Fitness-Studio nicht erreichbar. Zahlungen einstellen?

30. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
guest-12328.09.2020 23:52:48
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Fitness-Studio nicht erreichbar. Zahlungen einstellen?

Hallo zusammen,

ich bin bei einer Fitness-Kette angemeldet. Mein Vertrag sollte eigentlich am 22.09.20 auslaufen. Die Kündigungsbestätigung bekam ich noch vor ca. 1,5 Monaten per Mail.
Nachdem das Studio Anfang Juni wieder öffnete, wandte ich mich an die Verwaltung (die Leute im Studio vor Ort haben keine Befugnis für Vertragsfragen), um zu klären, was aus meinen gezahlten Beiträgen während Corona werden soll. Ich hatte bereits kurz nach Schließung geschrieben, dass ich allerlei publizierten Vertragsverlängerungen oder Gutschein-Optionen widerspreche.

Nun folgendes: Telefon-Hotline ist abgeschaltet. Per Mail kam auf mein Schreiben keine Antwort auf irgendeine meiner gestellten Fragen, sondern lediglich ein Schreiben, dass mein Vertrag bis zum 31.12.20 aufgrund von Corona verlängert wird (wohlgemerkt ist die Verlängerung länger als die coronabedingte Schließung...).
Nun kann ich Schreiben, was ich will, es kommt keine Reaktion mehr.
Zuletzt stellte ich eine Frist von zwei Wochen, diese einseitige Vertragsverlängerung rückgängig zu machen und meine Beiträge zu erstatten. Andernfalls drohte ich, die Einzugsermächtigung zu widerrufen und keine kommenden Beiträge mehr zu begleichen bis man mir antwortet. Die Frist läuft heute aus.

Ist es nun rechtens, dass ich angesichts der Unerreichbarkeit der zuständigen Personen, die Zahlung einstelle? Es geht um ca 60€, die ich während der Schließung gezahlt habe und natürlich um die einseitig ausgesprochene Vertragsverlängerung.
Ich könnte sicherlich per Einschreiben kommunizieren aber das sind ja Kosten, die ich letztlich zu tragen habe, was ich nicht einsehe. Außerdem kommuniziert das Studio Kündigungsbestätigungen etc. ja auch per Mail mit mir, weshalb ich davon ausgehe, dass das ein legitimer Weg ist.

Ich hoffe auf wertvolle Tipps

-- Editiert von fejix40 am 30.06.2020 13:59

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von fejix40):
Ist es nun rechtens, dass ich angesichts der Unerreichbarkeit der zuständigen Personen, die Zahlung einstelle?


Nein, nur für Abbuchungen nach dem richtigen Vertragsende. Der 22.09 wäre ungewöhnlich, oder haben die tatsächlich taggenaue Abrechnung?

Zitat (von fejix40):
Ich könnte sicherlich per Einschreiben kommunizieren aber das sind ja Kosten, die ich letztlich zu tragen habe, was ich nicht einsehe.
Aber Du hättest einen Nachweis für den Zugang Deiner Briefe, falls es zum Rechtsstreit kommt. Musst Du aber selbst wissen.

Zitat (von fejix40):
weshalb ich davon ausgehe, dass das ein legitimer Weg ist.
ja, legitim ist es schon, nur eben wenig rechtssicher.

Zitat (von fejix40):
um zu klären, was aus meinen gezahlten Beiträgen während Corona werden soll.

Was soll man da klären?
Erstmal gilt: Vertrag besteht, Beiträge sind zu zahlen.

Berry


1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12328.09.2020 23:52:48
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Nein, nur für Abbuchungen nach dem richtigen Vertragsende. Der 22.09 wäre ungewöhnlich, oder haben die tatsächlich taggenaue Abrechnung?

Man muss alle 6 Monate eine Servicepauschale vorauszahlen. Mein Vertrag gilt 23 Monate. Wenn ich nun 23 Monate + 1 Tag Mitglied bin, wird mir die nächste Pauschale abgebucht, obwohl ich diese ja gar nicht mehr "nutzen" kann...
Im Vertrag/AGBs steht nichts dazu, dass taggenau abgerechnet wird oder eben auch nicht. Auch steht, dass die Pauschale im voraus abgebucht wird aber nicht wofür diese eigentlich ist etc.


Zitat (von Sir Berry):
Erstmal gilt: Vertrag besteht, Beiträge sind zu zahlen.


Ich könnte natürlich bis zu meinem eigentlichen Vertragsende zahlen und dann einfach nicht mehr. Damit würden mir aber immer noch die 60€ fehlen und da der Laden unerreichbar ist, müsste ich rechtliche Schritte einleiten, wofür ich weder Lust noch Geld habe. Ich unterstelle einfach mal, dass das deren Kalkül ist.
Man möchte ja die extra Vertragszeit mit den während Corona bezahlten Beträgen verrechnen (=Gutschein). Ich gehe davon aus, dass mein Vertrag, wie ursprünglich vereinbart endet. Also spricht doch nichts dagegen, jetzt schon den "Gutschein" einzulösen damit mir noch der gesamte Wert zugute kommt.

Das ist wahrscheinlich alles nicht rechtens, aber genauso wenig von der Studio-Seite, oder? Also würden die mit Rechtsstreitigkeiten auch nicht besser stehen

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von fejix40):
Ich könnte sicherlich per Einschreiben kommunizieren aber das sind ja Kosten, die ich letztlich zu tragen habe, was ich nicht einsehe.

Dein Problem.



Zitat (von fejix40):
Ich hoffe auf wertvolle Tipps

Man wähle zwischen Rechtssicheheit und "aus Pribzip".
Wie sagte der Gralsritter so schön: "Wähle weise"


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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