Also ich wollte als erstes nur mal loswerden, dass das hier ein suuuuuper Forum ist. Einfache schnelle Antworten von mehreren Teilnehmern. Top.
Um so mehr man liesst um so mehr komm ich durcheinander.
Nun gleich zu meiner Frage:
Wie rechne ich den Verpflegungsmehraufwand aus wenn meine Arbeitszeit wie folgt ausgesehen hat.
Erster Tag
8:00 Arbeitsbeginn in der Firma
10:00 Start zum ersten Kunden
12:00-13:00 Mittag
14:00 Kunde
17:00 Ankunft im Hotel von der Firma bezahlt ohne Frühstück oder sonstiges
=normaler 8 Std Arbeitstag mit Übernachtung, dann eigentlich 14Euro?
Zweiter Tag
8:00 Abreise im Hotel
8:30 Kunde
14:00-15:00 Mittag
19:30 Ankunft in der Firma,
=Arbeitstag mit 10,5 Std, wieder nur 14Euro?
Ist es egal wie lange ich am zweiten Tag Arbeite?
Habe diese Seite: https://www.onlinesteuerrecht.de/reisekosten/#/index genommen. Und da kommt 28Euro raus.
Dann habe ich noch diese Seite: https://steuerrechner.com.de/Verpflegungspauschale.php genommen. Und da kommt 48 Euro raus.
Kommt halt immer drauf an ob es An- Abreisetage sind oder 8-24 Stunden Abwesenheitstage.
-- Editiert von Moderator am 01.07.2020 16:14
-- Thema wurde verschoben am 01.07.2020 16:14
Verpflegungsmehraufwand An-Abreisetage oder 8-24 Std
30. Juni 2020
Thema abonnieren
Frage vom 30. Juni 2020 | 22:36
Von
Status: Frischling (33 Beiträge, 0x hilfreich)
Verpflegungsmehraufwand An-Abreisetage oder 8-24 Std
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#1
Antwort vom 1. Juli 2020 | 11:27
Von
Status: Unbeschreiblich (47640 Beiträge, 16840x hilfreich)
Zitat:Ist es egal wie lange ich am zweiten Tag Arbeite?
Ja
Zitat:Habe diese Seite: https://www.onlinesteuerrecht.de/reisekosten/#/index genommen. Und da kommt 28Euro raus.
Das ist ja auch richt, da 14+14=28
Zitat:Dann habe ich noch diese Seite: https://steuerrechner.com.de/Verpflegungspauschale.php genommen. Und da kommt 48 Euro raus.
Weil da noch eine Übernachtungspauschale in Höhe von 20€ eingerechnet wird. Die gibt es aber nur, wenn der AG die Hotelkosten nicht ersetzt.
Zitat:Kommt halt immer drauf an ob es An- Abreisetage sind oder 8-24 Stunden Abwesenheitstage.
Nicht wirklich. Einen 8-24 Stunden Abwesenheitstag hat man dann, wenn man am gleichen Tag wieder nach Hause zurückkehrt. Dafür gibt es dann auch 14€.
Nur wenn man an einem Tag die vollen 24 Stunden abwesend ist, dann bekommt man dafür 28€. Das passiert aber nur dann, wenn man mindestens an 3 Tagen abwesend ist, also:
Anreisetag - Aufenthaltstag - Abreisetag
Das wären dann: 14€ + 28€ + 14€ = 56€
-- Editiert von hh am 01.07.2020 11:31
#2
Antwort vom 1. Juli 2020 | 13:14
Von
Status: Unbeschreiblich (32255 Beiträge, 5668x hilfreich)
Hier je Tag 14,-
1x fürs Abendessen am Ort X---am 1. Tag
1 x fürs Frühstück am Ort X--- am 2. Tag
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#3
Antwort vom 1. Juli 2020 | 16:32
Von
Status: Unbeschreiblich (47640 Beiträge, 16840x hilfreich)
Zitat:Hier je Tag 14,-
Richtig
Zitat:1x fürs Abendessen am Ort X---am 1. Tag
1 x fürs Frühstück am Ort X--- am 2. Tag
Die 14€ gelten auch dann, wenn man am ersten Tag vor dem Frühstück losgefahren ist und am zweiten Tag nach dem Abendessen zurück gekommen ist.
Sie gelten aber auch, wenn man am ersten Tag nach dem Abendessen losgefahren ist und am 2. Tag vor dem Frühstück zurück gekommen ist.
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