UGV Inkasso GmbH - Klarna - Spotify

1. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
Fehlanzeige
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
UGV Inkasso GmbH - Klarna - Spotify

Hallo miteinander,

ich habe mich extra hier angemeldet, weil ich schon sehr viele Beiträge zu dem Thema gelesen habe. Nun hat es mich auch "erwischt". Zu meinem konkreten Fall:

Ich habe einen Brief am 19.06.2020 und zwei Briefe am 23.06.2020 erhalten.

Jeder Brief bezieht sich auf die Hauptforderung: Kaufvertrag Spotify GmbH über Klarna AB
Die Hauptforderungen sind vom 09.05.2015, 09.06.2015 und 09.07.2015.

Die 9,99 EUR Hauptforderung wurden jedes Mal auf über 100 EUR Gesamtforderung gebracht.

Auch, wenn ich mir sehr sicher bin, dass ich keine offenen Forderungen habe, kann ich mich nach 5 Jahren nicht mehr daran erinnern.

Einen der Briefe habe ich geschwärzt hochgeladen: Link 1 & Link 2.

Ich freue mich über eure Unterstützung!

Mit freundlichen Grüßen

-- Editiert von Fehlanzeige am 01.07.2020 10:49

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



24 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Die Forderungen sind verjährt. Ich würde das dem Inkasso in einem Einzeiler schicken und klar machen, dass weitere Bettelbriefe ggf. in einem Einschalten eines Anwalts auf deren Kosten resultieren.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Fehlanzeige
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Zitat (von mepeisen):
Die Forderungen sind verjährt.


Das habe ich mir auch schon fast gedacht, war mir aber unsicher, weil ich auch dazu keine konkreten Angaben im Netz gefunden habe.

Zitat (von mepeisen):
Ich würde das dem Inkasso in einem Einzeiler schicken und klar machen, dass weitere Bettelbriefe ggf. in einem Einschalten eines Anwalts auf deren Kosten resultieren.


Ich habe eine Vorlage gefunden, die ich für passend halte, kann ich diese verwenden? Vorlage

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich würde wirklich nur einen Einzeiler schreiben. Also "Ist verjährt. Tschüss".

Aber du kannst auch diese Vorlage verwenden.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Ich würde wirklich nur einen Einzeiler schreiben.

Ich etwas mehr:
Die Forderung ist verjährt.
Eine Belästigung durch weitere Bettelbriefe beantworte ich ohne weitere Kommunikation mittels negativer Feststellungsklage durch meinen Anwalt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Fehlanzeige
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Die Forderung ist verjährt.
Eine Belästigung durch weitere Bettelbriefe beantworte ich ohne weitere Kommunikation mittels negativer Feststellungsklage durch meinen Anwalt.


Der gefällt mir. Geht morgen so per Einschreiben in die Post.

Falls es eine Reaktion geben sollte, melde ich mich wieder.

-- Editiert von Fehlanzeige am 01.07.2020 20:42

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Vanessa.94
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, mir ist das gleiche passiert!!!
Ich habe auch von *** ein Schreiben wegen Spotify bekommen.
Spotify hat mir allerdings bestätigt (schriftlich) dass keine Forderung gegen mich vorlag.
Meine angeblichen Forderungen waren auch von 2015!!!
Was für ein Zufall...
Auf keinen Fall zahlen!
Mich haben sie am Telefon angeschrien, weil ich meinte ich regle das per Anwalt und rufe bei dem Amtsgericht an, bei welchen angeblich ein Verfahren vorliegt wegen der spotify Sache.
Richtige Verbrecher!!!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Spotify hat mir allerdings bestätigt (schriftlich) dass keine Forderung gegen mich vorlag.

Dann würde ich damit zur Polizei gehen. Strafanzeige gegen die Mitarbeiter der *** wegen Verdacht des gewerblichen Betruges. Verdacht, dass die bei der *** das frei erfunden haben. Du hast ja schriftlich, dass gegen dich nichts vorliegt.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Hat sich schon jemand mal mit der Begründung der höheren Zinsen der Modenbacher auseinandergesetzt?
"Wegen Gewinnverlust aus unterbliebener Reinvestition in Factoringkauf"…wieso packen sie nicht gleich Kontoführungsgebühren mit drauf? :D

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Hat sich schon jemand mal mit der Begründung der höheren Zinsen der Modenbacher auseinandergesetzt?

Kategorie "frei erfunden". Da gibt es nicht viel mehr zu sagen. Wenn man dagegen vorgeht, also beispielsweise rechtzeitig dem Mahnbescheid widerspricht u.ä., versuchen sie es gar nicht, diesen angeblichen Gewinnverlust nachzuweisen. Das sagt bereits vieles aus.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Krups77
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo.

Gegen die *** Inkasso sowie die FKH OHG und FKH GbR lief ein Strafverfahren gegen den Inhaber. Ich habe auch selbst Strafantrag gestellt. Vor 3 Monaten wurde der Geschäftsführer zu einer Geldstrafe wegen Betrug in Höhe von 1 Mio Euro verurteilt.
Auf jeden Fall solltest du die Forderung widersprechen und nicht nur auf die Verjährung berufen. Lass die Verjährung erstmal weg. Wenn es zu Klage kommt dann kannst du dich auf die Verjährung berufen. Grund ist wenn du die Forderung nicht widerspricht dann werden die dich bei Auskunfteien melden.
Interessant ist, dass die *** mit Ordnungsgeld bereits angedroht wurde falls sie erstmalig Verbrauchern mit 13,25 % Zinsen anschreiben.

http://inkassowatch.org/rechtskraeftiges-unterlassungsurteil-gegen-***-inkasso-wegen-verzugszinsbegruendung-sowie-herleitung-einer-hauptforderung-aus-kontokorrent-im-inkasso-erstanschreiben/

Bitte schick die Briefe an diese Adresse und jetzt es ist Zeit, dass sie endlich viel Geld bezahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Krups77
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Aufgrund der Verjährung lässt sich auch leicht erkennen das nie echtes Intresse an einer gerichtlichen Beitreibung der Forderung bestanden hat

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Dameritas
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Moin. Ich habe auch einen Brief bekommen. Allerdings nicht direkt über *** inkasso sondern über die Rechtsanwaltskanzlei am Modenbach (vormals Wehnert & Kollegen / Harthausen)

Hier wird auch gesagt, dass ich die Schreiben von *** Inkasso GmbH ignoriert hätte ( die sind nicht mal bei mir angekommen).. soviel dazu.

Die Hauptforderung: Ursprungsgläubiger Klarna AB - Kaufvertrag vom 13.08.2014 seien 9,99€ gewesen.
bisherige Verzugsschäden: gem.§§ 284.286 BGB, entspr. § 13 RVG Ziff. 23, 7002 110,88 ergibt zusammen 120,87€...

Soll dies bis 17.08.2020 zahlen.
Verzugszinsen von 13,25% aus 9,99€ vom 18.02.2015...
so wie ich in diversen foren und google einträgen gelesen habe, soll man auf keinen fall bezahlen.

Was mir aufgefallen ist, hier ist nicht genau beschrieben, wie sich das zusammen setzt. bzw wofür.

Liebe grüße

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Ist der Betrag tituliert? Ansonsten verjährt.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Dameritas
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von The Mentalist):
Ist der Betrag tituliert? Ansonsten verjährt.


Nein, keinen Titel! Das ist das 1. mal das ich sowas bekommen habe.
Edit* Auch wenn es verjährt ist besteht dann trotzdem noch eine gefahr? wie muss ich jetzt weiter machen/reagieren wenn noch mehr solcher briefe kommen sollte von dem unternehmen.

Liebe grüße

-- Editiert von Dameritas am 13.08.2020 09:56

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Leere täglich deinen Briefkasten. Theoretisch könnte versucht werden, einen Mahnbescheid zu erwirken. Diesem solltest du dann bei Gericht widersprechen.

Also: Nur auf Gerichtsbriefe reagieren.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Dameritas
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Leere täglich deinen Briefkasten. Theoretisch könnte versucht werden, einen Mahnbescheid zu erwirken. Diesem solltest du dann bei Gericht widersprechen.

Also: Nur auf Gerichtsbriefe reagieren.


Okay dann bedanke ich mich erstmal für die Hilfe. war überrumpelt. von der Sachlage.
Zum glück gibt es ja noch mehr die aus Erfahrung mit sowas sprechen können.

Liebe grüße

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Dameritas
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Moini!

Nochmal kurze Aktuallisierung,

Die Rechtsanwaltskanzlei hat mir Heute einen gelben brief vom Amtsgericht Mayen zukommen lassen
Wie ich mitlerweile herrausgefunden haben, Gehört das inkasso unternehmen inklusive der Rechtsanwaltskanzlei und Sogar Teile des Amtsgerichts mayen zusammen.

Ich werde nun wiederspruch gegen diesen bescheid einreichen und dann ist die frage was ich noch machen muss. Zumal hier jetzt drin steht, dass die Forderung seit dem 18.02.15 an den Antragsteller abgetreten bzw. auf ihn übergegangen ist. Früherer Gläubiger: Klarna AB in 111 34 Stockholm, schweden. Unten drunter steht noch:
Zitat: "Der Antragsteller hat erklärt, dass der Anspruch von einer Gegenleistung abhänge, diese aber erbracht sei." Zitat ende. Soll ich das beigelegte schreiben nun ausfüllen oder lieber nicht ?! So eine Situation hatte ich noch nicht.

Liebe grüße

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von Dameritas):
und Sogar Teile des Amtsgerichts mayen zusammen.

Wo hat man denn den Unfug her?



Zitat (von Dameritas):
Soll ich das beigelegte schreiben nun ausfüllen oder lieber nicht

Welches beigelegte Schreiben?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Dameritas
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Wo die die es geschrieben haben diese info her haben weiß ich nicht... Habe es nur aufgeschnappt.

Naja nun, es ist laut überschrift ein mahnbescheid des Amtsgerichts Mayen.
Hier ist auch ein vordruck für einen wiederspruch

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von Dameritas):
Habe es nur aufgeschnappt.

Vergiss den Unfug - hoffentlich war das andere was man aufgeschnappt hat nicht von gleicher Qualität ...




Zitat (von Dameritas):
Naja nun, es ist laut überschrift ein mahnbescheid des Amtsgerichts Mayen.
Hier ist auch ein vordruck für einen wiederspruch

Ja, den wollte man ja schon hier
Zitat (von Dameritas):
Ich werde nun wiederspruch gegen diesen bescheid einreichen

einreichen.


Was genau man macht, kommt ganz darauf an, ob man nun "spielen" will - dazu muss man aber etwas Nerven haben - oder nicht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Tehlak
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 283x hilfreich)

Zitat (von Dameritas):
Wo die die es geschrieben haben diese info her haben weiß ich nicht... Habe es nur aufgeschnappt.


Naja, der juristische Laie denkt sich das vermutlich, weil die meisten Mahnbescheide von dem IB vom AG Mayen kommen. Aber das liegt einfach da dran, dass die räumlich für die FKH OHG zuständig sind.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Nur ums nochmal klarzustellen: Es gibt in Deutschland mehr als 10 Mahngerichte: https://www.mahngerichte.de/de/mahngerichte.html

Zuständig sind die am Geschäftssitz des Gläubigers!

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.056 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen