Vollstreckungsbescheid -Untermieter

1. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
Jacqueline51
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vollstreckungsbescheid -Untermieter

Hallo zusammen,

ich wurde nun namentlich in einen Vollstreckungsbescheid meiner damaligen Mitbewohnerin genannt.
Ich hatte nur ein Untermietervertag, war aber nie im direkten Mietverhältnis mit meinen damaligen Vermieter.
Der Vollstreckungsbescheid wurde Mai 2018 angeblich angereicht (per Briefkasten), allerdings haben wir den beide nie zu Gesicht bekommen. Nun wurde meiner Mitbewohnerin (Hauptmieterin) zwei Jahre (Juni 2020) später als Kopie zugesendet. Da unser damaliger Vermieter uns fristlos kündigen wollte und Sie ihm auch daraufhingehend gekündigt hat, sind wir im Juli 2018 auch ausgezogen.

Inwiefern hat der Vermieter Anspruch an mich als Untermieter?
Ist ein Vollstreckungsbescheid nach Auszug überhautp noch gültig?
Wir haben immer unsere Miete pünktlich bezahlt.

Er versucht gerade uns zwei Jahre Mietrückstände, seit dem wir nicht mehr da wohnen anzuhängen...
Kautionszusage haben wir im März 2020 vor Gericht gewonnen.

Danke für eine erste Einschätzung.

Liebe Grüße Jacqueline

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Auf dem Vollstreckungsbescheid steht Ihr Name?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jacqueline51
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Antragsgegner hauptmieterin, der antragsgegner wird in als gesamtschuldner in Anspruch genommen mein Name (das einzige wo er auftaucht), habe aber kein Schreiben erhalten

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Jacqueline51):
Er versucht gerade uns zwei Jahre Mietrückstände, seit dem wir nicht mehr da wohnen anzuhängen...

Es ist kein Versuch mehr - ein Vollstreckungsbescheid ist ein vollstreckbarer Titel ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Der Sachverhalt ist so wirr geschildert, dass NICHTS klar wird.

Der Satz:

Zitat:
Antragsgegner hauptmieterin, der antragsgegner wird in als gesamtschuldner in Anspruch genommen mein Name (das einzige wo er auftaucht), habe aber kein Schreiben erhalten

stellt lediglich klar, dass die Hauptmieterin Antragsgegnerin sein soll.

Der Satzteil:
Zitat:
mein Name (das einzige wo er auftaucht),
klärt null. Sinn voll wäre gewesen mitzuteilen, welcher vollständiger Wortlaut in dem Vollstreckungsbescheid (wenn es denneiner ist) denn vor und hinter dem zitierten Text steht.

Und zwischen einem Mahnbeschied und einem Vollstreckungsbescheid (Überschirft) ist auch zu unterscheiden.
Ein Vollstreckungsbescheid ergeht erst, wenn gegen einen Mahnbescheid KEIN Widerspruch erhoben wurde.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

So, wie beschrieben, trifft der Sachverhalt nicht zu.

Das ergibt sich allein aus den Daten.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

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