Handwerker in meiner kleinen Wohnung 43qm durch Hausverwaltung angeordnet jetzt zu Coronazeiten

30. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
Ninarrr
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)
Handwerker in meiner kleinen Wohnung 43qm durch Hausverwaltung angeordnet jetzt zu Coronazeiten

Ich bin Risikopatientin, 57, starke Raucherin, und habe Angst mich anzustecken (Aerosole trotz Maske), wenn ich fremde Handwerker in meine kleine Wohnung lasse. Wir hatten einen Termin für den 18.3.20 für den Austausch der Gastherme (4-6Std Arbeitszeit für 2Handwerker), der wegen Corona abgesagt wurde. Nun soll der zeitnahe Austausch stattfinden, aber mir wäre ein späterer Zeitpunkt lieber, wenn sich die Krise entspannt hat. Kann die Hausverwaltung, trotz meiner Bedenken, mir eine Frist setzen? NINA

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Ja. Sie wird einen Termin im Zweifel sogar gerichtlich durchsetzen können.

Zum einen wird sich die Krise so schnell nicht entspannen.

Zum anderen zwingt dich ja niemand, im gleichen Raum wie die Handwerker zu sein. Bei Beachtung der entsprechenden Hygienerichtlinien ist keine signifikante Gefahr vorhanden.

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#2
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

Zitat (von Ninarrr):
Nun soll der zeitnahe Austausch stattfinden, aber mir wäre ein späterer Zeitpunkt lieber, wenn sich die Krise entspannt hat.
Ich wünsche allen, dass die Infektionssgefahr so entspannt bleibt wie derzeit (wenn man von den Brennpunkten absieht.)

Noch sind die meisten (Handwerker) nicht im Urlaub oder verreist gewesen. Das theoretische Infektionsrisiko ist (noch immer) sehr gering. Auf Grund der Jahreszeit kann problemlos durchgehend gelüftet werden. Wer weiß, wie es im Herbst und Winter aussieht...?



VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

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#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Bei Beachtung der entsprechenden Hygienerichtlinien ist keine signifikante Gefahr vorhanden.
Dein Wort in Gottes Ohr. Daran glauben muss man jedoch nicht.

Wenn sich nachher herausstellt, dass einer der Handwerker erkrankt war, dann wird auch der Teilnehmer mit ziemlicher Sicherheit in Quarantäne landen. Hygienemaßnahmen hin oder her. Die Ansteckungsgefahr ist definitiv da, wenn Menschen in geschlossenen Räumen über längere Zeit arbeiten und entsprechen atmen.

Ob das ausreicht, den Handwerkern des Vermieters den Zugang zu verweigern, kann ich nicht beurteilen. Es gibt einfach keine Urteile, die auf die aktuelle Lage übertragbar sind. Wenn die Therme nicht zwingend ausgetauscht werden muss, sehe ich zumindest Chancen für den Mieter den Zugang der Handwerker zu vermeiden oder zumindest für ausreichende Sicherheitsvorkehrungen zu sorgen.

Möglich wäre z.B., dass der Mieter sich die komplette Zeit über nicht in der Wohnung aufhält und der Vermieter unmittelbar nach Beendigung der Arbeiten die Wohnung komplett desinfizieren und ausreichend durchlüften lässt. Klar, es bleibt dann immernoch das Problem, dass sich Fremde unkontrolliert in der Wohnung aufhalten. Da sehe ich jedoch nicht, wie man mit akzeptablem Aufwand das Problem lösen kann.

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Ninarrr):
Kann die Hausverwaltung, trotz meiner Bedenken, mir eine Frist setzen?
Offenbar hat die HV dir schon eine Frist gesetzt?
Zitat (von Ninarrr):
Nun soll der zeitnahe Austausch stattfinden,


Du kannst selbstverständlich die HV bitten, den Termin nochmals nach hinten zu verschieben.
Aber ob die Aktion dann weniger riskant für dich wird?
Jünger wirst du nicht, Raucher bleibst du auch...und die Angst geht wahrscheinlich nie weg.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 510x hilfreich)

Was wäre denn die Alternative?
Wenn die Krise im Herbst/Winter nicht besser wird? Würde man dann eben ohne Therme auskommen?

Irgendwann muss man wohl den Austausch der Therme ermöglichen. (oder sich eine andere Wohnung suchen). Und ob das Risiko in den nächsten Monaten wirklich abnehmen wird, das weiss ja niemand. Vielleicht schaut man einfach mal, wie so die Zahlen im eigenen Landkreis sind und wie hoch damit das Ansteckungsrisiko tatsächlich ist

Evtl. kann man auch darüber nachdenken das eigene Risiko für die Zukunft zu senken, in dem man das Rauchen aufgibt

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#6
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Wenn sich nachher herausstellt, dass einer der Handwerker erkrankt war, dann wird auch der Teilnehmer mit ziemlicher Sicherheit in Quarantäne landen.


Wenn sie sich nicht länger mit den Handwerkern in einem Raum aufgehalten hat, mit Sicherheit nicht. Das sieht keinerlei Regelung vor.

Nach den Handwerkern gut durchlüften, fertig.

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#7
 Von 
nyr
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 79x hilfreich)

Zitat (von Ninarrr):
Ich bin Risikopatientin, 57, starke Raucherin, und habe Angst mich anzustecken (Aerosole trotz Maske), wenn ich fremde Handwerker in meine kleine Wohnung lasse.

Die aktuelle Studienlage deutet darauf hin, dass Rauchen einen deutlich schädigeren Einfluss hat als der (nicht mal notwendige) Kontakt zu zwei anderen gesellschaftlichen Mitgliedern. Möchte man tatsächlich das Risiko mindern, sollte man dort ansetzen.

Ich denke dieser Aspekt könnte auch vor Gericht eine Rolle spielen, da man es wohl nicht allzu ernst meint.

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#8
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Wenn sie sich nicht länger mit den Handwerkern in einem Raum aufgehalten hat, mit Sicherheit nicht.
Man muss sich noch nicht mal in der Wohnung aufhalten. Dann geht man halt raus an die frische Luft und lässt die Handwerker machen. Wenn sie gehen., sollen sie halt anrufen (bescheid sagen, dass die arbeiten beendet sind) und das Fenster aufmachen (durchlüften) dann ist doch alles erste Sahne, wenn man wieder zurückkehrt...

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#9
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
dann ist doch alles erste Sahne, wenn man wieder zurückkehrt...
Nö. Irgendwer müsste noch die Oberflächen der Wohnung desinfizieren bzw. ausreichend reinigen. Organisieren müsste das der Vermieter.

Im übrigen würde ich empfehlen, den Vermieter darauf hinzuweisen, wenn man sich während der Arbeiten nicht in der Wohnung aufhalten möchte. Der Vermieter muss dafür sorgen, dass das Eigentum und die Privatssphäre des Mieters nicht gestört sowie die Hygiene-Regeln eingehalten werden. Es sind seine Handwerker. Er muss sie im Zweifel beaufsichtigen (lassen) und dafür gerade stehen, wenn sie sich nicht an die Regeln halten.

PS: Hygiene-Regeln stehen erstmal nur irgendwo auf einem Papier. Die Praxis zeigt, dass sie entweder nicht konsequent eingehalten oder nicht hunderprozentig wirksam sind. Sonst gäbe es keine Ansteckungen. Wer glaubt, dass unbeaufsichtigte Handwerker die ganze mehrstündige Arbeitszeit über Masken tragen, der glaubt auch an den Weihnachtsman.

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#10
 Von 
nyr
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 79x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Organisieren müsste das der Vermieter.

Mit welcher Begründung?

Zitat (von cauchy):
Die Praxis zeigt, dass sie entweder nicht konsequent eingehalten oder nicht hunderprozentig wirksam sind. Sonst gäbe es keine Ansteckungen.

Das ist falsch. Die Regeln vermindern die Wahrscheinlichkeit nur, aber setzen sie nicht auf 0. Sonst würde man in Hochsicherheitslaboren ja auch nur diese Regeln anwenden.

Zitat (von cauchy):
Wer glaubt, dass unbeaufsichtigte Handwerker die ganze mehrstündige Arbeitszeit über Masken tragen, der glaubt auch an den Weihnachtsman.

Das halte ich für falsch. Bitte eine Quelle angeben.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat (von nyr):
Mit welcher Begründung?
§ 555a BGB oder § 555b BGB. Der Mieter muss solche Arbeiten ermöglichen. Das war's dann auch schon. Der Vermieter ist dafür verantwortlich, dass nach den Arbeiten alles wieder so ist wie vor den Arbeiten. Die Beseitigung möglicher Corona-Gefahren inklusive. Natürlich wird man für letzteres keine exakte Quelle nennen können, weil es keine Urteile zu dieser aktuellen Situation gibt.

Zitat (von nyr):
Zitat (von cauchy):
Die Praxis zeigt, dass sie entweder nicht konsequent eingehalten oder nicht hunderprozentig wirksam sind. Sonst gäbe es keine Ansteckungen.


Das ist falsch. Die Regeln vermindern die Wahrscheinlichkeit nur, aber setzen sie nicht auf 0.
Lese und verstehe was ich gesagt habe. Nicht hunderprozentig wirksam = die Wahrscheinlichkeit der Ansteckung ist größer als 0. Genau das habe ich geschrieben.

Zitat (von nyr):
Zitat (von cauchy):
Wer glaubt, dass unbeaufsichtigte Handwerker die ganze mehrstündige Arbeitszeit über Masken tragen, der glaubt auch an den Weihnachtsman.


Das halte ich für falsch. Bitte eine Quelle angeben.
Für den Weihnachtsmann? Kenne ich keine. Für den Glauben an die Rücksichtname der Menschheit gönne ich jedem seine Privatmeinung. Mir auch.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
nyr
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 79x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Lese und verstehe was ich gesagt habe. Nicht hunderprozentig wirksam = die Wahrscheinlichkeit der Ansteckung ist größer als 0. Genau das habe ich geschrieben.
Dann hättest du ein und und kein oder verwenden müssen. So besagt dein Satz, dass wenn sie konsequent eingehalten werden, sie hunderprozentig wirksam sind.

Zitat (von cauchy):
Für den Glauben an die Rücksichtname der Menschheit gönne ich jedem seine Privatmeinung.
Ich auch. Aber ich würde nicht daraus auf die Religion des Betreffenden schließen. Unsoziales Verhalten kommt in allen Religionen vor.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Irgendwer müsste noch die Oberflächen der Wohnung desinfizieren bzw. ausreichend reinigen.
Sagt wer?
Zitat (von Ninarrr):
und habe Angst mich anzustecken (Aerosole trotz Maske)
Aerosol = Schwebeteile in der Luft. Es genügt also ein Luftaustausch bei Angst vor Aerosol.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#14
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
Sagt wer?
Was sollen solche Kommentare? Es gibt keinen Gesetzestext oder Urteile, aus denen sich in Corona-Zeiten eindeutig jedes Detail ergibt. Man muss die bestehenden Gesetze nehmen und entsprechend interpretieren.

In seinem höchstpersönlichen Lebensbereich hat der Mieter das Recht, sich vor dem Virus sicher zu fühlen. Das ist ein sehr, sehr hohes Gut. Bequemlichkeit der Handwerker oder des Vermieters werden sicherlich nicht reichen, dieses Recht des Mieters einzuschränken.

Mir ist schon klar, dass offenbar viele Menschen glauben, Mundschutz löst alle Probleme. Wäre ja auch so bequem. Aber erstens ist das nicht der Fall und zweitens zeigt die Praxis, dass die Vorschriften häufig nicht konsequent eingehalten werden. Wie häufig, da darf gerne jeder seine eigene Meinung haben.

Zitat (von radfahrer999):
Aerosol = Schwebeteile in der Luft. Es genügt also ein Luftaustausch bei Angst vor Aerosol
Es gibt mehr als einen Übertragungsweg. Zumindest wird das vermutet. Schmierinfektion wird offenbar von den meisten Experten für möglich gehalten. Sonst müssten wir nicht ständig die Hände waschen. Um eine solche Ansteckung durch Scmierinfektion in der eigenen Wohnung zu verhindern, müsste man entweder lange genug warten (lange halten die Viren auf Oberflächen offenbar nicht durch) oder eben entsprechend alle Oberflächen fachmännisch reinigen, mit denen die Hanwerker in Berührung gekommen sein könnten. Da keiner weiß, wielange die Viren in der Realtität wirklich auf Oberflächen aktiv sind, ist Warten keine sinnvolle Herangehensweise.

Ich möchte mich hier nicht als Verfechter von übertriebener Hygiene darstellen. Der bin ich nicht. Aber mir scheint, dass einige Kommentatoren doch recht lax damit umgehen. Das ist okay, sofern sich das auf sie selber bezieht. Wenn andere betroffen sind, so ist jedoch zu akzeptieren, wenn diese ängstlich und entsprechend penibel in ihrer eigenen Wohnung sind. Es ist ein höchstpersönlicher Lebensbereich. Meiner Meinung nach ist alles machbare und alles sinnvolle zu tun, damit von dem notwendigen Eindringen in diesen Lebensbereich keine Gefahr ausgeht.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Was sollen solche Kommentare?
Ich dachte du hättest was, dass du der TE an die Hand geben kannst mit der sie argumentativ etwas vorbringen kann....

Zitat (von cauchy):
Es gibt keinen Gesetzestext oder Urteile, aus denen sich in Corona-Zeiten eindeutig jedes Detail ergibt.
Sich nur auf Gesetze oder Urteile zu versteifen ist nicht zielführend. Ich meinte eher eine publizierte Empfehlung einer Handwerkskammer, eines Fachverbandes oder des Zentralverbands. Diese könnte dann die TE nutzen um gegenüber dem Handwerksbetrieb zu argumentieren, dass es sich in dieser Zeit um einen "Quasi-Standard" handelt, den man auch von diesem Unternehmen verlangt.Ich war da prinzipiell zu faul zum recherchieren. Ist deine Argumentationskette, nicht meine. Schade, dass du da bisher nichts vorlegen konntest..

Zitat (von cauchy):
Man muss die bestehenden Gesetze nehmen und entsprechend interpretieren.
Ein Blick über den Tellerrand wäre evtl. auch nicht verkehrt und in diesem Falle eher zielführend.

Zitat (von cauchy):
In seinem höchstpersönlichen Lebensbereich hat der Mieter das Recht, sich vor dem Virus sicher zu fühlen.
Ja, und da dies des Mieters Lebensbereich ist, kann er /sie diesen auch seinen/ihren Wünschen nach desinfizieren.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
Ja, und da dies des Mieters Lebensbereich ist, kann er /sie diesen auch seinen/ihren Wünschen nach desinfizieren.
Natürlich kann er. Aber das ändert nicht, dass dies meiner Meinung nach Aufgabe des Vermieters wäre. Sollte der Vermieter sich weigern, kann der Mieter natürlich auch selber beauftragen und die Durchführung der Arbeiten solange verweigern, bis der der Vermieter ausreichend Vorschuss auf diese Arbeiten geleistet hat, § 555a (3) BGB.

Zitat (von radfahrer999):
Diese könnte dann die TE nutzen um gegenüber dem Handwerksbetrieb zu argumentieren, dass es sich in dieser Zeit um einen "Quasi-Standard" handelt, den man auch von diesem Unternehmen verlangt.I
Der Mieter hat mit dem Handwerksbetrieb nichts zu tun. Inbesondere muss und sollte er nicht mit diesem diskutieren. Der Vermieter ist der Auftraggeber der Handwerker und der Vermieter ist auch der alleinige Ansprechpartner des Mieters.

Im übrigen ändern sich Empfehlungen fast im Tagesrythmus und von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Da macht es absolut keinen Sinn, irgendwoher irgendwas herauszukramen. Natürlich kann der Mieter bei seinem Gesundheitsamt nachfragen, welche gesetzlichen Regelungen bei ihm vor Ort gelten. Nur bezweifle, dass sich dort wirklich bindende, klare rechtliche Vorgaben auftun werden.

Aber nochmal: Ich persönlich hätte kein riesen Problem mit Handwerkern in meiner Wohnung. Aber ich verstehe, wenn andere damit ein Problem haben. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Richter in dieser Situation die Durchführung von mehrstündigen Arbeiten ohne abschließende ausreichende Reinigung bzw. Desinfektion absegnen würde. Es ist immer ein Abwägen der unterschiedlichen Interessen. Mir erscheint eine Reinigung/Desinfektion ein geringer Preis für den Vermieter zu sein, wenn dies ihm die Durchsetzung seiner Interessen gegenüber den Interessen des Mieters auf Sicherheit in der eigenen Wohnung ermöglicht.

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