10%-Überstunden-Klausel im Arbeitsvertrag

30. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
guest-12302.07.2020 10:19:53
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
10%-Überstunden-Klausel im Arbeitsvertrag

Hallo Zusammen,

es geht um eine Klausel im Arbeitsvertrag "10 % Überstunden pro Monat sind mit dem Gehalt abgegolten" (den genauen Wortlaut müsste ich nachschlagen). Ich bin eine "normale" Bürokauffrau mit vertraglich 40 Wochenstunden und normalem Gehalt. Beim Recherchieren bin ich auf Erläuterungen gestoßen, dass so eine Klausel eigentlich nur bei höheren Positionen mit höherem Gehalt in den Arbeitsvertrag mit aufgenommen wird.

Nun meine Fragen:
1. Ist diese Klausel heutzutage noch rechtens?
2. Bedeutet das bei 40 Wochenstunden also 160 Monatsstunden, dass 16 Überstunden jeden Monat quasi verfallen?
3. Dürfen dann bis zu 16 Überstunden pro Monat auch nicht ausgeglichen werden (also Zeitausgleich)?

Habe beim Recherchieren im Internet nichts eindeutiges gefunden.

Danke vorab für eure Antworten!

-- Editiert von Morello am 30.06.2020 17:21

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Morello):
1. Ist diese Klausel heutzutage noch rechtens?

Das hat nichts mit "heutzutage" zu tun - im Gegenteil, solche Klauseln sind schon wieder stark im kommen.



Zitat (von Morello):
2. Bedeutet das bei 40 Wochenstunden also 160 Monatsstunden, dass 16 Überstunden jeden Monat quasi verfallen?

Ja, wenn der AG die nicht abruft verfallen die - da ist nichts mit nacharbeiten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12302.07.2020 10:19:53
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

So, habe den genauen Wortlaut noch mal nachgeschlagen.

Was bedeutet "Überstunden bis zu 10% der wöchentlichen Arbeitszeit sind im Gehalt enthalten."?

Was bedeutet das in Stunden auf den Monat gesehen? 4 Stunden pro Woche oder 4 pro Monat?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Morello):
Was bedeutet "Überstunden bis zu 10% der wöchentlichen Arbeitszeit sind im Gehalt enthalten."?

Das sollte sich aus dem Kontext ergeben - am besten mal die ganze Klausel posten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Der Arbeitgeber hätte gerne, dass seine Arbeitnehmer ohne Bezahlung oder Ausgleich bei Bedarf eben 4 Stunden pro Woche mehr arbeiten. Manche Arbeitgeber sehen das als Freifahrtschein, die Mehrarbeit jeden Monat oder jede Woche abzurufen, manche meinen die Klausel ernst, eben als Ausnahmefall.
Als Arbeitnehmer bleibt die Überlegung, ob man 2 Tage jeden Monat mehr ohne Bezahlung arbeiten will. Gerade angesichts des normalen Gehalts fehlt mir hier der Grund, sowas zu unterschreiben.
Nach Tarif wird hier aber nicht gezahlt? Dann würden ja die Mehrarbeitsstunden höchstwahrscheinlich zur Unterschreitung des tariflich vereinbarten Gehalts führen.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2332 Beiträge, 364x hilfreich)

Also ich würde das so interpretieren:

Im (monatlichen) Gehalt sind Überstunden bis zu 10% der vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit enthalten. Also 4 Stunden pro Monat. Ich denke aber diese Interpretation müsste man gerichtlich durchsetzen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.291 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.