Schäden bei Auszug - Übernahmeprotokoll enthielt nur Zählerstände

2. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
Augury
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Schäden bei Auszug - Übernahmeprotokoll enthielt nur Zählerstände

Hallo!

Wenn ein Mieter auszieht, aber nur ein Zählerprotokoll bei Einzug unterzeichnet wurde, wie verhält es sich mit Schäden, von denen der Vermieter behauptet, der Mieter habe sie verschuldet?
Der Vormieter sagt auch ganz klar, dass auch er am selben Übergabetag nur ein Zählerprotokoll unterzeichnet hat, jedoch nirgends Mängel erfasst wurden. Könnte es dem aktuellen Mieter helfen, dass der Vormieter noch weiß, was es an Macken gab, bei denen aber der Vermieter "ein Auge zugedrückt hat" bei ihm?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Augury):
wie verhält es sich mit Schäden, von denen der Vermieter behauptet, der Mieter habe sie verschuldet?

Wie immer, der Vermieter müsste es nachweisen und der Mieter sich notfalls entlasten.



Zitat (von Augury):
Könnte es dem aktuellen Mieter helfen, dass der Vormieter noch weiß, was es an Macken gab, bei denen aber der Vermieter "ein Auge zugedrückt hat" bei ihm?

Kar.
Am besten gibt er Dir das schriftlich.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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