, wie es dort mit dem Erbbaurecht geregelt ist.
Zitat (von Andre1123mitglied):
Der jetzige Hausbesitzer möchte verständlicherweise jetzt nicht das Grundstück kaufen.
Das wird nicht nötig sein.

Der Vorschlag aus #2, zu einem dort ansässigen Notar zu gehen--- ist super!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 478x hilfreich)

Zitat (von Andre1123mitglied):

Der jetzige Hausbesitzer möchte verständlicherweise jetzt nicht das Grundstück kaufen.

Das kann er auch gar nicht, da es ihm nicht gehört.
Es sind nunmal 2 getrennte Vorgänge. Sicherlich kann man das in einem Rutsch erledigen, dann muss aber die Stadt mitspielen.
Bekommt ihr denn vorab zumindest von der Stadt einen Preis oder Zustimmung das ihr kaufen könnt?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4506x hilfreich)

Zitat (von Paragrafenreiter):
Zitat (von Andre1123mitglied):

Der jetzige Hausbesitzer möchte verständlicherweise jetzt nicht das Grundstück kaufen.

Das kann er auch gar nicht, da es ihm nicht gehört.

Selbstverständlich könnte der jetzige Erbbauberechtigte das Grundstück kaufen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4506x hilfreich)

Zitat:
Wir möchten Hauskauf und Grundstückskauf gern in einem Ruck erledigen um die Finanzierung des Gesamtbetrages und entsprechende Förderung zu nutzen.

Vll sollte man überlegen, ein "normales" Haus zu kaufen. Wenn man ein Erbbaurecht kauft, tritt man in den Erbbaurechtsvertrag ein und muss den vereinbarten Erbbauzins für das Grundstück an die Stadt zahlen. Das Erbbaurecht läuft üblicherweise mindestens 50 Jahre.

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