Mietvertrag erst nach Übergabe der Schlüssel?

29. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
zelda2014
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 1x hilfreich)
Mietvertrag erst nach Übergabe der Schlüssel?

Hallo,


ist es rechtens, dass man den entgegengezeichneten Mietvertrag erst nach Übergabe der neuen Wohnungsschlüssel bekommt? Was passiert wenn man die jetzige Wohnung kündigt und den neuen Mietvertrag nicht zurück bekommen hat? Kann sich der neue VM es einfach anders überlegen? Der Mietvertrag wurde zugeschickt, unterschrieben und wieder an den Vermieter verschickt. Bekomme diesen aber erst kurz vor Mietbeginn. Kann sich der Vermieter dies anders überlegen und nein sagen?



-- Editiert von zelda2014 am 29.06.2020 14:23

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31992 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von zelda2014):
Der Mietvertrag wurde zugeschickt, unterschrieben und wieder an den Vermieter verschickt.
Man hat sich doch garantiert eine Kopie gemacht?
Zitat (von zelda2014):
dass man den entgegengezeichneten Mietvertrag erst nach Übergabe der neuen Wohnungsschlüssel bekommt?
Wenn man den Wohnungsschlüssel hat, kann man die Wohnung in Besitz nehmen.
-----------------------------------------------------
Ab hier sind das Fragen für Hellseher....
Zitat (von zelda2014):
Kann sich der neue VM es einfach anders überlegen?
Ja, könnte passieren.
Zitat (von zelda2014):
Kann sich der Vermieter dies anders überlegen und nein sagen?
Können könnte er schon--- aber warum sollte er?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
zelda2014
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von zelda2014):
Der Mietvertrag wurde zugeschickt, unterschrieben und wieder an den Vermieter verschickt.
Man hat sich doch garantiert eine Kopie gemacht?
Zitat (von zelda2014):
dass man den entgegengezeichneten Mietvertrag erst nach Übergabe der neuen Wohnungsschlüssel bekommt?
Wenn man den Wohnungsschlüssel hat, kann man die Wohnung in Besitz nehmen.
-----------------------------------------------------
Ab hier sind das Fragen für Hellseher....
Zitat (von zelda2014):
Kann sich der neue VM es einfach anders überlegen?
Ja, könnte passieren.
Zitat (von zelda2014):
Kann sich der Vermieter dies anders überlegen und nein sagen?
Können könnte er schon--- aber warum sollte er?


Eine Kopie wurde von mir gemacht. Der Mietvertrag wurde bis jetzt nur von mir unterzeichnet und noch nicht vom Vermieter. Eine vom VM unterschriebene Ausfertigung soll kurz bei der Schlüsselübergabe gegeben werden. Bis dahin kann sich der VM es ja trotzdem anders überlegen oder?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31992 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von zelda2014):
Eine vom VM unterschriebene Ausfertigung soll kurz bei der Schlüsselübergabe gegeben werden.
Ja, das geht.
Zitat (von zelda2014):
Bis dahin kann sich der VM es ja trotzdem anders überlegen oder?
Ja, auch das ist möglich.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
zelda2014
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von zelda2014):
Eine vom VM unterschriebene Ausfertigung soll kurz bei der Schlüsselübergabe gegeben werden.
Ja, das geht.
Zitat (von zelda2014):
Bis dahin kann sich der VM es ja trotzdem anders überlegen oder?
Ja, auch das ist möglich.

Nach Rücksprache wurde mir zugesichert, dass die Wohnung auf jeden Fall für mich reserviert ist. Die Vermietungsabteilung handhabt das grundsätzlich immer so, dass der MV erst bei Übergabe ausgehändigt wird.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von zelda2014):
Nach Rücksprache wurde mir zugesichert, dass die Wohnung auf jeden Fall für mich reserviert ist. Die Vermietungsabteilung handhabt das grundsätzlich immer so, dass der MV erst bei Übergabe ausgehändigt wird.


Das hast Du schriftlich ??
Klingt mir so, als wenn sich der Vermieter für den Fall der Fälle (Mieter zieht nicht rechtzeitig aus) ein Hintertürchen offen hält.....

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39751x hilfreich)

Zitat (von zelda2014):
Kann sich der Vermieter dies anders überlegen und nein sagen?

Ja.

Ob ihm das dann was nützt, ist eine andere Frage. Denn es kann sein das der Mietvertrag bereits zuvor durch konkludente Handlungen geschlossen wurde.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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