Fitness-Studio - Trainingsbeginn und Beginn der Mitgliedschaft?

29. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
Kiwi88
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Fitness-Studio - Trainingsbeginn und Beginn der Mitgliedschaft?

Hallo,

Ich habe im Dezember einen Mitgliedsvertrag in einem Fitness-Studio mit einer Vertragslaufzeit von 12 Monaten abgeschlossen. Dazu habe ich im Rahmen einer Aktion zwei Gutscheine "geschenkt bekommen", welche ich wahlweise entweder für je eine Trainerstunde oder für je einen Monat kostenloses Training (innerhalb der Vertragslaufzeit) einlösen kann.
Im Vertrag ist der Trainingsbeginn im Dezember (mit dem tatsächlichen Beginn meines Trainings dort) angegeben. Weniger auffällig ist separat der "Beginn der Mitgliedschaft" angegeben, und zwar mit 01.02.2020 (allerdings mit einem Zahlendreher und Fehler drin, also nicht eindeutig erkennbar, ganz konkret steht dort "01.01220"). Dies wurde mit mir am Tag des Vertragsabschlusses NICHT kommuniziert.
Mir wurde allerdings mitgeteilt, dass die Beiträge "aufgrund der Feiertage" verspätet, möglicherweise erst im Februar, abgebucht werden, da die "Buchhaltung langsam" sei. Dass der wahre Grund darin liegt, dass erst im Februar meine "offizielle" Mitgliedschaft beginnt, wurde mit keinem Wort erwähnt.
Ich habe für Dezember sowie für den Januar Beiträge gezahlt, die Beiträge wurden tatsächlich erst Anfang Februar abgebucht. In der Abbuchung steht im Verwendungszweck aber ganz klar "Beitrag 12/19 , Beitrag 01/20, Beitrag 02/20".

Nun habe ich den Vertrag fristgerecht gekündigt, und zwar zum Dezember 2020, da meines Wissens nach mein Vertrag im Dezember 2019 begonnen hat.
Ich wurde soeben telefonisch darüber informiert, dass meine Vertragslaufzeit noch bis Februar 2021 geht und die Kündigung so nicht möglich ist.

Ich halte das für eine ganz bewusste Täuschung von Kunden und weiß nicht, ob das rechtlich zulässig ist.
Für was, wenn nicht für eine Mitgliedschaft, habe ich im Dezember und Januar Beiträge gezahlt?
Und wie sieht es mit dem uneindeutigen Datum bei dem Beginn der Mitgliedschaft aus? Kann ich mich darauf berufen, um den verspäteten Beginn meiner Mitgliedschaft nicht hinnehmen zu müssen?

Viele Grüße!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2112 Beiträge, 734x hilfreich)

Zitat (von Kiwi88):
Und wie sieht es mit dem uneindeutigen Datum bei dem Beginn der Mitgliedschaft aus? Kann ich mich darauf berufen, um den verspäteten Beginn meiner Mitgliedschaft nicht hinnehmen zu müssen?


Würde ich zumindest so machen.
Steht in Deinem Vertrag als Laufzeit ausdrücklich 12 Monate?
Dann würde ich mich (anhand der Abbuchungen) darauf berufen, dass Vertragsbeginn Dez. 2019 war.
Eine nicht eindeutige Eintragung beim Datum darf nicht zu Deinen Lasten gehen.

Falls das Studio auf dem Vertragsende 02/21 besteht, dann soll es doch bitte erklären, mit welcher Berechtigung es für Dezember und Januar Beiträge abgebucht hat, wenn die Mitgliedschaft doch erst im Februar begonnen hat?

Über die IMO unrechtmäßige Abbuchung von Beiträgen während der Corona-bedingten Schließung gibt es hier auch schon mehrere Threads ...

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

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#2
 Von 
Kiwi88
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort!

Ja, es ist ausdrücklich ein Vertrag für 12 Monate.
Das Fitness-Studio versucht also, aus 12 Monaten 14 zu machen, indem Sie möglichst unauffällig den Beginn der Mitgliedschaft um zwei Monate vordatieren. Die Mitarbeiterin muss das so schnell und klammheimlich eingetragen haben, dass sie sich völlig verschrieben hat.

Ich habe nun ein ausführliches Schreiben aufgesetzt und auf die Kündigung zum 12/2020 bestanden. Auch habe ich den Original-Vertrag mit dem nicht nachvollziehbaren Datum gescannt und zugeschickt und auf die Mitgliedsbeiträge 12/19 und 01/20 hingewiesen.

Für die Abbuchungen während der Corona-Schließung soll es angeblich einen Gutschein geben, zumindest wurde dies auf der Homepage des Fitness-Studios vor einigen Wochen so angekündigt. Diese Stellungnahme haben sie allerdings wieder gelöscht, so dass ich auch in der Hinsicht gespannt bin und vom schlimmsten ausgehe.

Gibt es eine klare Regelung dazu, ob man diese Gutscheine noch während der Vertragslaufzeit einlösen können muss, oder ist es zulässig, dass das Studio die Zeit hinten an den Vertrag dranhängt? Das würde mir ehrlich gesagt nichts bringen, da ich die Kündigung bewusst eingereicht habe, weil ich zukünftig nicht mehr dort trainieren können werde.

Viele Grüße!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119492 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von Kiwi88):
Für die Abbuchungen während der Corona-Schließung soll es angeblich einen Gutschein geben

Würde ich nicht akzeptieren. Keine Leistung, kein Geld.



Zitat (von Kiwi88):
Gibt es eine klare Regelung dazu, ob man diese Gutscheine noch während der Vertragslaufzeit einlösen können muss,

Nein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Kiwi88
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ich habe inzwischen eine Stellungsnahme des Fitness-Studios per E-Mail erhalten.
Sie bestehen darauf, dass die Mitgliedschaft erst am 01.02.2020 begonnen hat. Im Dezember und Januar hätten mir alle im Vertrag inkludierten Leistungen zur Verfügung gestanden und die hierfür anfallenden "Nutzungsbeiträge" (abzugrenzen von den Mitgliedsbeiträgen) seien nach Beginn der Mitgliedschaft im Februar korrekt abgebucht worden.

Dass hier eine bewusste Täuschung von Kunden betrieben wird, wird vehement bestritten und interessanterweise im Nebensatz juristische Schritte wegen übler Nachrede angedroht.

Bezüglich des fehlerhaften Datums bedauert man, dass meine Kopie "undeutlich" zu lesen sei und man würde mir das Original einscannen und zuschicken, dies ist bisher aber nicht erfolgt.

Ich habe ein Bild von dem falschen Datum hochgeladen und würde mich über eine Einschätzung diesbezüglich freuen.
Hier das Bild: https://ibb.co/h1QM6BF

Macht dies den Vertrag - zumindest was den verspäteten Beginn zum 01.02.2020 angeht - ungültig? Ich habe den Vertrag in der Annahme unterschrieben, dass dieser mit dem Tag des Trainingsbeginns im Dezember beginnt und habe nicht realisiert, dass von der Mitarbeiterin klammheimlich ein alternierendes Datum an anderer Stelle eingetragen worden ist, zumal dies mit keinem Wort so besprochen war. Deswegen würde ich das gerne anfechten, zumal ich davon überzeugt bin, von diesem Fitness-Studio bewusst getäuscht worden zu sein, und ich wüsste gerne, ob ich eine Aussicht auf Erfolg habe.

Herzlichen Dank und viele Grüße!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Der 01.02 passt ja garnicht, da die "0" im Bereich der Jahreszahl fehlt.

Der Vertragsbeginn sollte daher der 01.01.2"0"20 sein.
Dass ergibt sich auch aus dem Zusammenhang, dass die Mitgliedschaft im Dezember beantragt wurde und keine Rückwirkung vereinbart worden ist. Letzteres ist aber nur eine Annahme von mir, die Du noch gegenprüfen musst.

Berry

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