Inkasso - Kosten - Forderung verkauft

4. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
Aining
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Inkasso - Kosten - Forderung verkauft

Hallo! Ich habe folgendes Problem:

Hatte bei der hanseatic Bank eine Kreditkarte, die ich dummerweise vor Jahren überzogen habe, und nun nach und nach in Raten seit Jahren abgestottert habe.
Nun bedingt durch Corona und plötzlich eingetrenene Kündigung konnt ich die Raten (auch 2 Raten vor Coronazeit) nicht mehr bezahlen.....
Habe der Bank mehrfach schriftlich mitgeteilt, dass es mir im Moment nicht möglich war, die Raten zu bezahlen und ob sie ein paar Raten aussetzen oder verringern könnten. Wurde alles abgelehnt.
Dann kam die Kündigung.
Danach kam direkt ein Schreiben von der GFKL.....Proceed Collection Services GmbH

"Sehr geehrte Frau ....
die Hanseatic Bank hat die bestehende Forderung zzgl. Nebenforderungen und Sicherungsrechten an die Lowell Investment GmbH verkauft und abgetreten, welche uns, die Proceed Collection Services GmbH mit der Einziehung dieser Forderung beauftragt hat......."

1.FRAGE: Laut meinen Recherchen hier im Forum darf die Bank sowas doch gar nicht an irgendjemand verkaufen? (der das an noch jemand weiter gibt zum eintreiben, da die Bank ja selbst Möglichkeiten hat zum eintreiben?)
Dadurch entstehen ja unnötige Inkassogebühren etc.? (Schadensminderungspflicht)

Auf den Gegenstandswert von 2649,36 € wurden satte
310,95 € Inkassogebühren
23,80 € Portogebühren
6,37 € Zinsen (für bis dahin 11 Tage) aufgeschlagen.

2.FRAGE: Lt Internetrecherche sind die Inkassokosten vieeeeel zu überhöht, und die dürften wenn überhaupt maximal 0,3 oder 0,5 verlangen.....aber nicht 1,3 wie hier. Richtig?

Dem ganzen Wisch lag nun eine Inkassovollmacht von der Lowell Investment GmbH dabei, natürlich in Kopie mit einer hineinkopierten (pixeligen) Unterschrift bei.
So wie ich gelesen habe, muss sowas im Original unterschrieben sein?
Und eigentlich müsste eine Vollmacht von der hanseatic Bank vorliegen oder?

Weiterhin bieten die mir Ratenzahlungsmöglichkeit an, aber nur wenn ich Einkommensnachweise vorlege.....sprich (ALG 1 Bescheid, Elterngeldbescheid und die Geburtsurkunden meiner Kinder !)
Dürfen die das überhaupt alles?? Das sind alles in allem doch hochsensible Daten?

Bin durch das viele Recherchieren hier unsicher geworden und weiss in den o.g. Punkten nicht genau, wie ich mein Recht hier anzuwenden habe?
Hoffe jemand kann mir da paar Stichpunkte zu geben?


Post vom Inkassobüro?

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25 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120256 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von Aining):
Laut meinen Recherchen hier im Forum darf die Bank sowas doch gar nicht an irgendjemand verkaufen?

Doch, darf sie durch aus.

Ich würde mal als erstes einen Blick in die vertraglichen Vereinbarungen werfen, was dort zu dem Thema steht.



Zitat (von Aining):
Weiterhin bieten die mir Ratenzahlungsmöglichkeit an, aber nur wenn ich Einkommensnachweise vorlege.....sprich (ALG 1 Bescheid, Elterngeldbescheid und die Geburtsurkunden meiner Kinder !)

Man kann auch ohne die Erlaubnis des Inkasso in Raten zahlen.
In der Regel kommt da nämlich noch eine Abzockgebühr in Form einer "Ratenzahlungvereinbarungsgebühr"



Zitat (von Aining):
Dürfen die das überhaupt alles??

Ja, dürfen die.



Zitat (von Aining):
Das sind alles in allem doch hochsensible Daten?

Ja, deshalb sollte man auch gut überlegen, wem man die weiter gibt.



Zitat (von Aining):
Lt Internetrecherche sind die Inkassokosten vieeeeel zu überhöht, und die dürften wenn überhaupt maximal 0,3 oder 0,5 verlangen

Verlangen kann man auch 3,0 denn verlangen kann man ja fast alles.

Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", denn da spielen eine Vielzahl von Faktoren (kann er, will er, darf er, ist er vertraglich verpflichtet, sind diese vertraglichen Verpflichtungen gültig, …) mit.


Ich tendiere hier zu maximal 0,3.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Aining
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 20x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Aining):
Laut meinen Recherchen hier im Forum darf die Bank sowas doch gar nicht an irgendjemand verkaufen?

Doch, darf sie durch aus.


Habe hier gelesen, dass es zwar schon geht, aber dann fallen die Inkassogebühren ganz weg, weil die Bank ja selbst eintreiben hätte können. Ausserdem wussten sie ja bereits im Vorfeld über die (vorübergehende) Zahlungsunfähigkeit und haben sich aber auf keine Lösung eingelassen.....Darum die Frage...


Zitat (von Harry van Sell):
Ich würde mal als erstes einen Blick in die vertraglichen Vereinbarungen werfen, was dort zu dem Thema steht.

Von der hanseatic bank?



Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Aining):
Weiterhin bieten die mir Ratenzahlungsmöglichkeit an, aber nur wenn ich Einkommensnachweise vorlege.....sprich (ALG 1 Bescheid, Elterngeldbescheid und die Geburtsurkunden meiner Kinder !)

Man kann auch ohne die Erlaubnis des Inkasso in Raten zahlen.
In der Regel kommt da nämlich noch eine Abzockgebühr in Form einer "Ratenzahlungvereinbarungsgebühr"

Jaja die Leier kenn ich schon von jemand anderem mit der Abzockgebühr.
Aber soll ich das einfach in Raten an die zahlen und fertig? Oder wie ist das mit der Erlaubnis gemeint?


Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Aining):
Das sind alles in allem doch hochsensible Daten?

Ja, deshalb sollte man auch gut überlegen, wem man die weiter gibt.

Ja das will ich ja nicht. Aber die schreiben halt, dass NUR durch geeignete Nachweise eine Ratenzahlungsvereinbarung zustande kommen kann.....


Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Aining):
Lt Internetrecherche sind die Inkassokosten vieeeeel zu überhöht, und die dürften wenn überhaupt maximal 0,3 oder 0,5 verlangen

Verlangen kann man auch 3,0 denn verlangen kann man ja fast alles.
Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", denn da spielen eine Vielzahl von Faktoren (kann er, will er, darf er, ist er vertraglich verpflichtet, sind diese vertraglichen Verpflichtungen gültig, …) mit.
Ich tendiere hier zu maximal 0,3.


Ja das habe ich auch höchstens ausgerechnet. Aber ist die Frage ob halt die Inkassogebühren überhaupt erstattungsfähig sind, da die ursprüngliche Forderung ja verkauft und abgetreten wurde und das Inkassobüro somit in eigener Sache für sich tätig ist..... (So hab ich es hier aus nem anderen Thema verstanden...)

Ausserdem ist diese Proceed Collection Services GmbH (die das eintreiben soll) zugehörig zu der Gruppe GFKL Lowell Investment GmbH (die haben die Forderung gekauft).......also Konzernverbunden...

-- Editiert von Aining am 04.07.2020 22:35

-- Editiert von Aining am 04.07.2020 22:36

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Aus meiner Sicht darf das Inkasso exakt 0,00€ Inkassogebühr/Portogebühr fordern. Warum? Du hattest vor dem Einschalten des Inkassos mehrfach versucht, dich mit der Bank zu einigen und sie über deine Probleme informiert. Streng genommen wäre sogar die Kündigung selbst angreifbar, denn bei Krediten bist du eigentlich gesetzlich in der Corona-Zeit geschützt.

Ich würde das Inkasso informieren, dass man deren kompletten gebühren als frei erfunden zurückweist, vor allem aufgrund der oben genannten Begründungen. Ich würde schreiben, dass man die ursprünglichen Angebote (verringerte Rate) wiederholt, aber ohne jedwede Inkassogebühr. Wenn sie sich weigern, würde man das gerne auch aufgrund der Sondergesetze zu Corona vor Gericht durchdiskutieren.

Dann würde ich abwarten, wie sie reagieren.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120256 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von Aining):
Von der hanseatic bank?

Ja.



Zitat (von Aining):
und das Inkassobüro somit in eigener Sache für sich tätig ist

Nein, sind sie nicht. Sie haben einen Auftraggeber.



Zitat (von Aining):
also Konzernverbunden

Und damit betragen die durchsetzbaren Kosten 0,0 EUR



Zitat (von Aining):
Aber soll ich das einfach in Raten an die zahlen und fertig?

Ja. Verwendungszweck sollte eindeutig sein, also so was wie "Hauptforderung" und das Aktenzeichen.


Und natürlich die Mitteilung von mepeisen absenden.



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#5
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Es gibt hier, wie schon angemerkt, mehrere gute Gründe dass die Gebühren nicht durchsetzbar sind:
- der ursprüngliche Gläubiger wusste von den Zahlungsproblemen. In Anbetracht der Schadensminderungspflicht ist die Einschaltung eines Inkassos daher Unsinn
- der neue Gläubiger tritt an Stelle des alten, daher gilt dies weiterhin
- der neue Gläubiger hat offenbar selbst auch keine Bemühungen unternommen
- es liegt keine Rechtsdienstleistung vor, da die Unternehmen verbunden sind

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#6
 Von 
Aining
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 20x hilfreich)

Zitat (von fm89):
Es gibt hier, wie schon angemerkt, mehrere gute Gründe dass die Gebühren nicht durchsetzbar sind:
- der ursprüngliche Gläubiger wusste von den Zahlungsproblemen. In Anbetracht der Schadensminderungspflicht ist die Einschaltung eines Inkassos daher Unsinn
- der neue Gläubiger tritt an Stelle des alten, daher gilt dies weiterhin
- der neue Gläubiger hat offenbar selbst auch keine Bemühungen unternommen
- es liegt keine Rechtsdienstleistung vor, da die Unternehmen verbunden sind


Danke dir, soweit habe ich das auch verstanden....

Nun bin ich mir nicht ganz sicher wie ich denen antworten soll?
Mache eine Gegenrechnung nur mit den 2649,36 €, den Rest weise ich zurück?
Was mache ich wenn die weiter darauf bestehen oder ein Mahnbescheid kommt? Widerspreche ich den vollständig oder nur teilweise?
War bisher nie so weit.....

Kann die Summe auch nicht auf einmal bezahlen, Ratenzahlungsanspruch habe ich ja, soweit ich mich eingelesen habe, nicht.....

-- Editiert von Aining am 06.07.2020 10:31

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#7
 Von 
Aining
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 20x hilfreich)

So es gibt ein neues Update.
Hatte diesen Inkassotypen einen Brief wie oben vorgeschlagen, geschrieben.
Jetzt vor paar Tagen flatterten mehrere einzelne Antwortbriefchen in mein Haus.
Einfach nur amüsant, sag ich euch:

Brief 1: vom 27.07.2020
"""Sie haben die Inkassokosten gemäß der vertraglichen Vereinbarung mit dem Auftraggeber nach §§ 280, 286 BGB aus dem Gesichtspunkt des Verzuges zu erstatten. Bei der Berechnung der Inkassokosten haben wir die Begrenzung nach § 4 Abs. 5 RDGEG beachtet.
Hierzu sei auch ausgeführt, dass die Kosten für außergerichtliche Tätigkeiten bereits mit einem Kostensatz von 1,3 analog Nr. 2300 VV RVG erhoben werden dürfen, wenn der Umfang oder die Schwierigkeit nicht über dem Durchschnitt liegt (BT Drucksache 15/1971, BGH Urteil vom 11.7.2012 - VIII ZR 323/11, BGH Urteil vom 31.Oktober 2006 - VI ZR 261/05, aaO Rn. 8; BGH Urteil vom 13.Januar 2011 - IX ZR 110/10, NJW 2011, 1603 Rn. 16, Goebel Inkassokosten, 2. Aufl. 2016, § 2 Rn. 262f.; ebenso der Bundesverband der Inkasso-Unternehmen e. V. Seitz, Inkasso-Handbuch, 4. Aufl. 2015. Kap. 4 Rn. 34.)

Hinzu kommt die Auslagenpauschale i. H. v 20,00 €."""

Eine Originalvollmacht mit original Unterschrift (pp..Irgendwas nicht entzifferbares) haben sie diesmal sogar tatsächlich beigefügt...

Brief 2 vom 29.07.2020
"""in obiger Angelegenheit haben wir Ihnen eine Rückzahlungsvereinbarung unter der Voraussetzung, das Sie uns Ihre Einkommensnachweise in Kopie vorlegen, zukommen lassen.

Ferner bitten wir ebenso nochmals um Rücksendung eines unterschriebenen Exemplars der Vereinbarung.
Bis heute können wir keinen Eingang feststellen. Damit die Vereinbarung wirksam wird, ist es erforderlich, dass Sie uns Ihre Unterlagen bis zum 8.8.2020 zusenden."""

Brief 3 vom 29.07.2020 (der Knaller !!!)

"""Mahnung zur Ratenzahlungsvereinbarung,

in der vorgenannten Forderungsangelegenheit haben wir Ihnen zum 26.06.2020 eine Ratenzahlung gewährt. Bei Abschluss der Zahlungsvereinbarung haben wir Sie darauf hingewiesen, dass die Wirksamkeit der Vereinbarung von einer regelmäßigen Zahlung der vereinbarten Raten abhängig ist.

Leider haben Sie die Fälligkeit der letzten Rate um mehrere Tage überschritten bla bla bla"

Also es ist wirklich witzig, weil sie einerseits von mir Fordern, ich soll quasi die Hosen ausziehen und denen ALLES offenlegen, im Gegenzug krieg ich ne Mahnung, OBWOHL eigentlich noch GAR NICHTS vereinbart, geschweige denn unterschrieben ist. Hammer oder?

Der Text von Brief 1 klingt so typisch nach Textbaustein...auf meine Argumente sind sie so gar nicht eingegangen.


Hat jemand noch Tipps wie ich weiter vorgehen soll?

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#8
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Ich würde empfehlen, die Briefe zu ignorieren. Stattdessen würde ich, falls möglich, selbstständig damit beginnen die Forderung in Raten zu begleichen. Einfach überweisen mit entsprechendem Verwendungszweck (z.b "Nur Hauptforderung"). Falls nichts geht, dann eben aussetzen. Eventuell gewinnst du so etwas Zeit

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120256 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von Aining):
im Gegenzug krieg ich ne Mahnung, OBWOHL eigentlich noch GAR NICHTS vereinbart, geschweige denn unterschrieben ist.

Abgesehen davon, das eine Unterschrift irrelevant ist, weil so was auch "mündlich" vereinbart werden kann: nur weil Inkasso draufsteht, kann dennoch Chaos drin sein ...

Vermutlich hat da einer irgendwo in der Akte was von "Ratenzahlungsvereinbarung" gelesen und hat dann auf den Bausteingenerator geklickt ...


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Aining
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 20x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Aining):
im Gegenzug krieg ich ne Mahnung, OBWOHL :grins: :grins: eigentlich noch GAR NICHTS vereinbart, geschweige denn unterschrieben ist.

Abgesehen davon, das eine Unterschrift irrelevant ist, weil so was auch "mündlich" vereinbart werden kann: nur weil Inkasso draufsteht, kann dennoch Chaos drin sein ...

Vermutlich hat da einer irgendwo in der Akte was von "Ratenzahlungsvereinbarung" gelesen und hat dann auf den Bausteingenerator geklickt ...


Ja wie gesagt, die hatten mir ja weis machen wollen, dass die Vereinbarung NUR greift, wenn ich denen Einkommensnachweise etc. vorlege, was ich natürlich nicht mache (von daher gibts ja sogesehen gar keine Vereinbarung)
Und für diese nicht vorhandene Vereinbarung kriege ich dann eine Mahnung, wo darauf hingewiesen wurde, dass da doch eine Vereinbarung war, etc. Finds einfach nur witzig, dass bei denen die eine Hand nicht weiß, was die anderere tut, und die sich komplett selbst widersprechen. :grins:

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
mepeisen
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Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Du könntest nun das Diskutieren anfangen, um Zeit zu gewinnen. Ich würde erst mal diskutieren, was das für eine Ratenzahlungsvereinbarung sein soll. Also: "Wertes Inkasso. Ich kann mich nicht erinnern, jemals eine Ratenzahlungsvereinbarung unterschrieben zu haben. Was soll diese Mahnung denn sein? Können Sie mir die unterschriebene Ratenzahlungsvereinbarung in Kopie zusenden?"

Danach könnte man nochmal schreiben, dass dem Gläubiger deine Zahlungsprobleme bekannt waren und dass du gelesen hast, dass in solchen Fällen keine Inkassogebühr erstattet werden muss, da das Inkassoverfahren überflüssig war.

Halt etwas herumdiskutieren. Gerne auch per eMail um Geld fürs Porto zu sparen.

Wichtig wirds erst, wenn sie einen gerichtlichen Mahnbescheid schicken. Das ist der Punkt, wo du nachrechnen musst, denn ziemlich sicher wird deren Forderung nicht stimmen, wenn du parallel nur auf die Hauptforderung bezahlst. Sie werden das ziemlich sicher falsch verrechnen.

Mehr kannst du derzeit nicht tun.

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#12
 Von 
Aining
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 20x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Du könntest nun das Diskutieren anfangen, um Zeit zu gewinnen. Ich würde erst mal diskutieren, was das für eine Ratenzahlungsvereinbarung sein soll. Also: "Wertes Inkasso. Ich kann mich nicht erinnern, jemals eine Ratenzahlungsvereinbarung unterschrieben zu haben. Was soll diese Mahnung denn sein? Können Sie mir die unterschriebene Ratenzahlungsvereinbarung in Kopie zusenden?"

Danach könnte man nochmal schreiben, dass dem Gläubiger deine Zahlungsprobleme bekannt waren und dass du gelesen hast, dass in solchen Fällen keine Inkassogebühr erstattet werden muss, da das Inkassoverfahren überflüssig war.

Halt etwas herumdiskutieren. Gerne auch per eMail um Geld fürs Porto zu sparen.

Wichtig wirds erst, wenn sie einen gerichtlichen Mahnbescheid schicken. Das ist der Punkt, wo du nachrechnen musst, denn ziemlich sicher wird deren Forderung nicht stimmen, wenn du parallel nur auf die Hauptforderung bezahlst. Sie werden das ziemlich sicher falsch verrechnen.

Mehr kannst du derzeit nicht tun.


Ja wie ist es denn nun? Soll ich die Raten dann jetzt einfach anfangen zu zahlen jeden Monat? Mit dem Zweck "Nur Hauptforderung".. heisst es dann nicht gleichzeitig, dass man deren "Vereinbarung" stillschweigend auch akzeptiert ? Also wenn man einfach nur still bezahlt.

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#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zahle einfach mit Verwendungszweck "Nur Hauptforderung" die Raten. Am besten leicht abweichende Beträge wie diejenigen, die sie von dir verlangen.

Zitat:
heisst es dann nicht gleichzeitig, dass man deren "Vereinbarung" stillschweigend auch akzeptiert

Im Prinzip ja. Zudem machst du durch das zusätzliche Schreiben klar, dass es keine Ratenvereinbarung gibt.

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#14
 Von 
Aining
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 20x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Zahle einfach mit Verwendungszweck "Nur Hauptforderung" die Raten. Am besten leicht abweichende Beträge wie diejenigen, die sie von dir verlangen.
Zitat:
heisst es dann nicht gleichzeitig, dass man deren "Vereinbarung" stillschweigend auch akzeptiert

Im Prinzip ja. Zudem machst du durch das zusätzliche Schreiben klar, dass es keine Ratenvereinbarung gibt.


Hey muss dich nochmal belästigen.

Hab von denen nochmal eine Antwort bekommen......
Ich hatte denen ja eine negative Feststellungsklage angedroht, sollten die die Summe nicht korrigieren. Aber die sehen sich nach wie vor im Recht und tun einen auf dumm oder k.A
Ich habe nach wie vor keine Vereinbarung mit denen unterschrieben und die schreiben mir dann auf Seite 2 noch, wenn die Ratenzahlungsvereinbarung vom 26.6.2020 aufgenommen werden kann, wenn ich bis zum 22.9.2020 die Ratenzahlung aufnehme und die Vereinbarung von denen unterzeichnet zurücksende.


Was soll ich jetzt noch machen?


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-- Editiert von Moderator am 09.09.2020 20:07

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#15
 Von 
Harry van Sell
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Unbeschreiblich
(120256 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von Aining):
Was soll ich jetzt noch machen?

A) ignorieren und einfach die Raten zahlen
B) negative Feststellungsklage anleiern und die Raten zahlen
C) alles machen was das Inkasso will


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#16
 Von 
Aining
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Beginner
(56 Beiträge, 20x hilfreich)

Zitat (von Aining):
Zitat (von mepeisen):
Zahle einfach mit Verwendungszweck "Nur Hauptforderung" die Raten. Am besten leicht abweichende Beträge wie diejenigen, die sie von dir verlangen.
Zitat:
heisst es dann nicht gleichzeitig, dass man deren "Vereinbarung" stillschweigend auch akzeptiert

Im Prinzip ja. Zudem machst du durch das zusätzliche Schreiben klar, dass es keine Ratenvereinbarung gibt.


Hey muss dich nochmal belästigen.

Hab von denen nochmal eine Antwort bekommen......
Ich hatte denen ja eine negative Feststellungsklage angedroht, sollten die die Summe nicht korrigieren. Aber die sehen sich nach wie vor im Recht und tun einen auf dumm oder k.A
Ich habe nach wie vor keine Vereinbarung mit denen unterschrieben und die schreiben mir dann auf Seite 2 noch, wenn die Ratenzahlungsvereinbarung vom 26.6.2020 aufgenommen werden kann, wenn ich bis zum 22.9.2020 die Ratenzahlung aufnehme und die Vereinbarung von denen unterzeichnet zurücksende.


Was soll ich jetzt noch machen?


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-- Editiert von Moderator am 09.09.2020 20:07



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Seite 1

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#17
 Von 
mepeisen
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Was die schreiben geht weitestgehend ins Leere. Wichtig ist der Umstand, dass sie deutlich bestätigen, dass die Forderung bereits verkauft wurde. Wenn dann noch ein weiteres Inkasso gebraucht wird, ist das also eher Schwachsinn.

Ich würde ansonsten stur die Raten weiterzahlen mit Verwendungszweck "Nur Hauptforderung". Dem Inkasso würde ich nun folgendes schreiben:
"Vielen Dank für die Bestätigung, dass in diesem Fall durch Forderungsverkauf und ihre Einschaltung ausschließlich echtes/unechtes Factoring vorliegt. Gemäß ständiger Rechtsprechung des BGH handelt es sich somit nicht um eine Rechtsdienstleistung und Inkassogebühren fallen somit nicht an. Es steht Ihnen frei, mir durch Vorlage des vollständigen Vertragswerkes zwischen Ihnen, ihrer Mandantin und der Ursprungsgläubigerin, sowie eines ausführlichen Tätigkeitsprotokolls das Gegenteil zu beweisen.
Allerdings wiederhole ich, dass gemäß Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht keine Inkassokosten geschuldet sind, wenn die Gläubigerin von der Zahlungsunfähigkeit wusste und das wusste sie auch.
Des Weiteren verweise ich erneut darauf, dass ich keinerlei Rateneinigungsgebühren schulde, da ich zu keinem Zeitpunkt irgendeiner Übernahme dieser Gebühren zugestimmt habe. Gemäß ZPO fallen diese Gebühren ausschließlich ihrer Mandantin zur Last. Ich kündige hiermit Beschwerde beim zuständigen Aufsichtsgericht an, da sie offenkundig vorsätzlich trotz klarer Rechtsprechung in betrügerischer Absicht falsche Angaben machen und den Rechtsfrieden massiv stören. Sie werden erneut aufgefordert, die Forderungsaufstellung zu korrigieren. Bei Weigerung wird dieser Fall vor Gericht geklärt werden, denn es ist nicht einzusehen, dass sie widerrechtlich Gebühren erpressen wollen."

Dann abwarten bzw. wie gesagt parallel fleißig bezahlen. Man muss halt gucken, sobald die Hauptforderung weg ist, wie viel Zinsen noch übrig sind. Das müsste man ggf. selbst ausrechnen.

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2x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Aining
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 20x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Dann abwarten bzw. wie gesagt parallel fleißig bezahlen. Man muss halt gucken, sobald die Hauptforderung weg ist, wie viel Zinsen noch übrig sind. Das müsste man ggf. selbst ausrechnen.


Hallo!

Neues Update:
Habe seit dem Januar immer die "vereinbarte" Rate gezahlt iHV 80,00 Euro mit dem Zweck "Nur Hauptforderung". Jeden Monat pünktlich am 15.

Nun flattert mir heute ein Mahnbescheid von denen ins Haus.

Dort sind die Beträge komplett anders aufgelistet, als in der ursprünglichen Forderungsaufstellung:

Da stand:
HF 2649,-
Inkasso 310 ,-
Inkasso 23,-
Verzugsschaden aus HF 3 ,-

JETZT steht aber im Mahnbescheid was ganz anderes:
HF 2649
Schadensersatz 353

Gerichtskosten 70 ,-
Inkassokosten 94 ,-
Zinsen 104 ,-


Dass ich dem ganzen widersprechen werde ist klar. Teilwiderspruch oder?
Schreibt man die Begründung dann auf einem gesonderten Blatt, sodass das dann auch vor Gericht gelesen und bearbeitet wird oder wie läuft das dann ab?

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#19
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich würde zunächst einmal bei der Polizei Strafanzeige erstatten wegen Verdacht des gewerblichen Betruges bzw. Prozessbetruges und Verdacht der Unterschlagung. Gründe: Die haben absichtlich die Inkassokosten umbenannt als "Schadensersatz". Die Täuschen also auch das Gericht, denn dort findet ja meistens eine Sachprüfung statt, ob völlig unzulässige Gebührendopplungen u.ä. gefordert werden. Zudem wollen sie dich täuschen.

Darüber hinaus schreibst du ja, du hättest fleißig Raten gezahlt. Offenbar haben sie diese Raten verschwinden lassen und nicht korrekt verrechnet.

Zitat:
Teilwiderspruch oder?

Ich würde Teilwiderspruch in Höhe von A) 353€ Schadensersatz, B) Hauptforderung in Höhe deiner bereits überwiesenen Raten, C) 94€ Inkassokosten machen
Die Zinsen dürften nicht stimmen, das sind aber ggf. nur ein paar wenige Euro.

Zitat:
Schreibt man die Begründung dann auf einem gesonderten Blatt, sodass das dann auch vor Gericht gelesen und bearbeitet wird oder wie läuft das dann ab?

Das gerichtliche Mahnverfahren macht so etwas nicht. Das ist mit deinem Widerspruch beendet. Insofern brauchst du da auch keine Begründung.
Wenn das Inkasso weitermacht und das vor Gericht in einem Verfahren klären will, dann würde ich einen Anwalt hinzuziehen. Einfach auch aufgrund des Streitwertes.

Ich würde es so machen, natürlich gibt es immer ein Restrisiko, dass das Inkasso weitermacht oder gar einen Richter findet, der das durchwinkt. Aber ich halte das für annähernd ausgeschlossen. Solch eine dreiste Verarsche bzw. in meinen Augen so einen Betrugsfall dürfte kein Zivilgericht gegen dich entscheiden.

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#20
 Von 
Aining
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 20x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
ch würde Teilwiderspruch in Höhe von A) 353€ Schadensersatz, B) Hauptforderung in Höhe deiner bereits überwiesenen Raten, C) 94€ Inkassokosten machen


Wie sieht es dann aus, wenn ich die Hauptforderung in der bereits überwiesenen Raten kürze, also jetzt 4 x 80 Euro. Heisst das aber dann, dass die die über die restlichen 2329 Euro also doch einen Titel bekommen und das dann auch Vollstrecken können, oder?

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#21
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ja. Das wirst du auch nicht vermeiden können. Es sei denn, du erkennst deren Gebührenirrsinn an. Aber über 400€ verschenken macht keinen Sinn. Eine Ratenzahlung bei einem Gerichtsvollzieher ist günstiger.

Bei einem Komplettwiderspruch riskierst du eine Klage, da der Rest der Hauptforderung ja berechtigt ist. Da ist es immer ungewiss. Du musst dir das so vorstellen: Bei einem Teilwiderspruch diskutiert man nur noch über die falschen Inkassogebühren. Also das, was übrig bleibt. Da ist deine Position einfach besser, als wenn da noch über 2000€ Hauptforderung diskutiert werden würde.

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#22
 Von 
Aining
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 20x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Ja. Das wirst du auch nicht vermeiden können. Es sei denn, du erkennst deren Gebührenirrsinn an. Aber über 400€ verschenken macht keinen Sinn. Eine Ratenzahlung bei einem Gerichtsvollzieher ist günstiger.

Bei einem Komplettwiderspruch riskierst du eine Klage, da der Rest der Hauptforderung ja berechtigt ist. Da ist es immer ungewiss. Du musst dir das so vorstellen: Bei einem Teilwiderspruch diskutiert man nur noch über die falschen Inkassogebühren. Also das, was übrig bleibt. Da ist deine Position einfach besser, als wenn da noch über 2000€ Hauptforderung diskutiert werden würde.


Okay das stimmt auch wieder. Aber nochmal kurz zum Verständnis.
Angenommen ich mache diesen Teilwiderspruch. Und die erhalten dann den Titel über die 2000 Euro HF. Tragen die das auch dann direkt bei der Schufa ein? Bin ehrlich gesagt nicht unbedingt scharf drauf....

Was mir auch vorhin noch eingefallen ist:
Ich führe mit den Herrschaften ja schon seit fast einem Jahr die Brieffreundschaft.
Im Oktober letzten Jahres habe ich eine Mitteilung der Schufa AG erhalten, dass sich mein Score geändert hat. Naja ich reingeschaut....und habe gesehen, dass das Inkasso bei mir ein Abwicklungskonto eröffnet hat, und mein Score in den Keller gesunken ist.
Wie konnte das denn überhaupt sein, wo der Fall doch noch "in Klärung" war?

Habe dann die Schufa angeschrieben und denen das auch geschildert und Nachweise geschickt, woraufhin die den Eintrag von denen auch gottseidank gelöscht haben....
aber dennoch. WIE geht das? Und vorallem dürfen die das überhaupt ?

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#23
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Tragen die das auch dann direkt bei der Schufa ein?

Manche Inkassos machen das, manche nicht. Das kannst du aber nicht verhindern. Die Kreditkartenschulden dürften sowieso längst in der Schufa stehen. Das macht keinen Unterschied mehr.

Zitat:
Wie konnte das denn überhaupt sein, wo der Fall doch noch "in Klärung" war?

Die Voraussetzung für eine Eintragung sind Schulden, Verzug und 2 Mahnungen. Der Fall ist durch und ja, das war erlaubt.

Wenn die Schufa das löscht, hast du verdammtes Glück gehabt. Vielleicht hast du dich so komisch ausgedrückt, dass du da ein Missverständnis provoziert hast. Aber so oder so: Das Inkasso kann und darf das bereits jetzt eintragen. Einen Titel brauchen sie dafür mich.

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#24
 Von 
Aining
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 20x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Ja. Das wirst du auch nicht vermeiden können. Es sei denn, du erkennst deren Gebührenirrsinn an. Aber über 400€ verschenken macht keinen Sinn. Eine Ratenzahlung bei einem Gerichtsvollzieher ist günstiger.


Hey, es gibt jetzt neue Entwicklungen...

Hatte das alles so im Teilwiderspruch geschrieben, mit den Summen. Dann kam ein Schreiben vom Mahngericht selbst, dass es nicht ganz klar wäre, warum ich gegen die 353 Euro Schadensersatz und die Höhe der gezahlten Raten usw widersprochen habe.
Also habe ich denen das ausführlich nochmal begründet, mit Belegen usw.

Freitag ist dann ein Vollstreckungsbescheid eingetrudelt.

Auch da werd ich nicht ganz so schlau draus.

Da steht weiterhin trotzdem

I.HF
1. Kreditkartenvertrag 2649,-
2. Schadensersatz 353,-

II. Verfahrenskosten (Streitwert Teil-VB: 2329,-)
Die Entscheidung über die Kosten des Mahnverfahrens bleibt der Kostenentscheidung im Streitverfahren vorbehalten.

III. Nebenforderungen
Inkassokosten 94,-

IV. Zinsen
1. Vom Antragsteller ausgerechnete Zinsen 104,-
2. laufende, vom Gericht ausgerechnete Zinsen 2,-

Gesamtsumme xxx (steht da so)

Nach Angabe des Antragstellers hat der Antragsgegner folgende Zahlungen geleistet:
1. 19.04.21 ********80,00 €
(habe seit Januar geleistet, also müssten da doch 320 Euro stehen oder? )

Der Antragsgegner hat folgendem Teil des Anspruchs widersprochen:
- der HF zu I1. I.H eines Teilbetrags vom 320,-
- der HF zu I2. i.H von 353,-
- der anderen Nebenforderungen wegen eines Betrags von 94,- einschl. Zinsen auf NF

Soweit der Antragsgegner dem Anspruch nicht widersprochen hat, ergeht auf der Grundlage des Mahnbescheids Vollstreckungsbescheid wegen vorstehender Beträge abzgl. der vom Antragsgegner geleisteten Zahlungen.
(und da wieder unverständlich, abzgl. der 80 € oder der 320 €?

------------

Soweit dazu.
Heute kam dann ein Schreiben von der Proceed Collection bla bla....

Hinsichtlich des von Ihnen widersprochenen Teilbetrages von 353 ,- wird wie folgt ausgeführt:
Weil eine spätere Gebührenerweiterung im Rahmen eines gerichtlichen Mahnverfahrens nicht möglich ist, wird mit der Bezeichnung "Schadensersatz aus Kredit-Vertrag gem. Mahnung xyz vom 14.01.2021" weiterhin eine 1,5-Verfahrensgebühr (1,0 nach Nr. 3305 VV RVG für den Mahnbescheidsantrag zuzüglich einer 0,5-Verfahrensgebühr für den hypothetischen Vollstreckungsbescheidsantrag) zuzüglich Auslagenpauschale, insgesamt somit 353,- als weitere Hauptsache geltend gemacht.

Ich kann mit dieser Erklärung so gar nichts wirklich anfangen.
Kannst du mir da irgendwie noch helfen?

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Kam das Schreiben wirklich vom Mahngericht? Denn das "Warum" interessiert das Mahngericht exakt gar nicht. Aber gut.

Zitat:
(habe seit Januar geleistet, also müssten da doch 320 Euro stehen oder? )

Das müsste es wohl, ja. Wobei du ja ohnehin widersprochen hast du deine 320€ stehen als Widerspruch drin.

Zitat:
(und da wieder unverständlich, abzgl. der 80 € oder der 320 €?

Theoretisch sogar die Summe, also 400€. Denn ein teil der widersprochenen 320€ sind ja die Zahlungen von 80€.
Wie dem auch sei, für den Moment wäre das inhaltlich so korrekt.

Zitat:
Weil eine spätere Gebührenerweiterung im Rahmen eines gerichtlichen Mahnverfahrens nicht möglich ist [...]

Das ist frei erfundener Quatsch.

Ich würde nun wirklich hier zur Polizei gehen. Strafanzeige wegen Verdacht des gewerblichen Betrugs.
Denn ein Inkasso darf definitiv keine 1,5 Gebühr und keine weitere 0,5 Gebühr für den gerichtlichen Mahnbescheid fordern. Dies verbietet §4 RDGEG. Die Erklärung des Inkassos ist super dreist. Ich kann dir anbieten, das mal an die Anwälte des AK Inkassowatch weiterzureichen. Wir können dich da bei der Strafanzeige unterstützen. Das kostet nichts. Kontaktiere mich via PM.

Wichtig: Zahle stur erst mal weiter, was du verantworten kannst, ohne Miete usw. zu gefährden. Immer mit Verwendungszweck "Nur Hauptforderung". Die übrigen Sachen müssen ja trotzdem bezahlt werden.

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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