Einäscherung als deutsch Marokkaner und Ex-Muslim?

4. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
gali1989
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Einäscherung als deutsch Marokkaner und Ex-Muslim?

Hallo,

Ich wusste nicht wohin mit dem Thread.

Es feht um folgendes:

A ist in Deutschland geboren und besitzt neben der deutschen auch die marokkanische Staatsbürgerschaft. A hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.

A ist als Moslem geboren. Ist jedoch momentan nicht gläubig (Atheist). Bei marokkanern ist res üblich, dass dir Familie die Leiche nach Marokko transportiert (die Kosten übernehmen sie immer) dort wird die Leiche von einem Imam gewaschen dann gebetet und bestattet. Dies will A aber nicht.

A kennt jedoch viele, welche gegen ihren Testament diese Prozeduren durchgeführt wurden.

B ist det Vater von A und will es nicht wahr haben. Er pocht auf eine islamische Beerdigung.

Fragen :

1-reicht es, wenn A ein Testament aufsetzt und eine Einäscherung möchte?
2- kann die Familie eine islamische Bestattung durchsetzen?
3- spielt es eine Rolle, dass A auch marokkaner ist?
4- A hat beim Einwohnermeldeamt immer angegen, keiner Religion zugrhörig zu sein.

Danke

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22 Antworten
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#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von gali1989):
A ist als Moslem geboren. Ist jedoch momentan nicht gläubig (Atheist).
Ich meine, das geht beides nicht. Ist aber für die Fragen wohl egal.

zu 1. nein, weil die muslimische Familie sich nicht daran halten wird.
zu 2. ja, sie werden es so machen, wie sie es gewöhnt sind.
zu 3. nein, Marokkaner ist (nur) die Nationalität
zu 4. das interessiert bei einer muslimischen Familie, die die Bestattung dann organisiert, keine Rolle.

Stirbt denn A vor seinem Vater B, der (jetzt) das Sagen hat?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von gali1989):
1-reicht es, wenn A ein Testament aufsetzt und eine Einäscherung möchte?

Nein, es würde auch jemanden benötigen der die Umsetzung des Wunsches überwacht und der auch mit den entsprechenden Vollmachten ausgestattet ist.



Zitat (von gali1989):
2- kann die Familie eine islamische Bestattung durchsetzen?

Wenn sie ein entsprechendes Gerichtsurteil hätte
Oder alternativ sich den Wünschen widersetzt und "einfach macht". Wobei der "Export" einer Leiche nicht so einfach ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
gali1989
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von gali1989):
A ist als Moslem geboren. Ist jedoch momentan nicht gläubig (Atheist).
Ich meine, das geht beides nicht. Ist aber für die Fragen wohl egal.

zu 1. nein, weil die muslimische Familie sich nicht daran halten wird.
zu 2. ja, sie werden es so machen, wie sie es gewöhnt sind.
zu 3. nein, Marokkaner ist (nur) die Nationalität
zu 4. das interessiert bei einer muslimischen Familie, die die Bestattung dann organisiert, keine Rolle.

Stirbt denn A vor seinem Vater B, der (jetzt) das Sagen hat?


Natürlich geht das. Als Moslem wegen den Eltern geboren. Jedoch selbst ist man nicht Moslem. Was ist daran komisch?

Was muss A konkret machen um eine einäscherung durchzusetzen? Ein Bestattungsinstitut bezahlen für eine Einäscherung? A wird wohl vor B sterben.

Wenn die Polizei von einem Testament mitbekommt, dann darf die Bundespolizei am Flughafen doch nicht einfach eine Leiche nach marokko transportieren lassen obwohl A im Testament gegen eine Ausfuhr ist!

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#4
 Von 
gali1989
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von gali1989):
1-reicht es, wenn A ein Testament aufsetzt und eine Einäscherung möchte?

Nein, es würde auch jemanden benötigen der die Umsetzung des Wunsches überwacht und der auch mit den entsprechenden Vollmachten ausgestattet ist.



Zitat (von gali1989):
2- kann die Familie eine islamische Bestattung durchsetzen?

Wenn sie ein entsprechendes Gerichtsurteil hätte
Oder alternativ sich den Wünschen widersetzt und "einfach macht". Wobei der "Export" einer Leiche nicht so einfach ist.


Wie gesagt. A ist nachweislich kein Moslem. So auch beim Einwohnermeldeamt eingetragen. Was für ein Urteil?

Bedeutet also, jeder der in Deutschland stirbt ist der Familie und der Gesellschaft ausgesetzt? Gegen den eindeutlichen Willen des gestorbenen?

A hat leider niemanden der es durchsetzen kann.

Kann ein Anwalt dies machen? Wenn ja, welche Kosten würden ungefähr fällig sein?

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von gali1989):
Wenn die Polizei von einem Testament mitbekommt, dann darf die Bundespolizei am Flughafen

Zum eine interessiert die Polizei das Testament nicht, zum anderen wird sie auch die andere Polizie nicht darüber informieren.



Zitat (von gali1989):
Wie gesagt. A ist nachweislich kein Moslem. So auch beim Einwohnermeldeamt eingetragen.

Irrelevant.



Zitat (von gali1989):
Bedeutet also, jeder der in Deutschland stirbt ist der Familie und der Gesellschaft ausgesetzt? Gegen den eindeutlichen Willen des gestorbenen?

Der Gesellschaft in der Regel nicht.
Die Erben / die Familie ist bestattungspflichtig - ob sie die Wünsche des Verstorbenen berücksichtigt ist dann denen überlassen



Zitat (von gali1989):
Kann ein Anwalt dies machen?

Durchaus.
Jedoch muss auch der Anwalt erst mal den Tod mitbekommen. Bekommt B den zuerst mit, wird problematisch.



Zitat (von gali1989):
Wenn ja, welche Kosten würden ungefähr fällig sein?

Das müsste man den Anwalt fragen.


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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von gali1989):
Jedoch selbst ist man nicht Moslem.
Sorry. Wann ist A denn beim Islam *ausgetreten*?
Solche Wechsel sind im Islam nun mal nicht vorgesehen. Von komisch habe ich nichts geschrieben. Es ist auch gar komisch, sondern eher traurig, dass die Familie den letzten Willen von A nicht respektiert.
Zitat (von gali1989):
Was muss A konkret machen um eine einäscherung durchzusetzen?
Sich nicht von der Familie nach Marokko überführen zu lassen. Und beim Sterben nicht bei der Familie sein.
Zitat (von gali1989):
Ein Bestattungsinstitut bezahlen für eine Einäscherung?
Sowieso muss ein Bestattungsinstitut beauftragt werden. Dann sollte A den Vertrag mit einem solchen Institut machen und dort genau festlegen, welche Wünsche A hat. Und evtl. dort sein Testament hinterlegen.
Zitat (von gali1989):
Wenn die Polizei von einem Testament mitbekommt,
Warum und wie sollte die Polizei davon erfahren?
Zitat (von gali1989):
So auch beim Einwohnermeldeamt eingetragen
Das ist doch nebensächlich, wenn die Familie partout die islamische Bestattung in Marokko will.
Zitat (von gali1989):
A ist nachweislich kein Moslem.
Diesen Nachweis kann A wohl leider nicht erbringen.
Zitat (von gali1989):
A hat leider niemanden der es durchsetzen kann.
Da gäbe es schon Hilfe.
Wie und wann ist A denn deutsch geworden?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Sich nicht von der Familie nach Marokko überführen zu lassen.

Leichen pflegen die Eigenschaft zu haben, das sie sich nicht wehren können...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

@HvS
Kannst du bei solch sensiblem Thema den Sachverhalt nicht aus dem Text der beiden Sätze erkennen und verstehen ?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#9
 Von 
gali1989
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von gali1989):
Jedoch selbst ist man nicht Moslem.
Sorry. Wann ist A denn beim Islam *ausgetreten*?
Solche Wechsel sind im Islam nun mal nicht vorgesehen. Von komisch habe ich nichts geschrieben. Es ist auch gar komisch, sondern eher traurig, dass die Familie den letzten Willen von A nicht respektiert.
Zitat (von gali1989):
Was muss A konkret machen um eine einäscherung durchzusetzen?
Sich nicht von der Familie nach Marokko überführen zu lassen. Und beim Sterben nicht bei der Familie sein.
Zitat (von gali1989):
Ein Bestattungsinstitut bezahlen für eine Einäscherung?
Sowieso muss ein Bestattungsinstitut beauftragt werden. Dann sollte A den Vertrag mit einem solchen Institut machen und dort genau festlegen, welche Wünsche A hat. Und evtl. dort sein Testament hinterlegen.
Zitat (von gali1989):
Wenn die Polizei von einem Testament mitbekommt,
Warum und wie sollte die Polizei davon erfahren?
Zitat (von gali1989):
So auch beim Einwohnermeldeamt eingetragen
Das ist doch nebensächlich, wenn die Familie partout die islamische Bestattung in Marokko will.
Zitat (von gali1989):
A ist nachweislich kein Moslem.
Diesen Nachweis kann A wohl leider nicht erbringen.
Zitat (von gali1989):
A hat leider niemanden der es durchsetzen kann.
Da gäbe es schon Hilfe.
Wie und wann ist A denn deutsch geworden?


A ist in Deutschland geboren und aufgewachsen. Die deutsche Staatsbürgerschaft hat er seitdem er 20 ist.

Ich bitte um eventuelle Adressen oder Hilfsorganisationen. Denn A wird, so der Arzt, nicht mehr lange leben.

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#10
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
Sorry. Wann ist A denn beim Islam *ausgetreten*?
Solche Wechsel sind im Islam nun mal nicht vorgesehen.
Was für ein irrsinniger Unfug. Der A ist kein Moslem und das haben auch Sie jetzt einfach mal so hinzunehmen. Ganz bestimmt sind nicht Sie es, der darüber entscheidet, wer nun Moslem ist oder nicht.

Abgesehen davon verändern Sie den Sachverhalt.

Sowieso stürzen Ssie sich nur wieder auf irgendwelche völlig irrelevanten Details in den Auführungen der anderen User.

Zitat:
kann die Familie eine islamische Bestattung durchsetzen?
Das Problem ist: Praktisch gesehen wird sie das vermutlich können. Wer soll sie daran hindern?

In der Theorie mag es entscheidend auf den Willen des A ankommen.

Der Normalfall sieht aber so aus: Der A verstirbt. Er wird unverzüglich durch die Angehörigen bestattet. Alternativ wird die zuständige Behörde (Ordnungsamt) oder etwa ein behandelnder Arzt (Krankenhaus?) die Familie kontaktieren beziehungsweise die Bestattung selber veranlassen. Die "Standardbestattung" ist dann (zumindest in einzelnen Bundesländern) die Ersbestattung. Das ist keine Bestatttung nach islamischen Ritus, aber nunmal auch keine Feuerbestattung. Irgendwann wird dann vielleicht mal das Testament des A gefunden. Dann ist es schon zu spät.

Vielleicht findet die Familie das Testament auch schon vorher. Aber dann lässt sie es "verschwinden". Und schon erfährt niemand von dem Testament und dem Willen des A.

Das Problem des A ist also eher praktischer Natur. Er benötigt eine Person, die nach seinem Tod alles weitere veranlasst und dazu auch den Willen des A nachweisen kann.

Zitat:
Denn A wird, so der Arzt, nicht mehr lange leben.
Dann kann er auch den Arzt auf seinen ausdrücklichen Wunsch hinweisen. Dass das genügen wird, will ich damit nicht sagen.

Ob der A nun Moslem ist oder nicht, scheint nicht entscheidend zu sein. Auch nicht dessen Staatsangehörigkeit. Nur sollte er aufpassen, dass er in Deutschland verstirbt (nicht in Marokko).

Lebt die Familie überhaupt in Deutschland?

In welchem Bundesland lebt der A?

3x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von gali1989):

1-reicht es, wenn A ein Testament aufsetzt und eine Einäscherung möchte?

Rechtlich ja. Ob dann jemand aus der Familie das widerrechtlich unterläuft, ist eine andere Frage.
Man sollte dann rechtzeitig jemanden mit der Durchführung der Bestattung beauftragen, das kann man machen.
Zitat:
2- kann die Familie eine islamische Bestattung durchsetzen?

Nein. Nicht, wenn der Verstorbene etwas anderes bestimmt hat.
Zitat:
3- spielt es eine Rolle, dass A auch marokkaner ist?

In Deutschland nicht.
Zitat:
4- A hat beim Einwohnermeldeamt immer angegen, keiner Religion zugrhörig zu sein.

Das spielt rechtlich keine Rolle.

Auch wenn er in der Kirche wäre, kann er eine nicht-kirchliche Bestattung für sich bestimmen.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Die Erben / die Familie ist bestattungspflichtig - ob sie die Wünsche des Verstorbenen berücksichtigt ist dann denen überlassen

Das ist schlicht falsch. Die Bestattungspflichtigen haben sich an Verfügungenzu halten, die der Verstorbene zu Lebzeiten für seine Bestattung gemacht hat. (Sie können es nur ablehnen, Kosten zu übernehmen, die über die "üblichen Kosten" hinausgehen. Das tun sie aber im beschriebenen Beispiel nicht.)

-- Editiert von eh1960 am 05.07.2020 01:46

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Anami):
@HvS
Kannst du bei solch sensiblem Thema den Sachverhalt nicht aus dem Text der beiden Sätze erkennen und verstehen ?

Das kann er generell nur schwer...

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Zuckerberg):
Das ist keine Bestatttung nach islamischen Ritus, aber nunmal auch keine Feuerbestattung.

Es soll wohl auch in Deutschland in diversen Städten eine Bestattung nach islamischen Ritus möglich sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Eff123
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 50x hilfreich)

Der A sollte sich an seinen Arzt wenden - dieser kann ihm Adressen wie Caritas o.ä. in der Umgebung nennen.

Weiterhin sollte ( wie schon geschrieben ) der A einen Bestatter beauftragen und seine Wünsche schriftlich dort niederlegen. Dieses auch dem Arzt mitteilen.

Und am besten den Kontakt zur Famile - wenn möglich - einschränken, damit diese nicht als erste vom Ableben des A Kenntnis erhält.

Eine 100 %Ige Sicherheit, dass die Wünsche nach As Ableben erfüllt werden, wird es nicht geben.

Religion und Staatsangehörigkeit des A spielen hier nur eine untergeordnete Rolle. Es kann jedem passieren, dass die eigenen Wünsche nach dem Ableben nicht respektiert werden.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38388 Beiträge, 13987x hilfreich)

Wichtig ist, dass der Betroffene selbst Vorsorge betreibt. Jemandem eine Vollmacht über den Tod hinaus erteilen, klar bestimmen, schriftlich und schnell vorlegbar, wie man sich das alles vorstellt. Das Testament wird im Zweifel ja wesentlich später eröffnet, das hilft nach dem Tod gar nicht. Denn ohne so eine schriftliche Verfügung wird der Bestatter in der Regel bei Muslimen und Juden kein Krematorium finden, welches eine Einäscherung vornimmt.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Zuckerberg):
Der A ist kein Moslem und das haben auch Sie jetzt einfach mal so hinzunehmen.
Nein, und sorry, ich muss das nicht hinnehmen.
A wäre seit Geburt Moslem und es gibt für Moslems keine Möglichkeit, Atheist zu werden.

Das fehlende Kreuz bei der Anmeldung im Einwohnermeldeamt und die deutsche Staatsbürgerschaft sind leider auch keine hilfreichen Merkmale, den Vater B oder die traditionell gläubige Familie von ihrer *Pflicht* abzuhalten, die islamische Bestattung eben im Heimat-/Geburtsland zu veranlassen.

Das Problem ist nicht der nicht gelebte Glaube oder die private Abwendung vom Islam--- sondern der Vater B, der sein Kind und dessen Willen nicht respektiert.

Zitat (von Zuckerberg):
Ganz bestimmt sind nicht Sie es, der darüber entscheidet, wer nun Moslem ist oder nicht.
Ganz bestimmt nicht. Wie käme ich dazu?
Zitat (von Zuckerberg):
Sowieso stürzen Ssie sich nur wieder auf irgendwelche völlig irrelevanten Details in den Auführungen der anderen User.
Was ist denn irrelevant?
Zitat (von Zuckerberg):
Der Normalfall sieht aber so aus:
Der Normalfall liegt hier nicht vor. Und falsch beschrieben noch dazu. Ist also irrelevant.
Zitat (von Zuckerberg):
Er benötigt eine Person, die nach seinem Tod alles weitere veranlasst und dazu auch den Willen des A nachweisen kann
Nö. A benötigt solch eine Person schon vor dem Tod. Danach wäre es wohl in diesem Fall zu spät.
Nichts anderes habe ich ausgedrückt...Verstehst du evtl. nur nicht?
Der Vater des A hält sich scheinbar NICHT an den Wunsch des A, ob das nun per Testament oder anders verfügt wird.---Sonst würde man diesen Thread gar nicht haben...
Hier soll der strenge Islam bzw. die Tradition statt des Wunschs von A durchgesetzt werden. Weil der Wunsch des A nach Meinung von B ganz einfach *unmöglich* im Sinne des Islam ist. Sie nennen es *Haram*. Die Abwendung vom islamischen Glauben ebenso.

Dass ein Arzt im Spiel ist, liest man jetzt. Vielen Dank an den TE. Also kann der Arzt hoffentlich ---vor dem Tod---entsprechend unterstützen. Vorher las man:
Zitat (von gali1989):
A hat leider niemanden der es durchsetzen kann.
--------------------------------------------------------------
Zitat (von eh1960):
Nein. Nicht, wenn der Verstorbene etwas anderes bestimmt hat.
Doch. Die Familie wird sich einen *** um die andere Verfügung scheren. Der Vater des A macht die Ansage... leider .
Zitat (von eh1960):
Das ist schlicht falsch. Die Bestattungspflichtigen haben sich an Verfügungenzu halten, die der Verstorbene zu Lebzeiten für seine Bestattung gemacht hat.
Schöne Theorie.
------------------------------------------------------------------
Zitat (von Harry van Sell):
Es soll wohl auch in Deutschland in diversen Städten eine Bestattung nach islamischen Ritus möglich sein.
Ja, schon lange gibts das. Auf *christlichen* (eher kommunalen) Friedhöfen.
Allerdings keine Einäscherung. Die gibts im Islam nicht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38388 Beiträge, 13987x hilfreich)

Was aber nicht bedeutet, dass der Betroffene nicht anders verfügen kann. Nur, das muss er halt machen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
gali1989
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Nun, A ist kein Moslem. Auch wenn er als Kind beschnitten wurde etc.. Was der Islam davon hält ist ihm Egal. Im Inneren ist er halt nicht gläubig. Und um als Moslem zu sterben muss man vorher die Shahada aussprechen und wird er und will er auch nucht.

Hinzuzufügen ist, dass A momentan vom Sozialamt lebt. Weil unheilbar erkrankt.

Sein Wunsch ist es einfach eingeäschert zu werden.

Gibt es Adressen in Deutschland, welche unterstützen können?

Ist ein anderes EU Land da besser gestellt? Man hat den Eindruck Deutschland wurde bereits islamisiert. Wenn nicht mal die Wünsche eines schwerkranken DEUTSCHEN Menschen durchgesetzt werden können und immer die "Muslime" hier das Sagen haben...

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Die Bestattungspflichtigen haben sich an Verfügungenzu halten, die der Verstorbene zu Lebzeiten für seine Bestattung gemacht hat.

Der TS hat glaubwürdig rübergebracht, das die Bestattungspflichtigen das nicht machen werden. Insofern kann man Theorien darüber was sie machen sollten beiseite lassen.



Zitat (von gali1989):
Man hat den Eindruck Deutschland wurde bereits islamisiert. Wenn nicht mal die Wünsche eines schwerkranken DEUTSCHEN Menschen durchgesetzt werden können und immer die "Muslime" hier das Sagen haben...

So ein Unfug.
Was hat Deutschland damit zu tun, das Deine Familie bzw. dein Vater sich nicht an Deine Wünsche halten will? Nichts.



Zitat (von gali1989):
Ist ein anderes EU Land da besser gestellt?

A sollte sich von der Familie fernhalten. Da kann der Aufenthalt in einem anderen EU-Land durchaus besser sein, um einen zeitlichen Vorsprung zu bekommen. Denn alleine darum dürfte es gehen, der Bevollmächtigte muss alles entsprechend eingeleitet haben bevor die Familie den Tod mit bekommt.
Da kann es nützlich sein, wen man bereits im Vorfeld eine Bestattung geregelt und bezahlt hat.




-- Editiert von Harry van Sell am 06.07.2020 00:13

Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38388 Beiträge, 13987x hilfreich)

Nun, Juden haben dasselbe Problem.

Ich habe doch den Weg aufgezeichnet, der problemlos zu gehen ist. Nochmals: Vollmacht über den Tod hinaus, daran gekoppelt klare Anweisungen, und gut ist. Und ob der die deutsche Staatsangehörigkeit hat oder nicht, das interessiert in diesem Zusammenhang so ganz und gar nicht. Was soll dieser Blödsinn?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
gali1989
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Nun, Juden haben dasselbe Problem.

Ich habe doch den Weg aufgezeichnet, der problemlos zu gehen ist. Nochmals: Vollmacht über den Tod hinaus, daran gekoppelt klare Anweisungen, und gut ist. Und ob der die deutsche Staatsangehörigkeit hat oder nicht, das interessiert in diesem Zusammenhang so ganz und gar nicht. Was soll dieser Blödsinn?

wirdwerden


Wem soll A eine Vollmacht erteilen? A hat niemanden und ein Arzt wird bestimmt nicht tätig.

Die Ersparnisse vin A reichen gerade mal für die Einäscherung.

Nehmen wir mal ein anderes Szenario :

A fliegt in ein EU land, wo Sterbehilfe angeboten wird. A schreibt vor der Sterbehilfe seinen letzten Willen. Undzwar, dass er eingeäschert werden möchte. Sieht das dann anders aus?

0x Hilfreiche Antwort

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