Ermittlungen zu einem Verkehrsunfall

3. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
Tumos
Status:
Beginner
(122 Beiträge, 74x hilfreich)
Ermittlungen zu einem Verkehrsunfall

Hallo Zusammen,
ich habe heute ein Schreiben von der Polizei erhalten, bei dem ich Angaben zu meiner Person und Fahrzeug machen soll. Des Weiteren soll ich mich unerlaubt vom Unfallort entfernt haben.

Tatsächlich gehen wir (meine Frau und ich) immer am selben Tag (so auch am angebl. Unfalltag) einkaufen und parken auf besagten Parkplatz (Unfallort). Was genau passiert ist, steht nicht in dem Dokument. Meine Frau und ich können uns auch nicht erinneren, einen Unfall verursacht zu haben. Einzig was mir einfiel ist die Tatsache, dass es an einem der vergangenen Einkaufstage so klang, als sei im Kofferraum etwas umgefallen beim Rückwärts ausparken. Ich war unsicher. Das Fahrzeug hinter mir hatte einen Fahrradgepäckträger auf der Kupplung. Allerdings der Rundumblick und Spiegel zeigten keine Schäden o. ä.. Auch war nichts zu spüren gewesen und beim (langsamen) weg fahren war auch nichts zu sehen (Schäden, abgebrochene Teile o. ä.). Es gab auch keine Passanten die darauf hindeuteten, dass etwas nicht stimmte. Später endeckte ich am Fahrzeug einen etwa 2cm Lackkratzer (zwischen Schmutzablagerungen) an der Stoßstange auf der Rückseite vom Fahrzeug, ob das jedoch davon stammt ... keine Ahnung.

Wie sollte ich mit dem Sachverhalt umgehen? Grundsätzlich stehe ich dazu, wenn hier ein Fehlverhalten durch mich vorliegt. Allerdings möchte ich den Vorgang jetzt sauber aufarbeiten. Welche Konsequenzen drohen gegebenenfalls?

Danke
Tumos

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120371 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Tumos):
Wie sollte ich mit dem Sachverhalt umgehen?

Mal bei der Versicherung nachfragen, ob dort ein Schaden gemeldet wurde.
Ansonsten würde ich erst mal Akteneinsicht beantragen bzw. beauftragen.
Geht auch gleich hier neben an: http://www.123recht.net/rechtshop.asp?Keyword=akteneinsicht



Zitat (von Tumos):
Welche Konsequenzen drohen gegebenenfalls?

Verurteilung strafrechtlich und Regressforderungen zivilrechtlich.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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