Ich habe einen Mahnbescheid über ein paar Hundert EURO erhalten.
Zu dem Zeitpunkt war fast die Hälfte schon bezahlt.
Ich habe lediglich eine Aufstellung gemacht, in der ich bestätige, einen Geldbetrag zu schulden.
Es wurden keinerlei Rückzahlungsfristen vereinbart.
Frage-1: Soll ich gg. einen Teilbetrag od. d. Gesamtbetrag Widerspruch einlegen
Frage-2: Ist der MB überhaupt berechtigt ?
Frage-3: Zählt der Tag, an dem mir der MB i.d. Briefkasten eingeworfen wurde bereits z.d. 14-Tages-Frist
oder fängt die am nächsten Werktag zu laufen an ?
Über Antworten würde ich mich freuen.
Habe noch 1 Woche Zeit Widerspruch einzulegen
Vielen Dank im voraus für die Antwort / Antworten.
-- Editiert von Moderator am 30.06.2020 23:53
-- Thema wurde verschoben am 30.06.2020 23:53
Mahnbescheid überhöht - Hälfte bereits
29. Juni 2020
Thema abonnieren
Frage vom 29. Juni 2020 | 11:05
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnbescheid überhöht - Hälfte bereits
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#1
Antwort vom 29. Juni 2020 | 11:29
Von
Status: Unbeschreiblich (47650 Beiträge, 16842x hilfreich)
Zitat:Es wurden keinerlei Rückzahlungsfristen vereinbart.
Wie ist das gemeint? Du hast Schulden, bist aber mit der Rückzahlung nicht in Verzug. Dann kann es sich bei den Schulden ja nur um ein Darlehen handeln, oder?
#2
Antwort vom 1. Juli 2020 | 14:03
Von
Status: Senior-Partner (6438 Beiträge, 2318x hilfreich)
Zitat:Ich habe lediglich eine Aufstellung gemacht, in der ich bestätige, einen Geldbetrag zu schulden.
Von Schulden spricht man erst, wenn die Zahlungsfrist schon verstrichen ist. Vorher ist es nur eine Forderung.
Ein Zahlungsfrist mußte also nicht vereinbart werden, dass wäre dann ja als Aufschub der Zahlung zu verstehen.
Zitat:Zu dem Zeitpunkt war fast die Hälfte schon bezahlt.
Es kommt nicht auf den Zeitpunkt des Erhalts des Mahnbescheids an, sondern um den Termin an welchem der Mahnbescheid beantrasgt wurde.
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