Hallo miteinander,
ich habe mich extra hier angemeldet, weil ich schon sehr viele Beiträge zu dem Thema gelesen habe. Nun hat es mich auch "erwischt". Zu meinem konkreten Fall:
Ich habe einen Brief am 19.06.2020 und zwei Briefe am 23.06.2020 erhalten.
Jeder Brief bezieht sich auf die Hauptforderung: Kaufvertrag Spotify GmbH über Klarna AB
Die Hauptforderungen sind vom 09.05.2015, 09.06.2015 und 09.07.2015.
Die 9,99 EUR Hauptforderung wurden jedes Mal auf über 100 EUR Gesamtforderung gebracht.
Auch, wenn ich mir sehr sicher bin, dass ich keine offenen Forderungen habe, kann ich mich nach 5 Jahren nicht mehr daran erinnern.
Einen der Briefe habe ich geschwärzt hochgeladen: Link 1 & Link 2.
Ich freue mich über eure Unterstützung!
Mit freundlichen Grüßen
-- Editiert von Fehlanzeige am 01.07.2020 10:49
UGV Inkasso GmbH - Klarna - Spotify
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Die Forderungen sind verjährt. Ich würde das dem Inkasso in einem Einzeiler schicken und klar machen, dass weitere Bettelbriefe ggf. in einem Einschalten eines Anwalts auf deren Kosten resultieren.
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
ZitatDie Forderungen sind verjährt. :
Das habe ich mir auch schon fast gedacht, war mir aber unsicher, weil ich auch dazu keine konkreten Angaben im Netz gefunden habe.
ZitatIch würde das dem Inkasso in einem Einzeiler schicken und klar machen, dass weitere Bettelbriefe ggf. in einem Einschalten eines Anwalts auf deren Kosten resultieren. :
Ich habe eine Vorlage gefunden, die ich für passend halte, kann ich diese verwenden? Vorlage
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ich würde wirklich nur einen Einzeiler schreiben. Also "Ist verjährt. Tschüss".
Aber du kannst auch diese Vorlage verwenden.
ZitatIch würde wirklich nur einen Einzeiler schreiben. :
Ich etwas mehr:
Die Forderung ist verjährt.
Eine Belästigung durch weitere Bettelbriefe beantworte ich ohne weitere Kommunikation mittels negativer Feststellungsklage durch meinen Anwalt.
ZitatDie Forderung ist verjährt. :
Eine Belästigung durch weitere Bettelbriefe beantworte ich ohne weitere Kommunikation mittels negativer Feststellungsklage durch meinen Anwalt.
Der gefällt mir. Geht morgen so per Einschreiben in die Post.
Falls es eine Reaktion geben sollte, melde ich mich wieder.
-- Editiert von Fehlanzeige am 01.07.2020 20:42
Hallo, mir ist das gleiche passiert!!!
Ich habe auch von *** ein Schreiben wegen Spotify bekommen.
Spotify hat mir allerdings bestätigt (schriftlich) dass keine Forderung gegen mich vorlag.
Meine angeblichen Forderungen waren auch von 2015!!!
Was für ein Zufall...
Auf keinen Fall zahlen!
Mich haben sie am Telefon angeschrien, weil ich meinte ich regle das per Anwalt und rufe bei dem Amtsgericht an, bei welchen angeblich ein Verfahren vorliegt wegen der spotify Sache.
Richtige Verbrecher!!!
Zitat:Spotify hat mir allerdings bestätigt (schriftlich) dass keine Forderung gegen mich vorlag.
Dann würde ich damit zur Polizei gehen. Strafanzeige gegen die Mitarbeiter der *** wegen Verdacht des gewerblichen Betruges. Verdacht, dass die bei der *** das frei erfunden haben. Du hast ja schriftlich, dass gegen dich nichts vorliegt.
Hat sich schon jemand mal mit der Begründung der höheren Zinsen der Modenbacher auseinandergesetzt?
"Wegen Gewinnverlust aus unterbliebener Reinvestition in Factoringkauf"…wieso packen sie nicht gleich Kontoführungsgebühren mit drauf? :D
Zitat:Hat sich schon jemand mal mit der Begründung der höheren Zinsen der Modenbacher auseinandergesetzt?
Kategorie "frei erfunden". Da gibt es nicht viel mehr zu sagen. Wenn man dagegen vorgeht, also beispielsweise rechtzeitig dem Mahnbescheid widerspricht u.ä., versuchen sie es gar nicht, diesen angeblichen Gewinnverlust nachzuweisen. Das sagt bereits vieles aus.
Hallo.
Gegen die *** Inkasso sowie die FKH OHG und FKH GbR lief ein Strafverfahren gegen den Inhaber. Ich habe auch selbst Strafantrag gestellt. Vor 3 Monaten wurde der Geschäftsführer zu einer Geldstrafe wegen Betrug in Höhe von 1 Mio Euro verurteilt.
Auf jeden Fall solltest du die Forderung widersprechen und nicht nur auf die Verjährung berufen. Lass die Verjährung erstmal weg. Wenn es zu Klage kommt dann kannst du dich auf die Verjährung berufen. Grund ist wenn du die Forderung nicht widerspricht dann werden die dich bei Auskunfteien melden.
Interessant ist, dass die *** mit Ordnungsgeld bereits angedroht wurde falls sie erstmalig Verbrauchern mit 13,25 % Zinsen anschreiben.
http://inkassowatch.org/rechtskraeftiges-unterlassungsurteil-gegen-***-inkasso-wegen-verzugszinsbegruendung-sowie-herleitung-einer-hauptforderung-aus-kontokorrent-im-inkasso-erstanschreiben/
Bitte schick die Briefe an diese Adresse und jetzt es ist Zeit, dass sie endlich viel Geld bezahlen.
Hier der richtige Link: https://www.infodienst-schuldnerberatung.de/wp-content/uploads/2018-LG-FrankenthalOLG-Zweibr%C3%BCcken-untersagen-Verzugsschaden-Begr%C3%BCndungPROVEA-Kontokorrent-durch-UGV-anonym.pdf
-- Editiert von The Mentalist am 13.07.2020 14:35
Aufgrund der Verjährung lässt sich auch leicht erkennen das nie echtes Intresse an einer gerichtlichen Beitreibung der Forderung bestanden hat
Moin. Ich habe auch einen Brief bekommen. Allerdings nicht direkt über *** inkasso sondern über die Rechtsanwaltskanzlei am Modenbach (vormals Wehnert & Kollegen / Harthausen)
Hier wird auch gesagt, dass ich die Schreiben von *** Inkasso GmbH ignoriert hätte ( die sind nicht mal bei mir angekommen).. soviel dazu.
Die Hauptforderung: Ursprungsgläubiger Klarna AB - Kaufvertrag vom 13.08.2014 seien 9,99€ gewesen.
bisherige Verzugsschäden: gem.§§ 284.286 BGB, entspr. § 13 RVG Ziff. 23, 7002 110,88 ergibt zusammen 120,87€...
Soll dies bis 17.08.2020 zahlen.
Verzugszinsen von 13,25% aus 9,99€ vom 18.02.2015...
so wie ich in diversen foren und google einträgen gelesen habe, soll man auf keinen fall bezahlen.
Was mir aufgefallen ist, hier ist nicht genau beschrieben, wie sich das zusammen setzt. bzw wofür.
Liebe grüße
Ist der Betrag tituliert? Ansonsten verjährt.
ZitatIst der Betrag tituliert? Ansonsten verjährt. :
Nein, keinen Titel! Das ist das 1. mal das ich sowas bekommen habe.
Edit* Auch wenn es verjährt ist besteht dann trotzdem noch eine gefahr? wie muss ich jetzt weiter machen/reagieren wenn noch mehr solcher briefe kommen sollte von dem unternehmen.
Liebe grüße
-- Editiert von Dameritas am 13.08.2020 09:56
Leere täglich deinen Briefkasten. Theoretisch könnte versucht werden, einen Mahnbescheid zu erwirken. Diesem solltest du dann bei Gericht widersprechen.
Also: Nur auf Gerichtsbriefe reagieren.
ZitatLeere täglich deinen Briefkasten. Theoretisch könnte versucht werden, einen Mahnbescheid zu erwirken. Diesem solltest du dann bei Gericht widersprechen. :
Also: Nur auf Gerichtsbriefe reagieren.
Okay dann bedanke ich mich erstmal für die Hilfe. war überrumpelt. von der Sachlage.
Zum glück gibt es ja noch mehr die aus Erfahrung mit sowas sprechen können.
Liebe grüße
Moini!
Nochmal kurze Aktuallisierung,
Die Rechtsanwaltskanzlei hat mir Heute einen gelben brief vom Amtsgericht Mayen zukommen lassen
Wie ich mitlerweile herrausgefunden haben, Gehört das inkasso unternehmen inklusive der Rechtsanwaltskanzlei und Sogar Teile des Amtsgerichts mayen zusammen.
Ich werde nun wiederspruch gegen diesen bescheid einreichen und dann ist die frage was ich noch machen muss. Zumal hier jetzt drin steht, dass die Forderung seit dem 18.02.15 an den Antragsteller abgetreten bzw. auf ihn übergegangen ist. Früherer Gläubiger: Klarna AB in 111 34 Stockholm, schweden. Unten drunter steht noch:
Zitat: "Der Antragsteller hat erklärt, dass der Anspruch von einer Gegenleistung abhänge, diese aber erbracht sei." Zitat ende. Soll ich das beigelegte schreiben nun ausfüllen oder lieber nicht ?! So eine Situation hatte ich noch nicht.
Liebe grüße
Zitatund Sogar Teile des Amtsgerichts mayen zusammen. :
Wo hat man denn den Unfug her?
ZitatSoll ich das beigelegte schreiben nun ausfüllen oder lieber nicht :
Welches beigelegte Schreiben?
Wo die die es geschrieben haben diese info her haben weiß ich nicht... Habe es nur aufgeschnappt.
Naja nun, es ist laut überschrift ein mahnbescheid des Amtsgerichts Mayen.
Hier ist auch ein vordruck für einen wiederspruch
ZitatHabe es nur aufgeschnappt. :
Vergiss den Unfug - hoffentlich war das andere was man aufgeschnappt hat nicht von gleicher Qualität ...
ZitatNaja nun, es ist laut überschrift ein mahnbescheid des Amtsgerichts Mayen. :
Hier ist auch ein vordruck für einen wiederspruch
Ja, den wollte man ja schon hier
ZitatIch werde nun wiederspruch gegen diesen bescheid einreichen :
einreichen.
Was genau man macht, kommt ganz darauf an, ob man nun "spielen" will - dazu muss man aber etwas Nerven haben - oder nicht.
ZitatWo die die es geschrieben haben diese info her haben weiß ich nicht... Habe es nur aufgeschnappt. :
Naja, der juristische Laie denkt sich das vermutlich, weil die meisten Mahnbescheide von dem IB vom AG Mayen kommen. Aber das liegt einfach da dran, dass die räumlich für die FKH OHG zuständig sind.
Nur ums nochmal klarzustellen: Es gibt in Deutschland mehr als 10 Mahngerichte: https://www.mahngerichte.de/de/mahngerichte.html
Zuständig sind die am Geschäftssitz des Gläubigers!
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