Hallo Forum,
ich habe eine Wohnung in Altbau bekommen und werde gern diese als Mietwohnung behalten.
Da die Wohnung in sehr schlechten Zustand war, habe ich nach und nach alles erneuert z.B Estrich, Fussbodenbelag, Putz usw.
In die Wohnung sind auch alle Elektrokabel und Netzwerk neu verlegt sowie neue Zahlerkasten.
Dadurch, dass ich die Wohnung vermieten möchte, habe ich ein Meister mit die Anschluss zwischen Kasten und Hausstrom beauftragt.
Jetzt sagt mir die Profi, dass vorhandene Leitung nicht werwendet werden können, da diese nicht mehr VDE Norm entsprechen. Er sollte neue Leitung aus der Verteilerkasten in Keller legen. Diese geht nur durch Gemeinachaftseigentum (aktuell Treppenhaus).
Die Eigentumergemeinschaft möchte keine Umbau an die Treppenhaus und haben mein Antrag auf Unterputz Kabelkanal abgelehnt. Auch wenn ich selber 100% die Kosten übernehme bekomme ich hier keine Genehmigung.
Klar, ich könnte das gesamte Wohnung an eine Phase hängen aber, wenn ein Elektromeister diese ablehnt, warum auch??
Aus meiner Sicht beeinträchtigt die Eigentümergeneinachaft meine Nutzung von der Wohnung und damit sollte ich keine Genehmigung für ein Schlitz in Treppenhaus benötigen. Wie ist das rechtlich?
Vielen Dank euer Hilfe im Voraus.
-- Editiert von Moderator am 28.06.2020 13:07
-- Thema wurde verschoben am 28.06.2020 13:07
Strom wird nicht mehr angeschlossen in Mehrfamilienhaus
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Du hast also einen entsprechenden Antrag auf einer Eigentümerversammlung gestellt und dieser Antrag wurde mit Stimmenmehrheit abgelehnt?
Befindest Du Dich noch in der Anfechtungsfrist von einem Monat?
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Und warum wird der alte Kabelverlauf verwendet?
ZitatUnd warum wird der alte Kabelverlauf verwendet? :
Die alte Kabel lauft ebenfalls in Treppenhaus. Allerdings in Spies verlegt und kein Kabelkanal. Da muss ausgestemmt und neue Kabelkanal neben die alte Kabel verlegt werden.
ZitatDu hast also einen entsprechenden Antrag auf einer Eigentümerversammlung gestellt und dieser Antrag wurde mit Stimmenmehrheit abgelehnt? :
Befindest Du Dich noch in der Anfechtungsfrist von einem Monat?
Wir haben bis jetzt noch keine Versammelung. Ich habe Umlaufbeschluss probiert. Von 8 Partien haben nur 4 gemeldet (die weitere 3 wohnen in Ausland - ich kann nur per Post melden). Von die 4 Meldung 2 zugestimmt und 2 gegen. Datum von mein Brief war 28 April.
Bei Umlaufbeschlüssen reicht 1 Nicht-Meldung und der Beschluss ist nicht angenommen.
Also: Antrag an die Eigentümerversammlung zur Beschlussfassung stellen.
Im übrigen gilt:
Zitat:
§ 21 Verwaltung durch die Wohnungseigentümer
...
(5) Zu einer ordnungsmäßigen, dem Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer entsprechenden Verwaltung gehört insbesondere:
6. die Duldung aller Maßnahmen, die zur Herstellung einer Fernsprechteilnehmereinrichtung, einer Rundfunkempfangsanlage oder eines Energieversorgungsanschlusses zugunsten eines Wohnungseigentümers erforderlich sind.
(6) Der Wohnungseigentümer, zu dessen Gunsten eine Maßnahme der in Absatz 5 Nr. 6 bezeichneten Art getroffen wird, ist zum Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verpflichtet.
...
(8) Treffen die Wohnungseigentümer eine nach dem Gesetz erforderliche Maßnahme nicht, so kann an ihrer Stelle das Gericht in einem Rechtsstreit gemäß § 43 nach billigem Ermessen entscheiden, soweit sich die Maßnahme nicht aus dem Gesetz, einer Vereinbarung oder einem Beschluss der Wohnungseigentümer ergibt.
Wenn Du schon auf eigene Kosten einen Unterputz-Kabelkanal einbauen lassen willst, dann sehe ich keinen Grund, Dir das zu verweigern.
Im Fall der elektrischen Zuleitung wird die WEG deren Herstellung gar nicht verweigern können. Im Gegenteil. Die Gemeinschaft sollte eine Lösung anstreben, die die Möglichkeit der Nutzung auch für andere Miteigentümer (die früher oder später ebenfalls vor diesem Problem stehen) ermöglicht. Es ist nämlich nur eine Frage die Zeit, bis die Leitungen ihren Bestandsschutz verlieren. Dann kommt der Nächste und werkelt am Gemeinschaftseigentum rum.ZitatWenn Du schon auf eigene Kosten einen Unterputz-Kabelkanal einbauen lassen willst, dann sehe ich keinen Grund, Dir das zu verweigern. :
VG
Roland
vielen Dank für die hilfreiche Antworten.
ZitatEs ist nämlich nur eine Frage die Zeit, bis die Leitungen ihren Bestandsschutz verlieren. :
Es hat noch nie eine elektrische Installation in Wohngebäuden ihren Bestandsschutz verloren.
Der geht nur verloren, wenn Teile der Installation erneuert werden, weil dann muss alles auf dem aktuellen Stand der Technik sein. Das ist ja der Grund dafür, warum man nicht in einer alten Mietwohnung "mal eben" eine Steckdose nachrüsten kann.
gelöscht
-- Editiert von Roland-S am 30.06.2020 12:26
ZitatEs hat noch nie eine elektrische Installation in Wohngebäuden ihren Bestandsschutz verloren. :
Schön, dass Du das klargestellt hast.ZitatDer geht nur verloren, wenn Teile der Installation erneuert werden, :
Mein Hinweis ging in diese Richtung. IMO ist es in alten Häusern nur eine Frage der Zeit, bis Änderungen auch die Leitungen im Gemeinsaftseigentum in Frage stellen. Ein flächendeckend auftretendes Ereignis kann hier z.B. die zwangsweise Umstellung auf elektronische Zähleinrichtungen und/oder SmartMeter sein.
VG
Roland
Aus eigener (beruflicher) Erfahrung: die WEG kommt nicht drum rum.
Irgendwann MUSS das neu gemacht werden, also warum nicht jetzt. Ich würde mal darauf hinweisen bzw. da auch einen Fachmann zu Rate ziehen. Vorschriften und Normen kann man nicht ewig ignorieren, nur weils jetzt zu teuer bzw. umständlich scheint.
Und jetzt?
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