Minijobber verpflichtet Schaden an Arbeitsgerät zu zahlen?

29. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
aimm
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Minijobber verpflichtet Schaden an Arbeitsgerät zu zahlen?

Guten Abend zusammen, eventuell kann mir hier jemand weiterhelfen.

Und zwar hat sich folgendes zugetragen:
Mein Partner hat während seines letzten Semesters als Minijobber bei einer Eventfirma gearbeitet, welche zum Teil natürlich mit sehr teuren Geräten hantiert.
Bei einem der Aufträge ist dabei durch ihn ein Schaden an einem 2000€ Gerät entstanden, welches zuerst ersetzt werden sollte, dann versuchte einer der Mitarbeiter erfolglos es eigenhändig zu reparieren und nun soll er 800€ Reparaturkosten zahlen.
Eine Versicherung gäbe es für die Geräte laut dem Chef nicht und eine private Haftpflicht würde für diesen Schaden ebenfalls nicht aufkommen, wofür er aber auch viel zu lange abgewartet hat (zumal ja noch selbst jemand Hand angelegt hat).
Der Chef sagt "das Gesetz sei auf seiner Seite" und jetzt wüsste ich gerne ob das tatsächlich der Fall ist, da mir die Forderung von 800€ Reparaturkosten an einen Minijobber, für einen Schaden der versehentlich und während der Arbeitszeit passiert ist, einfach furchtbar unangemessen vorkommt.

Ich würde mich freuen, wenn jemand antwortet, danke schon mal für die Hilfe! :)

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7147 Beiträge, 1495x hilfreich)

Hallo,
wenn der Chef sich so sicher ist, dann soll er doch auch das Gesetz und den Paragaphen nennen. Den wüsste ich auch gerne. Aber im Ernst: Fordern kann man viel. Hier müsste man schon eine mittlere Fahrlässigkeit nachweisen, um den Schaden zumindestens anteilig geltend machen zu können.

https://www.impulse.de/recht-steuern/rechtsratgeber/arbeitnehmerhaftung/3280236.html

Zitat:
Grundsätzlich besteht bei leichter Fahrlässigkeit keine Haftung: „Das sind entschuldbare Pflichtverletzungen, die jedem einmal passieren können", erklärt Prinz. Auch bei mittlerer Fahrlässigkeit haftet der Arbeitnehmer nur anteilig. Dass ausschließlich der Mitarbeiter für einen Schaden geradestehen muss, kommt nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor: „Dabei geht es um schwere Pflichtverletzungen, etwa dass Vorschriften nicht beachtet wurden." Ob nun einfache, mittlere oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, das entscheiden im Zweifel die Gerichte.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Letztendlich wird es aber darauf ankommen, auf welche Weise der Schaden entstanden ist, wer das verschuldet hat und wer welche Fehler gemacht hat.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

Das ist alles richtig. Zu ergänzen wäre, dass auch das Einkommen des Verursachers eine Rolle spielt.
Dass ein Minijober den ganzen Schaden zahlen soll, ist da höchst unwahrscheinlich, ausgenommen Vorsatz.
Also ruhig Blut!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32002 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von aimm):
Der Chef sagt "das Gesetz sei auf seiner Seite"
Ich vermute, der Chef wird deinem Partner seine Forderung mal schriftlich und begründet vorlegen.
DANN sollte man lesen könne, welche Recht er meint.
DANN könnte man hier empfehlen, was weiter zu tun sei.

Jetzt ist es (noch) nichts.
Vor allem nichts, was zu bezahlen wäre.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

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