Garantieverkürzung?

1. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
Eifelbube
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Garantieverkürzung?

Guten Tag ins Forum,

im November 2019 habe ich einen Küchenblock zur Ausstattung einer Ferienwohnung bei POCO gekauft. Es ist nebensächlich, dass die Wohnung wegen Corona erstmalig im Juni 2020 vermietet werden konnte.

Zu erwähnen ist, dass ich nur diese eine Ferienwohnung anstatt Festvermietung in meinem Zweifamiliehaus betreibe.

Nun ging bei einer weiteren Vermietung der Kühlschrank, Marke VESTEL, auf einmal nicht mehr. Kein Licht innen und auch keine Kühlung. POCO hat mich an einen technischen Kundendienst verwiesen, der mir heute folgendes schreibt:

"leider können wir Ihrem Wunsch nicht entsprechen, da die Garantielaufzeit abgelaufen ist. Da das Gerät in eine Ferienwohnung steht hatte das Gerät 6 Monate Garantie. In diesem Fall bitten wir Sie einen kostenpflichtigen Techniker vor Ort zu beauftragen."

Hat der technische Service recht, oder werde ich abgewimmelt?

Meinen herzlichen Dank für Ihre / Eure Meinung.




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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Eifelbube):
Hat der technische Service recht

Das wird man erfahren, wenn man die Garantiebedingungen des Garantiegebers liest...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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