Hallo zusammen, ich habe vor fast 2 Wochen einen Fernseher bei Saturn erstanden. Es war ein Aktionspreis und wurde mit "Mehrwertsteuer geschenkt" beworben. Nach der Bestellung wurde eine Bestellbestätigung versendet. Diese führt einen Bruttopreis von 1999€ abzüglich der "Mehrwertsteuert geschenkt!" 319,16€ auf und eine "enthaltene MwSt." von 268,21 was einen Kaufpreis von 1697,84 bedeutet.
Nach heutigem Versand wurde mit eine Rechnugn geschickt, welche nun weiterhin einen Bruttopreis von 1999€ inkl. 16% MwSt. abzüglich der "Mehrwertsteuert geschenkt!" 319,16€ aufweist und daher weiterhin einen Kaufpreis von 1697,84 bedeutet.
Dies bedeutet, dass Saturn den Nettobetrag nachträglich angepasst hat. Ist das so rechtlich in Ordnung oder nicht? Danke für Eure Zeit!
Nachträgliche Anpassung des Nettobetrages (Saturn Online-Shop)
2. Juli 2020
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Frage vom 2. Juli 2020 | 12:11
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachträgliche Anpassung des Nettobetrages (Saturn Online-Shop)
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#1
Antwort vom 2. Juli 2020 | 12:39
Von
Status: Unbeschreiblich (120357 Beiträge, 39879x hilfreich)
ZitatIst das so rechtlich in Ordnung :
Verbraucher vereinbaren in der Regel einen Bruttopreis, von daher ist dieser maßgebend.
#2
Antwort vom 2. Juli 2020 | 13:06
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:ZitatIst das so rechtlich in Ordnung :
Verbraucher vereinbaren in der Regel einen Bruttopreis, von daher ist dieser maßgebend.
Und da spielt es keine Rolle, dass sich in der Bestellbestätigung der Bruttopreis anders zusammensatzt, als in der rechnung nach Versand? Das würde ja bedeuten, dass Händler unter Umständen bewusst hätten Lieferungen zurückhalten können, um das Leistungsdatum in den neuen Monat zu bringen und dann bei gleichen Bruttopreisen einen höheren Nettopreis erziehlen zu können.
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#3
Antwort vom 2. Juli 2020 | 14:44
Von
Status: Student (2124 Beiträge, 328x hilfreich)
ZitatUnd da spielt es keine Rolle, dass sich in der Bestellbestätigung der Bruttopreis anders zusammensatzt, als in der rechnung nach Versand? Das würde ja bedeuten, dass Händler unter Umständen bewusst hätten Lieferungen zurückhalten können, um das Leistungsdatum in den neuen Monat zu bringen und dann bei gleichen Bruttopreisen einen höheren Nettopreis erziehlen zu können. :
Korrekt, das wäre aber dann ein Problem VerkäuferStaat und nicht VerkäuferKunde.
Dennoch gibt es durchaus Stimmen, die in solch einem Vorgehen eine Versteckte Preiserhöhung sähen.
Die Zusätzliche Besonderheit "Mehrwertsteuer geschenkt" könnte diese Ansicht aber auch umkehren.
Final wird sich damit ggf. ein Gericht auseinander setzen müssen. Oder jemand Abmahnberechtigtes. Wobei hier fraglich ist, da der Endkunde wie bereits geschrieben wurde, keinerlei Nachteil widerfährt.
#4
Antwort vom 2. Juli 2020 | 14:55
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Korrekt, das wäre aber dann ein Problem VerkäuferStaat und nicht VerkäuferKunde.
Dennoch gibt es durchaus Stimmen, die in solch einem Vorgehen eine Versteckte Preiserhöhung sähen.
Die Zusätzliche Besonderheit "Mehrwertsteuer geschenkt" könnte diese Ansicht aber auch umkehren.
Final wird sich damit ggf. ein Gericht auseinander setzen müssen. Oder jemand Abmahnberechtigtes. Wobei hier fraglich ist, da der Endkunde wie bereits geschrieben wurde, keinerlei Nachteil widerfährt.
Alles klar. Vielen Dank für die bisherigen Antworten!
-- Editiert von shatterator am 02.07.2020 14:55
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