Doppelt bezahlte Flasche Whisky

25. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
Marlino
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Doppelt bezahlte Flasche Whisky

Ich habe folgenden Fall, der wirklich passiert ist, den ich jetzt aber mal sehr allgemein schildern will. Ein Käufer kommt in einen Laden, in dem er seit Jahrzehnten einkauft. Er kauft eine Flasche Whisky in der Spirituosenabteilung. Später geht er mit der Flasche Whisky zur allgemeinen Kasse des Supermarktes und kauft die Flasche Whisky aus Versehen ein zweites mal. Ihm fällt der Irrtum auf, der Verkäufer allerdings weigert sich, dem Käufer den Schaden für die doppelt bezahlte Flasche Whisky zu ersetzen. Der Käufer hätte "aufmerksamer" sein müssen.

Wie geht der Konflikt aus? Der Käufer, der seit Jahrzehnten in dem Laden eingekauft hat, bezeichnet den Verkäufer als dumm, worauf er Hausverbot bekommt. Der Käufer ist damit sehr zufrieden, da er sowieso nicht die Absicht hat, in einem Laden weiter einzukaufen, der Waren doppelt kassiert und sich weigert, das zurück zu nehmen. Er kauft dann lieber in anderen Läden. Er tröstet sich einerseits damit, daß er schon viele gute Angebote in dem Laden wahrgenommen hat, wo dann eine - im übrigens nicht sonderliche teure - Flasche Whisky nicht zählt, es aber anderseits nur dumm ist vom Verkäufer, wegen einer solchen Sache einen jahrzehntelangen Kunden zu verlieren.

Die Sache ist nur die: Wie stellt sich eigentlich das Recht zu so einem Vorfall? Tatsache ist, daß der Käufer auf keinen Fall nachweisen kann, daß der die Ware doppelt bezahlt hat. Von daher stehen seine juristischen Chancen sicherlich schlecht, zumal der Fall auch lange her ist. Der Käufer hat, nachdem der Fall auch lange her ist, auch nicht die ernsthafte Absicht, die Sache juristisch zu verfolgen, zumal eine günstige Flasche Whisky dies auch nicht wert ist, ihn interessiert nur das rechtliche Problem.

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5547 Beiträge, 2499x hilfreich)

Der Käufer hat Anspruch auf Rückerstattung des zuviel gezahlten Betrages.

Da der Käufer etwas fordert, muss er allerdings den Beweis führen, dass er doppelt gezahlt hat.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39840x hilfreich)

Zitat (von Marlino):
bezeichnet den Verkäufer als dumm,

Doppelt schlecht, zum einen weil es eine Straftat darstellt, zum anderen weil es ja der der Käufer war, der hier "dumm" war.



Zitat (von Marlino):
worauf er Hausverbot bekommt.

Ob das gereichtfertigt bzw. rechtmäßig war würde von einigen Faktoren abhängen (z.B. von der Dauer, Einkufsalternatven, ...).



Zitat (von Marlino):
ihn interessiert nur das rechtliche Problem.

Das ist ganz einfach: Wer einen Anspruch behauptet, muss diesen auch beweisen. Wenn es vor Gericht geht dann "zur Überzeugung des Gerichtes"


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Marlino
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Na ja, mir ist schon klar, daß da juristisch nichts zu machen ist. Die grundsätzliche Sache ist nur die, wie es denn nun mit der "Dummheit" des Käufers aussieht. Die Dummheit des Käufers beruht ja nun darauf, daß er sich nicht ganz klar darüber war, daß eine solche Situation entstehen könnte. Er war also insofern "unaufmerksam", als ihm die Möglichkeit, in eine solche Situation zu geraten, nicht klar war.

Was das "Hausverbot" anbetrifft, ist es nun so, daß es der Zufall trifft, daß die entsprechende Ladenkette, deren Namen ich nicht nennen will, seit heute im Besitz eines russischen Großinvestors ist, der die Läden weiter verkaufen will, so daß der Käufer die gute Hoffnung hat, daß da wieder was Vernünftiges rein kommt, wo er dann wieder einkaufen kann, so daß das Hausverbot dann auch keine Relevanz mehr hat.

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#4
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat (von Marlino):
Tatsache ist, daß der Käufer auf keinen Fall nachweisen kann, daß der die Ware doppelt bezahlt hat.


Genau - formal ist er im Recht, kann es aber nicht beweisen, wie so oft im Leben.

Zitat (von Marlino):
Der Käufer, der seit Jahrzehnten in dem Laden eingekauft hat, bezeichnet den Verkäufer als dumm, worauf er Hausverbot bekommt.


Das wiederum finde ich etwas überzogen (deinerseits). Klar mag man sich ärgern; dort, wo ich Stammkundin bin, hätte man mir ohne weiteres geglaubt. Dennoch muß man sich für sowas nicht unbedingt seinen Stammladen "verbrennen".

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39840x hilfreich)

Zitat (von Marlino):
Er war also insofern "unaufmerksam", als ihm die Möglichkeit, in eine solche Situation zu geraten, nicht klar war.

Die Unaufmerksamkeit des Käufers mit der Beweisnot fällt hier unter "Pech gehabt" oder juristisch als "Realisierung des allgemeinen Lebensrisikos" bezeichnet.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Marlino
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Marlino):
bezeichnet den Verkäufer als dumm,

Doppelt schlecht, zum einen weil es eine Straftat darstellt, zum anderen weil es ja der der Käufer war, der hier "dumm" war.

Ja ja, es ist durchaus beleidigend, jemanden als dumm zu bezeichnen, die Sache ist nur die, daß es wohl Dummheit durchaus wohl gibt, was niemand bestreiten wird, denn sonst gäbe es dieses Wort ja gar nicht. Und ich halte es schon für etwas problematisch, etwas nicht zum Ausdruck bringen zu dürfen, was es in der Realität wohl durchaus gibt. Tatsache ist nur, damit, daß ich jemanden als Dummkopf bezeichne, mache ich ihn noch nicht unbedingt klüger. Er wird beleidigt sein, aber das Dumme seiner Dummheit niemals einsehen. Deshalb weiß ich auch, daß es schlicht nicht klug ist, jemanden als dumm zu bezeichnen, selbst wenn er es ist.

So gibt es Leute, die die Existenz von Corona leugnen, denn Corona sei eine Erfindung von Bill Gates. Gut, die Ärzte sind da anderer Meinung, aber was haben Ärzte schon damit zu tun. Ist das Dummheit? Nein, das ist auf keinen Fall Dummheit, denn, wie uns Juristen ja sagen, ist ein solches Verhalten hochintelligent. Und wer würde schon an der Meinung eines Juristen Zweifel hegen? Genauso ist es juristisch abgesichert, daß das Verhalten dieses Ladens, bei dem ich eingekauft habe, hochintelligent war ( zumal es nicht nur um den Laden ging, ich habe auch die Konzernzentrale damals kontaktiert, aber auch die weigerten sich, mir den Schaden zu ersetzen) Und als neulich Cem Özdemir mal seine Nerven verlor, und "Halt's Maul" ins Mikrophon rief, war das ein Irrtum von Cem Özdemir, denn daß Deutschland ein "Polizeistaat" ist, war sicherlich eine sehr kluge und hochintelligente Aussage, denn die wahre Macht in diesem Land liegt nicht etwa bei Angela Merkel, sondern beim Polizeipräsidenten von Recklinghausen, und davon auszugehen, ist nicht etwa dumm, sondern zeigt eine sehr kluge Weltauffassung. Sagen uns die Juristen. Ebenfalls ist es hochintelligent, sich als Fußballhooligan gegenseitig den Schädel einzuschlagen. Sagen uns die Juristen. Und die Erde für eine Scheibe zu halten ist ebenfalls hochintelligent. Sagen uns die Juristen. Oder zum Beispiel sein gesamtes Vermögen in Telefonanrufe bei Astro TV zu investieren, ist auch ein sehr kluges Verhalten. Sagen uns die Juristen. Et cetera, et cetera. Na ja, gut, ich sehe das ein bißchen anders, aber ich bin ja auch kein Jurist. Glücklicherweise bin ich kein Jurist. Nur man darf ja in diesem Staat auf keinen Fall eine andere Meinung haben als Juristen, also schließe ich mich zweifellos der Meinung der Juristen an.

Zitat (von Marlino):
Der Käufer, der seit Jahrzehnten in dem Laden eingekauft hat, bezeichnet den Verkäufer als dumm, worauf er Hausverbot bekommt.


Das wiederum finde ich etwas überzogen (deinerseits). Klar mag man sich ärgern; dort, wo ich Stammkundin bin, hätte man mir ohne weiteres geglaubt. Dennoch muß man sich für sowas nicht unbedingt seinen Stammladen "verbrennen".


Das sehe ich ein bißchen anders. Das heißt, daß ich mich geärgert habe, finde ich zunächst einmal nur menschlich. Zumal es für meine damalige Unkonzentriertheit auch Gründe gab, die allerdings privater Natur sind, weshalb ich sie hier nicht ausbreiten will, die ich aber dem Laden gegenüber auch andeutete. Gut, aber Menschlichkeit hin oder her, klüger ist es sicherlich immer, sich nicht allzusehr zu erregen. Nur, was Du hier als "zu überzogen" empfindest, sehe ich nicht so. Ich hätte es schlichtweg als charakterlos empfunden, in dem Laden weiter einzukaufen, nach dem, was da passiert ist, da interessiert es mich auch nicht, ob ich irgendwelche "Stammläden verbrenne".

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#7
 Von 
morino
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)

Die Rechtsfragen wurden bereits mit der ersten Antwort von hiphappy korrekt und vollständig beantwotet. Das lange Lamentieren "Sagen uns die Juristen" (nein, sie sagen das alles nicht) kann man auf Twitter oder auf Facebook loswerden (wenn's denn unbedingt sein muss). In einem Rechtsforum ist es eher peinlich.

-- Editiert von morino am 25.06.2020 19:17

-- Editiert von morino am 25.06.2020 19:20

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Marlino
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Du hast vollkommen recht. Ich wollte den Beitrag auch löschen. Aber das scheint ja nicht zu gehen, in anderen Foren kann man einen Beitrag auch noch mal überarbeiten. Also bitteschön Morino, ich wollte den Beitrag selber löschen, zumindestens den ersten Teil. Jedenfalls sind meine Fragen beantwortet worden, da hast du Recht. Danke auch dafür. Es ging mir aber auch nicht darum, Respektlosigkeit gegenüber Juristen zum Ausdruck zu bringen, das war nicht die Intention meines verfehlten, aber leider nicht mehr korrigierbaren Beitrags.

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#9
 Von 
Marlino
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von morino):
Das lange Lamentieren "Sagen uns die Juristen" (nein, sie sagen das alles nicht)


Ja, das weiß ich auch, daß die Juristen das nicht sagen. Schon mal was von Ironie gehört? Und schon mal was gehört von dem Unterschied von etwas gesagtem, und der Intention, die man mit einer sprachlichen Äußerung verfolgt? Das wollte ich nur noch nachschieben.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von Marlino):
Ich hätte es schlichtweg als charakterlos empfunden, in dem Laden weiter einzukaufen, nach dem, was da passiert ist


Du hast doch vermutlich in dem Laden schon "Jahrzehnte" eingekauft, bevor dieser eine Kassierer eingestellt wurde. Und dort arbeiten vermutlich Dutzende von Mitarbeitern.
Na gut, ich kenne auch Leute, die knappsen mit einer saulangsamen Internet-Verbindung, weil ihnen einmal in 20 Jahren ein Telekom-First-Level-Support-Mitarbeiter zu unkooperativ war und sie bei der Konkurrenz nur ne langsamere Verbindung kriegen, ist ja alles "aus Prinzip"...

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Marlino
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo BigiBigiBigi,

na, so ist es ja nicht. Es geht nicht um irgendeinen Kassierer. Ganz im Gegenteil, der Kassierer war die einzige Person, von der ich mich korrekt behandelt fühlte. Dem Kassierer sagte ich, "Entschuldigen Sie, das war jetzt eben ein Irrtum, ich war im Moment sehr unkonzentriert." Und dann sagte mir der Kassierer, gehen Sie mal zum Servicepoint, dann machen wir das rückgängig. Womit ich gesagt haben will, wenn jemand mit einem bestimmten Mitarbeiter einer bestimmten Firma schlechte Erfahrungen gesammelt hat, ist es ziemlich albern, deshalb beleidigt zu sein. Hier war es aber genau umgekehrt. Der Mitarbeiter der Firma war völlig in Ordnung, was dagegen nicht in Ordnung war, war die Firma selber. Der Sevicepoint war unmöglich, der Filialleiter war unmöglich, vor allem war aber auch die Firmenzentrale, an die ich mich wandte, selber unmöglich.

Nur ich habe ja schon angedeutet, um welche Firma es sich handelte, und ich glaube ich bin nicht der einzige, der diese Firma nicht mag. Aber nun ist sie ja glücklicherweise auch verkauft. Wobei ich der Firma damals ja auch schrieb, daß sie sich in ihrem rechthaberischen Verhalten mir gegenüber aufführe wie eine Behörde, aber ein Verkaufsgeschäft eben keine Behörde sei. . Und das kann der WalMart in den USA ja möglicherweise auch machen. Aber wir sind hier in Europa. Und ich wohne im Zentrum von Hamburg, und habe noch sechs andere hervorragende Lebensmittelgeschäfte in meiner Nähe. Ich bin auf diesen Laden definitiv nicht angewiesen. Und das alles wegen einer Flasche Whisky im Werte von 12 Euro.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat (von Marlino):
Und das alles wegen einer Flasche Whisky im Werte von 12 Euro.


Das könnte man zu deinen drölfzig Beiträgen zu dem Thema hier auch sagen. ;)

Gut, juristische Argumente sind ausgetauscht, damit bin ich raus.

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