Hallo zusammen,
ich wurde nun namentlich in einen Vollstreckungsbescheid meiner damaligen Mitbewohnerin genannt.
Ich hatte nur ein Untermietervertag, war aber nie im direkten Mietverhältnis mit meinen damaligen Vermieter.
Der Vollstreckungsbescheid wurde Mai 2018 angeblich angereicht (per Briefkasten), allerdings haben wir den beide nie zu Gesicht bekommen. Nun wurde meiner Mitbewohnerin (Hauptmieterin) zwei Jahre (Juni 2020) später als Kopie zugesendet. Da unser damaliger Vermieter uns fristlos kündigen wollte und Sie ihm auch daraufhingehend gekündigt hat, sind wir im Juli 2018 auch ausgezogen.
Inwiefern hat der Vermieter Anspruch an mich als Untermieter?
Ist ein Vollstreckungsbescheid nach Auszug überhautp noch gültig?
Wir haben immer unsere Miete pünktlich bezahlt.
Er versucht gerade uns zwei Jahre Mietrückstände, seit dem wir nicht mehr da wohnen anzuhängen...
Kautionszusage haben wir im März 2020 vor Gericht gewonnen.
Danke für eine erste Einschätzung.
Liebe Grüße Jacqueline
Vollstreckungsbescheid -Untermieter
1. Juli 2020
Thema abonnieren
Frage vom 1. Juli 2020 | 10:38
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vollstreckungsbescheid -Untermieter
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#1
Antwort vom 1. Juli 2020 | 11:22
Von
Status: Junior-Partner (5048 Beiträge, 1959x hilfreich)
Auf dem Vollstreckungsbescheid steht Ihr Name?
#2
Antwort vom 1. Juli 2020 | 13:08
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Antragsgegner hauptmieterin, der antragsgegner wird in als gesamtschuldner in Anspruch genommen mein Name (das einzige wo er auftaucht), habe aber kein Schreiben erhalten
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 1. Juli 2020 | 13:16
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
ZitatEr versucht gerade uns zwei Jahre Mietrückstände, seit dem wir nicht mehr da wohnen anzuhängen... :
Es ist kein Versuch mehr - ein Vollstreckungsbescheid ist ein vollstreckbarer Titel ...
#4
Antwort vom 1. Juli 2020 | 13:48
Von
Status: Senior-Partner (6419 Beiträge, 2316x hilfreich)
Der Sachverhalt ist so wirr geschildert, dass NICHTS klar wird.
Der Satz:
Zitat:Antragsgegner hauptmieterin, der antragsgegner wird in als gesamtschuldner in Anspruch genommen mein Name (das einzige wo er auftaucht), habe aber kein Schreiben erhalten
stellt lediglich klar, dass die Hauptmieterin Antragsgegnerin sein soll.
Der Satzteil:
klärt null. Sinn voll wäre gewesen mitzuteilen, welcher vollständiger Wortlaut in dem Vollstreckungsbescheid (wenn es denneiner ist) denn vor und hinter dem zitierten Text steht.Zitat:mein Name (das einzige wo er auftaucht),
Und zwischen einem Mahnbeschied und einem Vollstreckungsbescheid (Überschirft) ist auch zu unterscheiden.
Ein Vollstreckungsbescheid ergeht erst, wenn gegen einen Mahnbescheid KEIN Widerspruch erhoben wurde.
#5
Antwort vom 1. Juli 2020 | 13:59
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2998x hilfreich)
So, wie beschrieben, trifft der Sachverhalt nicht zu.
Das ergibt sich allein aus den Daten.
Berry
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