Hallo,
ist es rechtens, dass man den entgegengezeichneten Mietvertrag erst nach Übergabe der neuen Wohnungsschlüssel bekommt? Was passiert wenn man die jetzige Wohnung kündigt und den neuen Mietvertrag nicht zurück bekommen hat? Kann sich der neue VM es einfach anders überlegen? Der Mietvertrag wurde zugeschickt, unterschrieben und wieder an den Vermieter verschickt. Bekomme diesen aber erst kurz vor Mietbeginn. Kann sich der Vermieter dies anders überlegen und nein sagen?
-- Editiert von zelda2014 am 29.06.2020 14:23
Mietvertrag erst nach Übergabe der Schlüssel?
29. Juni 2020
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Frage vom 29. Juni 2020 | 14:20
Von
Status: Beginner (51 Beiträge, 1x hilfreich)
Mietvertrag erst nach Übergabe der Schlüssel?
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#1
Antwort vom 29. Juni 2020 | 14:29
Von
Status: Unbeschreiblich (31992 Beiträge, 5630x hilfreich)
Man hat sich doch garantiert eine Kopie gemacht?ZitatDer Mietvertrag wurde zugeschickt, unterschrieben und wieder an den Vermieter verschickt. :
Wenn man den Wohnungsschlüssel hat, kann man die Wohnung in Besitz nehmen.Zitatdass man den entgegengezeichneten Mietvertrag erst nach Übergabe der neuen Wohnungsschlüssel bekommt? :
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Ab hier sind das Fragen für Hellseher....
Ja, könnte passieren.ZitatKann sich der neue VM es einfach anders überlegen? :
Können könnte er schon--- aber warum sollte er?ZitatKann sich der Vermieter dies anders überlegen und nein sagen? :
#2
Antwort vom 29. Juni 2020 | 14:36
Von
Status: Beginner (51 Beiträge, 1x hilfreich)
Zitat:Man hat sich doch garantiert eine Kopie gemacht?ZitatDer Mietvertrag wurde zugeschickt, unterschrieben und wieder an den Vermieter verschickt. :Wenn man den Wohnungsschlüssel hat, kann man die Wohnung in Besitz nehmen.Zitatdass man den entgegengezeichneten Mietvertrag erst nach Übergabe der neuen Wohnungsschlüssel bekommt? :
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Ab hier sind das Fragen für Hellseher....
Ja, könnte passieren.ZitatKann sich der neue VM es einfach anders überlegen? :Können könnte er schon--- aber warum sollte er?ZitatKann sich der Vermieter dies anders überlegen und nein sagen? :
Eine Kopie wurde von mir gemacht. Der Mietvertrag wurde bis jetzt nur von mir unterzeichnet und noch nicht vom Vermieter. Eine vom VM unterschriebene Ausfertigung soll kurz bei der Schlüsselübergabe gegeben werden. Bis dahin kann sich der VM es ja trotzdem anders überlegen oder?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 29. Juni 2020 | 15:12
Von
Status: Unbeschreiblich (31992 Beiträge, 5630x hilfreich)
Ja, das geht.ZitatEine vom VM unterschriebene Ausfertigung soll kurz bei der Schlüsselübergabe gegeben werden. :
Ja, auch das ist möglich.ZitatBis dahin kann sich der VM es ja trotzdem anders überlegen oder? :
#4
Antwort vom 29. Juni 2020 | 16:06
Von
Status: Beginner (51 Beiträge, 1x hilfreich)
Zitat:Ja, das geht.ZitatEine vom VM unterschriebene Ausfertigung soll kurz bei der Schlüsselübergabe gegeben werden. :Ja, auch das ist möglich.ZitatBis dahin kann sich der VM es ja trotzdem anders überlegen oder? :
Nach Rücksprache wurde mir zugesichert, dass die Wohnung auf jeden Fall für mich reserviert ist. Die Vermietungsabteilung handhabt das grundsätzlich immer so, dass der MV erst bei Übergabe ausgehändigt wird.
#5
Antwort vom 29. Juni 2020 | 18:33
Von
Status: Lehrling (1351 Beiträge, 154x hilfreich)
ZitatNach Rücksprache wurde mir zugesichert, dass die Wohnung auf jeden Fall für mich reserviert ist. Die Vermietungsabteilung handhabt das grundsätzlich immer so, dass der MV erst bei Übergabe ausgehändigt wird. :
Das hast Du schriftlich ??
Klingt mir so, als wenn sich der Vermieter für den Fall der Fälle (Mieter zieht nicht rechtzeitig aus) ein Hintertürchen offen hält.....
#6
Antwort vom 29. Juni 2020 | 20:10
Von
Status: Unbeschreiblich (119616 Beiträge, 39751x hilfreich)
ZitatKann sich der Vermieter dies anders überlegen und nein sagen? :
Ja.
Ob ihm das dann was nützt, ist eine andere Frage. Denn es kann sein das der Mietvertrag bereits zuvor durch konkludente Handlungen geschlossen wurde.
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